AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Denegata Antiqua 162-1 Manasse contra Seeligmann; Gesuch um Appellation gegen ein Urteil der Bamberger Dompropstei wegen eines Wechselgeschäfts, 1712-1715 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Denegata Antiqua 162-1
Titel:Manasse contra Seeligmann; Gesuch um Appellation gegen ein Urteil der Bamberger Dompropstei wegen eines Wechselgeschäfts
Entstehungszeitraum:1712 - 1715
Entstehungszeitraum, Streudaten:1703 - 1711
Darin:Bescheid der Dompropstei zu Bamberg, dass Löw Manasse die Schulden bezahlen soll, 1711 03 20 (Abschr.), fol. 579rv; Bescheid der verordneten Marktvorsteher am Banco Publico, Nürnberg 1711 04 01 (Abschr.), fol. 573rv und 627rv; Bescheid der Markgräflichen Regierung zu Ansbach, Beklagten beim Oberamt Cadolzburg zu schützen und Löw Manasse abzuweisen, 1711 10 05 (Abschr.), fol. 564rv; Fristsetzung der Markgräflichen Regierung zu Ansbach, 1712 01 04 (Abschr.), fol. 571rv; Abweisung durch Markgräfliche Regierung zu Ansbach, 1712 04 12, fol. 572rv

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Löw Manasse, jüdischer Schutzverwandter zu Frankfurt
Beklagter/Antragsgegner:Abraham Isaak Seeligmann, Dompropsteilich-Bambergischer Schutzjude zu Fürth
RHR-Agenten:Ignaz Friedrich von Lamprecht (1712), Johann Michael Filzhofer (1715)
Philipp Wilhelm von Würz (1715), Georg Ferdinand Maul (1715)
Gegenstand - Beschreibung:Löw Manasse, jüdischer Schutzverwandter zu Frankfurt, ersuchte um Appellation gegen ein Urteil der Bamberger Dompropstei. Im Januar und Februar 1703 hatte Aaron Behr vier Wechselbriefe über insgesamt 4800 Reichstaler, ausgestellt von Löw Manasse, jüdischem Schutzverwandten zu Frankfurt, an Abraham Isaak Seeligmann, Dompropsteilich-Bamberger Schutzjude zu Fürth, trassiert. Mit Bescheiden des Banco Publico in Nürnberg und der Dompropstei zu Bamberg aus dem Jahr 1711 wurde Löw Manasse zur Zahlung verpflichtet. Gegen letzteres Dekret brachte dieser jedoch eine Beschwerde gegen Abraham Isaak Seeligmann wegen angeblicher Diffamation bei der Markgräflichen Regierung zu Ansbach vor, die ihm jedoch im April 1712 ein abschlägiges Urteil erteilte. Daraufhin strengte Löw eine Appellationsklage beim Reichshofrat an und ersuchte um vollständige Restitution. Zur Beschleunigung des Verfahrens bat sein Anwalt um Kommunikation des Berichts und um Entscheid über das Appellationsverfahren. Dagegen ersuchte Philipp Wilhelm von Würz als Anwalt des Beklagten die Ablehnung des Verfahrens und ein Vollzugsmandat. Der Bamberger Dompropst Freiherr von Guttenberg erstattete im Oktober 1715 Bericht durch den Reichshofratsagenten Georg Ferdinand Maul und bat, den Supplikanten Löw Manasse mit seiner Bitte um Restitution abzulehnen und an den Magistrat der Reichsstadt Frankfurt zu verweisen. Der Reichshofrat nahm die Appellationsklage nicht an und verwies Löw Manasse an die Dompropstei zu Bamberg.
Entscheidungen:Abweisung mangels erstinstanzlichen Urteils, 1712 07 27 (Abschr.), fol. 578rv; Abweisung und Verweis an gehörigen Ort, 1712 09 02 (Abschr.), fol. 585r; Verweis an gehörigen Ort (Entscheidungsvermerk), 1713 01 20, fol. 585v; An Dompropstei zu Bamberg: Ksl. Schreiben um Bericht, 1713 06 07 (Konzept), fol. 592rv; An Dompropstei zu Bamberg: Ksl. Excitatorium 1714 06 21 (Konzept), fol. 604rv; Aktenarchivierung, 1715 02 26, fol. 629v; Verweis an Hofgericht Bamberg, 1715 06 13 (Entscheidungsvermerk), fol. 630v.
Bemerkungen:Die Verzeichnungsdaten wurden von Mitarbeitenden des Projekts "Die jüdischen Betreffe des Reichshofrats" zur Verfügung gestellt.
Umfang:fol. 556-630
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1745
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=5315465
 

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