AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 723-1 Sachsen-Gotha contra Wulff; Klage wegen Veruntreuung im Hoffaktordienst zur Ordnung des Kreditwesens und Regressforderungen vor dem Hintergrund einer mit Wechselbriefen und den Einkünften des sächsischen Amts Borna erfüllten bzw. abgesicherten impetratis

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 723-1
Titel:Sachsen-Gotha contra Wulff; Klage wegen Veruntreuung im Hoffaktordienst zur Ordnung des Kreditwesens und Regressforderungen vor dem Hintergrund einer mit Wechselbriefen und den Einkünften des sächsischen Amts Borna erfüllten bzw. abgesicherten impetratischen Schuldforderung von 211.000 Reichstalern (Fortsetzung von Antiqua 721-8 und 722-1, Fortsetzung: Antiqua 724a-1 und 724b-1)
Entstehungszeitraum:1708 - 1723
Frühere Signaturen:Antiqua, Faszikel 769, Nr. 1; 770, Nr. 1; 771, Nr. 1; 772, Nr. 1; 774, Nr. 1
Darin:Zeugenverhörprotokoll mit den Leipziger Handelsleuten Johann Georg Schmied und Johann Joachim Göring zu den Wechselgeschäften Wulffs, 1713 07 21 (Ausf.), fol. 116r-129r; Rechnung über die Schuldforderung Wulffs an den Kläger (256.320 Reichstaler), präsentiert 1710 10 20, fol. 299r-300r; Bestallungsurkunde des Fürsten Leopold I. von Anhalt-Dessau für Wulff als Hof- und Kammeragent, 1714 12 20 (Abschr.), fol. 783rv; Vollmacht Wulffs für den Geheimen Rat Franz von Klingen als sein Vertreter für Verhandlungen in Wien, 1715 02 04 (Ausf.), fol. 803rv; Kurze Beantworttung der von fürstl. Sachsen Gothaischer Renthcammer bey einer hochlöbl. Commission übergebenen Thesium, undat. [1715], fol. 900r-917; Attest des kaiserlichen Leibarztes Heinrich Angelus Edler von Blümer für den in Wien befindlichen Gothaer Rat Ludwig Andreas Gotter (Kur in Karlsbad), 1716 05 05 (Ausf.), fol. 1152r; kurbrandenburgisches Dekret über die Landesverweisung von Wulff, 1686 11 15/25 (Abschr.), fol. 1156r-1157r; Druckschriften:
1) Kurtze in Actis gegründete Nachricht, was es mit der zwischen Herrn Friedrich Asche von der Asseburg und dem Juden Bernd Wolff und seinen Consorten, dem Steuer-Cassirer in Merseburg Gottfried Weisen, wegen der dem Juden Moyses Benjamin Wulffen ohne praestirte Valuta ausgestellten und von diesem in manus tertii betrüglich verhandelten Wechsel-Brieffe obhandenen Strittigkeit vor eine Bewandnus habe, o. O. und Jahr, 6 Seiten, fol. 54r-57v;
2) Gründliche Vorstell- und Darthuung, daß der Dessauische Jude Moses Benjamin Wulff Ihro hochfürstlichen Durchleucht. zu Sachsen-Gotha zu Besorgung dero Meß Credit-Wesens ordentlich auffgenommen- und verpflichteter Diener und Factor gewesen, mithin er [...] keines wegs als ein indifferenter Cambist, sondern als ein ordentlich bestellter und mithin zur Berechnung und Verantworttung obligierter Diener und Factor considerirt werden müsse, o. O. und Jahr, 22 Seiten, fol. 287r-297v;
3) Rechtlich- und gründliche Ursachen, warumb die S. Gothaische Rent-Cammer zum Friedenstein von denen dem Juden Moses Benjamin Wulffen zu Folge des Goltzischen Vergleichs außgestellten 100.000 Rthl. Cautions-Wechsel-Brieffen gar keine Interessen, am wenigsten aber 1 vom Hundert monathlich zu entrichten schuldig sey, und also keines weges dazu angehalten werden könne, o. O. 1714, 33 S., fol. 380r-396r;
4) Dass., fol. 426r-442v;
5) Gründliche Vorstellung, warumb die hochfürstl. Sachsen-Gothaische Rent-Cammer zum Friedenstein in dem in der bekannten Juden-Sache sub dat. 9. December 1713 ausgefallenen Concluso zu Bezahlung der in denen Executorialibus de dat. 22. Septembr. e. a. enthaltenen Straffe von 10 Marck löthigen Goldes keines weges condemniret werden sollen, folglich dieselbe dictante ita justitia & aequitate nicht beharret werden könne, o. O. 1714, 8 S., fol. 564r-567v;
6) Rechts begründtete Vorstellung und acten-mäßige Facti Species in Sachen der sich mit lauter unverantwortlichen Zahlungs-Ausflüchten schon über zehen Jahr behelffenden Sachsen Gothaischer Rent-Cammer contra den ehrlichen Moyses Benjamin Wulffen, hochfürstlich-Dessauischen Hoff-Factor, in puncto debiti Cambialis und das veraccordirte L'Agio, Interesse, Schäden und Unkosten betreffend, o. O. und Jahr, 52 S., fol. 588r-613r;
