AT-OeStA/FHKA SUS Patente 497.18 Kundmachung der Landesregierung in Österreich ob der Enns und des böhmischen Landesguberniums aufgrund des Hofkammerpräsidialdekrets vom 30. Jänner 1812, dass das Postrittgeld in Österreich ob der Enns weiterhin für ein Pferd und eine Station allgemein auf einen Gu

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 497.18
Titel:Kundmachung der Landesregierung in Österreich ob der Enns und des böhmischen Landesguberniums aufgrund des Hofkammerpräsidialdekrets vom 30. Jänner 1812, dass das Postrittgeld in Österreich ob der Enns weiterhin für ein Pferd und eine Station allgemein auf einen Gulden fünfzehn Kreuzer W.W. festgesetzt wird
Entstehungszeitraum:03.02.1812
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, fünf gedruckte Exemplare

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch, Tschechisch
Geographische Angaben:Linz und Prag

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1842
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=5474130
 

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