AT-OeStA/HHStA UR FUK 399 Revers der Herzogin Katharina, Witwe des Herzogs Leopold IV., daß, für den Fall, als sie sich wieder vermählen sollte, die Amtleute in den ihr als Heiratsgut verschriebenen Landen (Elsaß und Sundgau) ihrem künftigen Gemahle erst dann huldigen dürfen, wenn dieser die bedun

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA UR FUK 399
Titel:Revers der Herzogin Katharina, Witwe des Herzogs Leopold IV., daß, für den Fall, als sie sich wieder vermählen sollte, die Amtleute in den ihr als Heiratsgut verschriebenen Landen (Elsaß und Sundgau) ihrem künftigen Gemahle erst dann huldigen dürfen, wenn dieser die bedungene schriftliche Erklärung zu Handen Herzogs Friedrich IV. ausgestellt haben wird.
Entstehungszeitraum:09.08.1411
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Kontext

Archivalienart:Urkunde

Angaben zu Inhalt und Struktur

Aussteller:Herzogin Katharina, Witwe des Herzogs Leopold IV.
Siegel:Siegel
Beschreibstoff:Pergament

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Digitale Aufnahme
Reproduktionsbestimmungen:Digitalisat
Zugangsbestimmungen:Der Bestand ist gemäß Bundesarchivgesetz (BGBl. I/162/1999) in Zusammenhang mit der Benutzerordnung des Österreichischen Staatsarchivs in der jeweils gültigen Fassung zugänglich.
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1441
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=57424
 

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