AT-OeStA/FHKA SUS Patente 517.25 Verordnung des allgemeinen Appellationsgerichts in Venedig aufgrund des Dekrets der Zentralorganisierungshofkommission vom 14. Juni 1815 betreffend die erlaubte und nicht erlaubte direkte Korrespondenz mit anderen Institutionen, 1815.08.05 (Einzelstück (Aktenstück,

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 517.25
Titel:Verordnung des allgemeinen Appellationsgerichts in Venedig aufgrund des Dekrets der Zentralorganisierungshofkommission vom 14. Juni 1815 betreffend die erlaubte und nicht erlaubte direkte Korrespondenz mit anderen Institutionen
Entstehungszeitraum:05.08.1815
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, ein gedrucktes Exemplar

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Italienisch
Geographische Angaben:Venedig

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1845
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=5747611
 

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