7) Sachsen-Gothaischer gründlicher Calculus und Gegen-Rechnung, wie und welchergestalt I. dem Juden Moys. Benajamin Wulffen sein an Sachsen Gothaische RentCammer angeblich praestirter Vorschuß von 210000 Rtl. schon längstens [...] richtig bezahlet worden [...], II. was nach solcher Zeit [...] die Gothaische Rent-Cammer [...] baar bezahlen müssen, woraus dann ad oculum erhellet, daß besagter Jude an statt der an die Gothaische Rent Cammer gemachten ungründlichen und unerweißlichen Forderungen derselben annoch in liquido schuldig verbleibe an Capital 84345 Rthl. 23 Gr. 4 Pf. [...], o. O. 1714, 145 S., fol. 701r-772v;
8) Kurtze Monita von wegen einiger Mühlpfortischen Wechsel-Brieffe in Abrechnungs-Sachen der hochfürstlich-Gothaischen Rent-Cammer contra den Dessauer Juden und gewesenen Gothaischen Hof-Factor Moses Beniamin Wulffen, o. O. und Jahr, 6 S., fol. 828r-830v;
9) Dass., fol. 931r-932v;
10) Ohnumgänglich vermüssigter in Rechten und der Billigkeit bestgegründeter Abdruck, worinnen der rechtsgelehrten und wechselverständigen Welt der nun schon in das zwölffte Jahr von der Sachsen Gothaischen Renth-Cammer wider dero treuhertzigen Wechsel-Anticipanten Moses Benjamin Wulffen, hochfürstlichen Anhalt-Dessauischen Hoff-Factorn, wegen seines auf hochfürstl. Handschrifft und Pettschafft, auch hierüber ausgestellte Sachsen-Gothaische Wechsel-Briefe, bereits in der Neu-Jahrs Meß 1703 gethanen baaren Wechsel-Vorschusses per zweymahl Hundert eilff Tausend Reichs-Thaler, hinterlistig und gewissenloser Weise ausgeübte und contra tot Judicata Caesarea biß dato noch anhaltende Zahlungs-Umbtrieb klar und deutlich vorgestellet wird, o. O. und Jahr, 168 S., fol. 1020r-1103v.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Sachsen-Gotha-Altenburg, Herzog Friedrich II. von und seine Gothaer
Beklagter/Antragsgegner:Wulff, Moses Benjamin, Hoffaktor zu Dessau, zeitweiliger Hoffaktor zu Gotha, für ihn: Fürst Leopold I. von Anhalt-Dessau
RHR-Agenten:Sachsen-Gotha-Altenburg: Tobias Sebastian von Praun (1708), Daniel Hieronymus von Praun (1710); Wulff: Philipp Jakob Khistler (1708), Johann Christoph Schlegel (1710)
Entscheidungen:Nochmalige Bestätigung der Entscheidung von 1710 10 01, dass die Wechselbriefe handel- und einlösbar sein sollen, 1713 06 20 (Auszug aus dem Reichshofratsprotokoll), fol. 188r; Urteil, dass die Rentkammer dem "unstatthaften" Gesuch um Revision zum Trotz dem Beklagten das diesem zugesprochene Kapital samt einem Prozent Zinsen pro Monat zahlen muss, 1713 09 22 (Konz.), fol. 203rv, ferner (Abschr.), fol. 212rv; Befehl an den Kurfürsten von Sachsen, wegen Nichtbefolgens die mit dem Urteil verbundene Strafe von 10 Mark von der Rentkammer einzuziehen, 1713 12 09 (Konz.), fol. 257rv; Befehl an dens.: die Strafe wird erlassen und der Vollstreckungsbefehl aufgehoben; es soll allerdings beim Urteil von 1713 09 22 bleiben, wobei der Kurfürst die zwölfprozentige Verzinsung nach Absprache mit den Parteien mindern und anschließend dem Kläger nochmals die Zahlung innerhalb von zwei Monaten mit Androhung der Vollstreckung auftragen soll, 1714 05 06 (Konz.), fol. 649rv; die Reichhofräte Johann Wilhelm von Wurmbrand, Friedrich Karl von Danckelmann und Michael Achatius von Kirchner sollen mit einer Kommission beauftragt werden, 1715 05 07 (Verm.), fol. 805v; das Referieren soll abgeschlossen und ein Urteil gefällt werden, 1716 11 23 (Verm.), fol. 1211v; Befehl an die Österreichische Hofkanzlei den von Wulff (wegen seiner Expertise in Wechselgeschäften) vorgeschlagenen Wiener Handelsmann König vor die Kommission zu laden, 1717 03 08 (Konz.), fol. 1236r.
Bemerkungen:Antiqua 721-8, 722-1 und 723-1 bestehen aus sechs Aktenfaszikeln, die in chronologischer Form den Prozessverlauf von 1708 01 bis 1717 03 dokumentieren. Antiqua 724a enthält Prozessprotokolle, in denen weitere in dieser Akte nicht überlieferte Aktenfaszikel erwähnt werden, ungedruckte handschriftliche Deduktionen, Vorlagen bzw. Pendants der gedruckten Deduktionen sowie Relationen der reichshofrätlichen Referenten. Antiqua 724b bietet Aktenstücke zu Teilsegmenten des Prozesses 1714-1723.
Umfang:Fol. 1-1245
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1753
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

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URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=5455978
 

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