AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 776-1 Salem contra Schenk; Klage in einer Auseinandersetzung um die Exemtion von durch Schenk an Salem verkauften Höfen in Altheim von der Besteuerung durch die schwäbische Reichsritterschaft, 1661-1672 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 776-1
Titel:Salem contra Schenk; Klage in einer Auseinandersetzung um die Exemtion von durch Schenk an Salem verkauften Höfen in Altheim von der Besteuerung durch die schwäbische Reichsritterschaft
Entstehungszeitraum:1661 - 1672
Frühere Signaturen:Antiqua, Fasz. 830, Nr. 2
Darin:Auszug aus einem von den Beklagten erwirkten Mandat des Reichshofrats gegen die Abtei Salem zur Zahlung einer Forderung aus dem Kaufschilling für mehrere der Abtei verkaufte Höfe in Altheim, undat., fol. 63rv; Übersicht über die Einkünfte der schenkischen Güter in Altheim in den Jahren 1622-1650, fol. 67r; Auflistung von durch die Gemeinde Altheim erlittenen Kriegsschäden in den Jahren 1628-1660, fol. 69r-73r; Erzherzog Ferdinand von Österreich verleiht der Abtei Salem den Blutbann in Altheim, 1619 08 03 (Abschr.), fol. 75r-77v; Auszug aus den Akten einer zur Beilegung der Streitigkeiten eingesetzten kaiserlichen Kommission unter Erzherzog Leopold von Österreich, 1631, fol. 139r-140v; Spezifikation der Veranlagung eines in Altheim gelegenen Gutes zur Rittersteuer, fol. 245v-246r.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Salem (Salmansweiler), Abtei
Beklagter/Antragsgegner:Schenk von Stauffenberg, Wolfgang Friedrich und Johann Jakob, Brüder, als Erben von Hans Christoph Schenk von Stauffenberg
RHR-Agenten:Salem: Daniel Johann Buzer (Butzer) (1661), Johann Dummer (1669)
Entscheidungen:Urteil: Die Beklagten müssen dem Kloster und den betroffenen Untertanen die erhobenen Steuern restituieren, 1666 02 04 (Konz.), fol. 311r-312r; an den Bischof von Konstanz und den Herzog von Württemberg: Befehl zur Übernahme einer Kommission zur Güte, 1677 01 20 (Konz.), fol. 353r-354v.
Umfang:Fol. 1-374
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1702
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=5206342
 

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