AT-OeStA/HHStA UR AUR *12485 Graf Hermann von Cilli entscheidet eine Schuldsache zwischen Gottfried von Marburg und dem Juden Mosche aus Marburg und dessen Frau Pündel., 1373.08.30 (Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA UR AUR *12485
Titel:Graf Hermann von Cilli entscheidet eine Schuldsache zwischen Gottfried von Marburg und dem Juden Mosche aus Marburg und dessen Frau Pündel.
Entstehungszeitraum:30.08.1373
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Kontext

Archivalienart:Urkunde

Angaben zu Inhalt und Struktur

Regest:Graf Hermann von Cilli erklärt, dass Gottfried von Marburg einerseits und der Jude Mosche (Musch) aus Marburg und dessen Frau Pündel (Puendel) andererseits ihn zu ihrem Schiedsrichter bezüglich der Schulden Gottfrieds und dessen Erben bei Mosche, Pündel und deren Erben, sowohl Hauptgut, Schaden und Gesuch als auch Bürgschaften und andere Ansprüche bis zum Ausstellungstag, erwählt haben, worüber er von beiden Seiten Hintergangbriefe hat. Hermann von Cilli hat folgendermaßen entschieden: Gottfried oder dessen Erben sollen Mosche, Pündel oder deren Erben 200 Gulden, davon 100 Gulden am kommenden St. Martinstag (11. 11.) und 100 Gulden ein Jahr später, sowie zwei Fass Wein aus dem heurigen Jahr geben. Mosche, Pündel und deren Erben sollen Gottfried und dessen Erben alle Schuldbriefe, die sie von ihm haben, zurückgeben. Später noch auftauchende Schuldurkunden sollen ungültig sein; sie sollen Gottfried und dessen Erben nicht schaden und niemandem nützen, der sie vorlegt. Gottfrieds von ihm besiegelte Bürgschafts- oder Schuldurkunden (purgel oder selbgeschol), ob für sich oder andere, sollen weder ihm noch seinen Erben schaden, gleichgültig ob sie von den Juden oder anderen vorgebracht werden; von anderen Mitsieglern können die Juden die Einhaltung der Bürgschaft einfordern. Alle Ansprüche, die Gottfried sowie Mosche und Pündel bis zum Ausstellungstag aneinander haben, werden für erledigt erklärt. (Brugger/Wiedl)
Aussteller:Graf Hermann von Cilli
Empfänger/Vertragspartner:Gottfried von Marburg und der Jude Mosche (Musch) aus Marburg und dessen Frau Pündel (Puendel)
Ort:Cilli

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:SW-Xerokopie

Angaben zu verwandtem Material

Orginale (Existenz, Aufbewahrungsort):Das Original wurde an das Archiv der Republik Slowenien abgetreten.
Veröffentlichungen:Brugger/Wiedl, Regesten zur Geschichte der Juden in Österreich im Mittelalter, Bd. 3, S. 173f., Nr. 1422.
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1403
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=5441570
 

Social Media

Weiterempfehlen
 
Startseite|Anmelden|de en fr it nl