AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 722-1 Sachsen-Gotha-Altenburg contra Wulff; Klage wegen Veruntreuung im Hoffaktordienst zur Ordnung des Kreditwesens und Regressforderungen vor dem Hintergrund einer mit Wechselbriefen und den Einkünften des sächsischen Amts Borna erfüllten bzw. abgesicherten

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 722-1
Titel:Sachsen-Gotha-Altenburg contra Wulff; Klage wegen Veruntreuung im Hoffaktordienst zur Ordnung des Kreditwesens und Regressforderungen vor dem Hintergrund einer mit Wechselbriefen und den Einkünften des sächsischen Amts Borna erfüllten bzw. abgesicherten impetratischen Schuldforderung von 211.000 Reichstalern (Fortsetzung von Antiqua 721-8, Fortsetzung: Antiqua 723-1, 724a-1 und 724b-1)
Entstehungszeitraum:1708 - 1730
Frühere Signaturen:Antiqua, Faszikel 769, Nr. 1; 770, Nr. 1; 771, Nr. 1; 772, Nr. 1; 774, Nr. 1
Darin:Druckschriften:
1) Kauffmännisches Gutachten und Perere derer löblichen Kauff- und Handels-Leute resp. Deputirten und Crahmer-Meister zu Leipzig auf der fürstl. Sachsen-Gothaischen Renth-Cammer ergangene Fragen und Calculos über denen mit ihren gewesenen, in Untreu und fast nicht erhörten Frevel verfallenen Hof-Factor Moses Benjamin Wulffen, Juden zu Dessau, habenden Factorey- und Rechnungs-Irrungen, o. O. 1710, 86 S., fol. 224r-266v;
2) Gründliche Darthuung der von dem Juden Moses Benjamin Wulffen in seinem letztern Exhibitis de prasentat. 22. Septembr. und 10. Octobr. 1710 vermessentlich gebrauchten Sub- et Obreptionum, o. O. und Jahr, 17 S., fol. 709r-718v;
3) Gründliche Vorstell- und Darthuung, daß der Dessauische Jude Moses Benjamin Wulff Ihro hochfürstlichen Durchleucht. zu Sachsen-Gotha zu Besorgung dero Meß Credit-Wesens ordentlich auffgenommen- und verpflichteter Diener und Factor gewesen, mithin er [...] keines wegs als ein indifferenter Cambist, sondern als ein ordentlich bestellter und mithin zur Berechnung und Verantworttung obligierter Diener und Factor considerirt werden müsse, o. O. und Jahr, 22 Seiten, fol. 719r-728v (auch: undat. [1712], fol. 178r-201r);
4) Gründlich-, umständige und Acten-mäßige Series Facti, was mit dem hochfürstl. Sachsen-Gothaischen entloffenen Factor Moyses Benjamin Wulffen von Anfang seiner übel geführten Dienerschafft biß zu denm Golzischen Vergleich passiert. o. O. und Jahr, teils gedruckt, teils geschrieben, fol. 783r-819v;
5) Relationes von des Judens Moyses Benjamin Wulffs geführtem Leben und gewohnten Betrügereyen [...], o. O. und Jahr, 16 S., fol. 820r-827v;
6) Kurtze in Actis gegründete Nachricht, was es mit der zwischen Herrn Friedrich Asche von der Asseburg und dem Juden Bernd Wolff und seinen Consorten, dem Steuer-Cassirer in Merseburg Gottfried Weisen, wegen der dem Juden Moyses Benjamin Wulffen ohne praestirte Valuta ausgestellten und von diesem in manus tertii betrüglich verhandelten Wechsel-Brieffe obhandenen Strittigkeit vor eine Bewandnus habe, o. O. und Jahr, 6 Seiten, fol. 828r-831v;
7) Rechts begründtete Vorstellung und acten-mäßige Facti Species in Sachen der sich mit lauter unverantwortlichen Zahlungs-Ausflüchten schon über zehen Jahr behelffenden Sachsen Gothaischer Rent-Cammer contra den ehrlichen Moyses Benjamin Wulffen, hochfürstlich-Dessauischen Hoff-Factor, in puncto debiti Cambialis und das veraccordirte L'Agio, Interesse, Schäden und Unkosten betreffend, o. O. und Jahr, 52 S., fol. 889r-914v.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Sachsen-Gotha-Altenburg, Herzog Friedrich II. von und seine Gothaer Rentkammer
Beklagter/Antragsgegner:Wulff, Moses Benjamin, Hoffaktor zu Dessau, zeitweiliger Hoffaktor zu Gotha, für ihn: Fürst Leopold I. von Anhalt-Dessau
RHR-Agenten:Sachsen-Gotha-Altenburg: Tobias Sebastian von Praun (1708), Daniel Hieronymus von Praun (1710); Wulff: Philipp Jakob Khistler (1708), Johann Christoph Schlegel (1710)
Entscheidungen:Kommissionsauftrag an die Reichshofräte Johann Adolf von Metsch und Michael Achatius von Kirchner, die von beiden Parteien vorgelegten Berechnungen zu prüfen und darüber im Reichshofrat zu referieren, 1709 02 28 (Auszug aus dem Reichshofratsprotokoll), fol. 28r; Mitteilung an den Kläger u. a., dass die vorhergehenden Befehle aufgehoben und die Wechselbriefe für "liquid, current und exigibl erclärt" werden, 1710 10 01 (Konz.), fol. 65rv; Befehl an den Kurfürst von Sachsen, den auf die Einkünfte des Amts Borna verfügten Arrest aufzuheben und sie der Gothaer Rentkammer zukommen zu lassen, 1713 01 24 (Konz.), fol. 605rv.
Bemerkungen:Antiqua 721-8, 722-1 und 723-1 bestehen aus sechs Aktenfaszikeln, die in chronologischer Form den Prozessverlauf von 1708 01 bis 1717 03 dokumentieren. Antiqua 724a enthält Prozessprotokolle, in denen weitere in dieser Akte nicht überlieferte Aktenfaszikel erwähnt werden, ungedruckte handschriftliche Deduktionen, Vorlagen bzw. Pendants der gedruckten Deduktionen sowie Relationen der reichshofrätlichen Referenten. Antiqua 724b bietet Aktenstücke zu Teilsegmenten des Prozesses 1714-1723.
Umfang:Fol. 1-982
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1760
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=5455953
 

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