AT-OeStA/FHKA SUS Patente 497.17 Kundmachung der vereinigten Bankozetteleinlösungs- und Tilgungsdeputation, dass die Bankozettel zu 500, 100, 50 und 25 Gulden noch bis 1. April 1812, die Bankozettel zu zehn Gulden bis 30. April 1812, die Bankozettel zu fünf Gulden bis 31. Mai und die Bankozettel z

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 497.17
Titel:Kundmachung der vereinigten Bankozetteleinlösungs- und Tilgungsdeputation, dass die Bankozettel zu 500, 100, 50 und 25 Gulden noch bis 1. April 1812, die Bankozettel zu zehn Gulden bis 30. April 1812, die Bankozettel zu fünf Gulden bis 31. Mai und die Bankozettel zu einem und zwei Gulden noch bis 31. Oktober 1812 gegen Einlösungsscheine eingelöst werden, nach diesen Fristen aber unter keinem Vorwand mehr
Entstehungszeitraum:02.02.1812
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, sieben gedruckte Exemplare

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch
Geographische Angaben:Wien

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1842
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=5474076
 

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