AT-OeStA/FHKA SUS Patente 517.24 Verordnung des Innerösterreichischen Appellationsgerichts aufgrund des Hofdekrets der Obersten Justizstelle vom 14. Juli 1815, dass in allen persönlichen Zivilangelegenheiten in und außer Streit- und Sterbefällen für die Mitglieder des höchsten Hauses, die nicht se

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 517.24
Titel:Verordnung des Innerösterreichischen Appellationsgerichts aufgrund des Hofdekrets der Obersten Justizstelle vom 14. Juli 1815, dass in allen persönlichen Zivilangelegenheiten in und außer Streit- und Sterbefällen für die Mitglieder des höchsten Hauses, die nicht selbst Landesherren sind, allein das Obersthofmeisteramt als Behörde einzuschreiten hat
Entstehungszeitraum:04.08.1815
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, sechs gedruckte Exemplare

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch
Geographische Angaben:Klagenfurt

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1845
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=5747610
 

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