AT-OeStA/AdR AuS BMfsV 2Rep HAK Heimarbeitskommission, 1955 - 1987 (Teilbestand)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/AdR AuS BMfsV 2Rep HAK
Titel:Heimarbeitskommission
Entstehungszeitraum:1955 - 1987
Stufe:Teilbestand
Frühere Signaturen:03R115/2

Angaben zum Umfang

Anzahl:21
Archivalienart:Akten

Angaben zum Kontext

Aktenbildner-/Provenienzname:Heimarbeitskommission für Oberbekleidung 1955–1987
Heimarbeitskommission für Wäsche und verwandte Erzeugnisse 1955–1987
Heimarbeitskommission für Textilien 1955–1987
Allgemeine Heimarbeitskommission 1955–1987
Verwaltungsgeschichte:Die legislative Grundlage der Heimarbeitskommissionen findet sich im Heimarbeitsgesetz vom 10. März 1954 (BGBl. Nr. 66/1954). Dieses Gesetz regelte alle die Heimarbeit betreffenden Fragen, ausgenommen die Heimarbeit in der land- und forstwirtschaftlichen Produktion. Die Bestimmungen über die Heimarbeitskommissionen bildeten das IV. Hauptstück dieser Norm. Am 17. Dezember 1959 wurde das Heimarbeitsgesetz in einigen Punkten novelliert (Heimarbeitsgesetz-Novelle, BGBl. Nr. 292/1959) sowie am 21. Juni 1960 als „Heimarbeitsgesetz 1960“ (BGBl. Nr. 105/1961) wiederverlautbart. Weitere Gesetzesänderungen fanden 1976 (BGBl. Nr. 391/1976) und 1983 (BGBl. Nr. 84/1983) statt.

Die Errichtung der Heimarbeitskommissionen wurde mittels Verordnung des Bundesministers für soziale Verwaltung vom 3. Juni 1954 (BGBl. Nr. 135/1954) angeordnet. Es wurden insgesamt fünf Kommissionen geschaffen, wobei vier ihren Sitz beim Einigungsamt Wien und eine beim Einigungsamt Feldkirch hatten. In Wien hatten folgende Heimarbeitskommissionen ihren Sitz: Heimarbeitskommission für Oberbekleidung, für Wäsche und verwandte Erzeugnisse, für Textilien und die Allgemeine Heimarbeitskommission. In Feldkirch wurde die Heimarbeitskommission für Maschinenstrickerei nach Vorarlberger Art und maschinelle Klöppelspitzenerzeugung angesiedelt. Die Geschäftsordnung der einzelnen Kommissionen wurde per Verordnung des Bundesministeriums für soziale Verwaltung (Heimarbeitskommissions-Rahmengeschäftsordnung, BGBl. Nr. 232/1954) festgelegt. Mit dieser Norm wurde sowohl der Wirkungskreis und die Zusammensetzung der Kommissionen geregelt, sowie die Art der Katasterführung und Gestaltung der Heimarbeitstarife und -gesamtverträge festgelegt. In den Jahren 1960 (BGBl. Nr. 176/1960) sowie 1969 (BGBl. Nr. 264/1969) wurde diese Geschäftsordnung abgeändert und ergänzt, im Speziellen kam es zu einer Neuregelung der Wirkungsbereiche der einzelnen Heimarbeitskommissionen.
Archivierungsgeschichte:Die Akten der Heimarbeitskommissionen wurden am 28. Jänner 1991 vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales dem Archiv der Republik übergeben.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Arbeits- und Lieferbedingungen für Heimarbeiter; Dienstnehmerschutz; Entgeltberechnung für Heimarbeiter; Entgeltüberprüfung für Heimarbeiter; Erhebungsbögen; Erhebungsstatistiken der Heimarbeitskommissionen; Heimarbeit; Heimarbeitsgesamtverträge; Heimarbeitstarife; Kollektivverträge; Schutzbestimmungen für Heimarbeiter; Zwischenmeister.
Ordnung und Klassifikation:Der Archivbestand "Heimarbeitskommissionen" umfasst 104 Archivkartons sowie eine Suchkartei zu den Erhebungsbögen der Heimarbeitskommissionen I, II, III und V. Der Bestand gliedert sich in einen allgemeinen Teil sowie die Erhebungsbögen der vier in Wien ansässigen Heimarbeitskommissionen. Skartierungen erfolgten nur in sehr geringem Ausmaß. Der Zugang zur allgemeinen Reihe ist nur über das Aufstellungsverzeichnis möglich, in welchem der Inhalt der 19 Kartons der allgemeinen Reihe genauer aufgeschlüsselt ist. Die zu den Erhebungsbögen gehörende alphabetische Kartei enthält nicht die Namen der Heimarbeiter, sondern die Firmen, welche Heimarbeiter beschäftigten, so ist es daher oft schwierig, einen bestimmten Namen eines Heimarbeiters bzw. einer Heimarbeiterin zu finden.

Anlässlich der Übernahme wurden die Akten der Heimarbeitskommissionen gesichtet, geordnet, kartoniert und ein Aufstellungsverzeichnis angelegt. Man kann in diesem Bestand sowohl Auskunft über die Arbeitsbedingungen als auch über die Entlohnungsverhältnisse der Heimarbeiter von den 1950er bis 1980er Jahren finden.

Angaben zur Benutzung

Zugangsbestimmungen:Der Bestand ist gemäß Bundesarchivgesetz (BGBl. I/162/1999) in Zusammenhang mit der Benutzerordnung des Österreichischen Staatsarchivs in der jeweils gültigen Fassung zugänglich.
Sprache:Deutsch
Findhilfsmittel:Aufstellungsverzeichnis und Suchkartei

Angaben zu verwandtem Material

Veröffentlichungen:Hermann Krammer, Die Heimarbeit in Österreich. Innsbruck 1958
Georg Aichholzer (Hrsg.), Traditionelle Heimarbeit: Arbeits- und Lebensverhältnisse einer Randgruppe des Arbeitsmarktes. Bericht zu einem Forschungspraktikum. Wien 1987

Weitere Bemerkungen

Bemerkungen:Zitat: Österreichisches Staatsarchiv/Archiv der Republik (= ÖStA/AdR), Bundesministerium für soziale Verwaltung 2Rep (= BMfsV), Heimarbeitskommission, Karton, Zahl/Jahr
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.2017
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=5428
 

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