AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Denegata Antiqua 175-5 Oppenheimer contra Samuel; Bitte um kaiserliches Reskript wegen ausstehender Schuldforderungen aus einem Wechselgeschäft, 1721-1722 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Denegata Antiqua 175-5
Titel:Oppenheimer contra Samuel; Bitte um kaiserliches Reskript wegen ausstehender Schuldforderungen aus einem Wechselgeschäft
Entstehungszeitraum:1721 - 1722
Darin:Wechselbriefe, 1721 04 07, 1721 08 01, 1721 09 26, 1721 09 30 (Abschrift); Bericht von Bürgermeister und Rat der Stadt Hamburg, 1722 03 07; Memorial der Brüder Thomas Benedict Richter und Johann Christoph Richter an das Stadtgericht Leipzig, 1721 12 01; Schreiben von Philipp Joseph Franz Graf von Kinsky an Obersthofkanzler Philipp Ludwig Wenzel Graf von Sinzendorf, 1721 12 01; Verlass des Niederösterreichischen Wechselgerichts zu Wien, 1721 11 13

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Isaak Nathan Oppenheimer, Hofjude zu Wien
Beklagter/Antragsgegner:Abraham Samuel, Jude zu Wien
RHR-Agenten:Johann Friedrich Hoffmann
Gegenstand - zeitgenössische Formulierung:Rescriptum in puncto debiti cambialis
Gegenstand - Beschreibung:Ende 1721 hat der sich in Wien aufhaltende Jude Abraham Samuel fünf eigenhändig unterschriebene Wechselbriefe in Höhe von 2058 Gulden an den kaiserlichen Hofjuden Isaak Nathan Oppenheimer übergeben. Entgegen der Vereinbarung ist Abraham Samuel nicht zur folgenden Michaelismesse in Leipzig erschienen, um diese Schulden zu begleichen. Darauf berichtete Peter Hohmann, Oppenheimers Kommittent in Leipzig, dass der Hamburger Bürger und Kaufmann Johann Zacharias Richter einen noch unbezahlten trassierten Wechselbrief besitze, der von General Jagozinsky, dem Moskauer Gesandten in Wien, auf die Ordre des Juden Abraham Samuel zu Lasten von Govers Peterson, Hamburger Handelsmann, ausgegeben und zum Einlösen nach Hamburg geschickt worden sei. Die Gültigkeit des Wechselbriefes bestätigte ein in Petersburg am 1. Dezember 1721 von Philipp Joseph Franz Graf von Kinsky, dem kaiserlichen Gesandten ebendort, ausgestelltes Schreiben an Obersthofkanzler Philipp Ludwig Wenzel Graf von Sinzendorf. Zudem gestand General Jagozinsky seine Schuld ein und versicherte, seinen Hamburger Kommissionär Peterson anzuweisen, die entsprechenden Gelder bis zur Tilgung einzubehalten. Oppenheimer bzw. sein Anwalt Dr. Johann Friedrich Hoffmann ersuchte daher um kaiserliche Verordnung an den Magistrat der Stadt Hamburg, den Kaufmann Johann Zacharias Richter vorzuladen und das von Peterson eingenommene Geld in Verwahrung zu nehmen.
Entscheidungen:Bewilligung des Reskripts, 1722 01 10
Bemerkungen:Die Verzeichnungsdaten wurden von Mitarbeitenden des Projekts "Die jüdischen Betreffe des Reichshofrats" zur Verfügung gestellt.
Umfang:fol. 1099-1112

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1752
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=5320442
 

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