AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Denegata Antiqua 164-1 Anspacher contra Eyb; Bitte um kaiserlichen Befehl wegen ausstehender Schuldforderung (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Denegata Antiqua 164-1
Titel:Anspacher contra Eyb; Bitte um kaiserlichen Befehl wegen ausstehender Schuldforderung
Darin:Wechselbrief seitens Johann Friedrich von Eyb, Fürth 1728 02 26 (Abschr.), fol. 361rv; Obligation auf Grundlage verschiedener Wechselbriefe, Fürth 1737 02 21 (Abschr.), fol. 358rv

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Lazarus Anspacher, Dompropsteilich-Bambergischer Schutzjude zu Fürth
Beklagter/Antragsgegner:Johann Friedrich von Eyb
RHR-Agenten:Franz Ravenheimer
Gegenstand - zeitgenössische Formulierung:rescripti in puncto debiti et citationis
Gegenstand - Beschreibung:Lazarus Anspacher, Dompropsteilich-Bambergischer Schutzjude zu Fürth, bat um kaiserlichen Befehl zur Vollstreckung einer ausstehenden Schuldforderung. Lazarus Ansbacher hatte bereits im Jahr 1720 Waren von erheblichem Wert an den geheimen Rat Johann Friedrich von Eyb, Oberhofmarschall und Oberamtmann zu Cadolzburg, geliefert. Da von Eyb jahrelang keine Barzahlung leisten konnte, stellte er für seine Schulden zwei Wechselbriefe in Höhe von 500 Gulden (per Ordre von Samson Ephraim Model von Ansbach, zahlbar zum 21.08.1729 u. 21.02.1730) aus und sicherte diese mit dem Verkaufserlös aus dem nach Würzburg zu Lehen gehenden Ainersdörfer Getreide- und Steffter Weinzehnt ab. Nach Ablauf der Zahlungsfrist erhob Lazarus seine Schuldforderungen gegenüber den beiden Erben Johann Friedrich und Johann Franz von Eyb, als Besitzer der verschriebenen Unterpfänder. Aufgrund ihrer hohen Verschuldung konnten die von Eyb die Wechsel jedoch nie einlösen. In der von Eybischen Debitsache wurde eine kaiserliche Kommission eingesetzt. Lazarus insinuierte einen kaiserlichen Befehl bei der Ritterhauptmannschaft. Daraufhin scheint eine Bezahlung der ausstehenden Schulden erfolgt zu sein.
Entscheidungen:An Reichsritterschaft im Kanton Altmühl als Kommission zum Debitwesen der von Eyb: Ksl. Reskript, 1733 11 17 (Konzept), fol. 351rv; Verweis an die Kommission, 1738 07 31 (Entscheidungsvermerk), fol. 364v
Bemerkungen:Die Verzeichnungsdaten wurden von Mitarbeitenden des Projekts "Die jüdischen Betreffe des Reichshofrats" zur Verfügung gestellt.
Umfang:fol. 341-364
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=5315466
 

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