AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 710-2 Serlin contra Boeff, Ilsner und Vogel; Streit um die Verletzung des Druckprivilegs für den Frankfurter Zeitungsdruck, 1684-1692 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 710-2
Titel:Serlin contra Boeff, Ilsner und Vogel; Streit um die Verletzung des Druckprivilegs für den Frankfurter Zeitungsdruck
Entstehungszeitraum:1684 - 1692
Frühere Signaturen:Antiqua, Faszikel 756, Nr. 2
Darin:Leopold I. gewährt der Serlin in Erweiterung ihres 1683 10 03 für sechs Jahre erteilten Druckprivilegs für den Druck von Zeitungen in Frankfurt unter dem Titel "Journal", dass fortan ihren Kindern und Erben auf deren Bitten jeweils für sechs Jahre ein dergleichen Privileg erteilt werden soll, 1686 09 27 (Abschr.), fol. 15r-17r; Druckprivileg für Boeff für seine in Hanau gedruckte "Europäische Zeitung" für zehn Jahre, 1689 04 24 (Abschr.), fol. 26r-27r; Zeugnis des kurmainzischen und hessen-homburgischen Rats Reinhard Jungmann für den aus (Frankfurt-)Fechenheim gebürtigen Boeff, der "gewillet" sei, "in der Schreiberey und Recheney sich zu üben", 1673 03 24 (Abschr.), fol. 27r; Übereinkunft zwischen Boeff und Wilhelm Serlin über Boeffs Dienste als Schreiber und Lehrer für die Kinder im Schreiben und Französischen, 1673 04 25 (Abschr.), fol. 27v; Dienstvereinbarung zwischen der Klägerin und Boeff, 1676 03 20 (Abschr.), fol. 27v-28r; Boeff und die Klägerin vereinbaren, dass Boeff "an frembden Zeittungen, Büchern undt dergleichen, welches ihr an deren Journals undt Diarium keinen Schaden thut, vör Gewinn undt Nutzen haben kann, für sich, Böffen, allein (ohne etwas ged. Frau Serlinin davon mitzutheilen oder zu geben) behalten undt nützen" könne, 1678 03 03 (Abschr.), fol. 28r; Zeugnis der Klägerin für Boeff, 1678 11 24 (Abschr.), fol. 28r-29r; Bericht der Stadt Frankfurt über ihr Vorgehen gegen Boeff und Reichard, 1692 06 25 (Ausf.), fol. 104r-106v.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Serlin, Maria Margaretha, Witwe des Wilhelm Serlin, Buchhändler zu Frankfurt am Main, später: ihre Erben, Intervenient für sie: Frankfurt am Main, Stadt
Beklagter/Antragsgegner:Boeff, Justus, Buchhändler zu Hanau, später auch Reichard, Hans Georg, sein Kompagnon zu Frankfurt am Main; Ilsner, Blasius, und Vogel, Ägidius, beide Bürger und Buchdrucker zu Frankfurt am Main
RHR-Agenten:Serlin: Johann Franz de Bernardi (1684), Jobst Heinrich Koch (1690), Johann Moritz von Hörnigk (1692); Boeff: Johann Dummer (1690); Frankfurt: Georg Fabricius (1691)
Entscheidungen:Befehl an die Stadt Frankfurt, das Privileg der klagenden Witwe zu schützen und damit den Eingriff des Reichsfiskals zu vermeiden, 1684 11 09 (Konz.), fol. 9r-10r; Befehl an dies., in Ergänzung eines bereits 1690 05 06 erteilten Befehls über die von den Serlinschen Erben beklagten und entgegen dem auf Hanau beschränkten Privileg betriebenen Verkauf der "Hanauischen Europäischen Zeitung" in Frankfurt durch Boeff und Richard zu berichten, 1690 06 27 (Konz.), fol. 22rv; Befehl an dies., sowohl Serlin als auch Boeff in ihren Privilegien zu schützen, wobei es beiden erlaubt sein soll, ihre Zeitungen jeweils auch an andere Orte zu schicken oder andernorts zu verkaufen, 1691 11 29 (Konz.), fol. 73rv; an dies., es bleibt diesem Reskript, es stehe aber der Stadt Frankfurt frei zu entscheiden, ob sie Boeff für seinen Frankfurter Vertrieb "ein eigentliches Gewölb [...] verwilligen" wolle, 1692 05 02 (Konz.), fol. 98rv; Befehl an dies., Boeff keinesfalls darin zu hindern, seine Zeitung in Frankfurt zu vertreiben, 1692 09 09 (Konz.), fol. 114rv; beide Parteien sollen "unterm Covert" des Reichshofratspräsidenten für jeden wirklichen Reichshofrat jeweils ein Exemplar ihrer Zeitung einschicken, wobei der Bücherkommissar angewiesen werden soll, dafür zu sorgen, dass solches Sendungen jeweils portofrei verschickt werden können, 1692 09 09 (Verm.), fol. 109v.
Umfang:Fol. 1-115
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1722
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=5290203
 

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