AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 864-12 Speyer contra Esslingen; Streit um den Zehnten bei Esslingen sowie um eine domkapitularische Bürgschaft für einen Kredit Maximilians I. bei der Stadt Esslingen, 1637-1640 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 864-12
Titel:Speyer contra Esslingen; Streit um den Zehnten bei Esslingen sowie um eine domkapitularische Bürgschaft für einen Kredit Maximilians I. bei der Stadt Esslingen
Entstehungszeitraum:1637 - 1640
Frühere Signaturen:Antiqua, Faszikel 920, Nr. 10
Darin:Revers der Stadt darüber, dass das Domkapitel ihr den großen und kleinen Zehnten bei Esslingen für eine jährliche Zahlung von 1.500 Gulden an die Pfründenverwaltung und "Sabathal" überlässt (vorbehaltlich der beim Domkapitel bleibenden Eigentumsrechte), 1547 09 29 (Abschr.), fol. 10r-19r; dergl. Urkunde des Domkapitels, 1547 09 29 (Abschr.), fol. 62r-75v; König Gustav II. Adolf von Schweden schenkt u. a. den "jure belli" an sich gebrachten Zehnten der Stadt, 1632 05 02 (Abschr.), fol. 40r-41r; Schuldverschreibung Maximilians I. über 10.000 Gulden gegenüber der Stadt Esslingen, 1570 12 08 (Abschr.), fol. 106r-108v; Bürgschaft des Domkapitels für den Kredit und die Zinszahlungen, 1570 12 08 (Abschr.), fol. 109r-112v; Auszug aus der Instruktion des domkapitularischen (hochstiftischen) Gesandten für den Regensburger Reichstag, 1636, fol. 141r-144v; Verzeichnis der domkapitularischen Forderungen an die Stadt (11.778 Gulden), fol. 189r-190v; Salvaguardia für die Stadt Esslingen, 1637 08 20 (Abschr.), fol. 201r-202v.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Speyer, Domkapitel
Beklagter/Antragsgegner:Esslingen, Stadt
RHR-Agenten:Speyer: Lukas Stupan (1638); Esslingen: Johann Jakob Merck (1638)
Entscheidungen:Mandat sine clausula an die Stadt, den Zehnten in vollem Umfang samt Urkunden und Amtsbücher über die Zehntverwaltung dem Kapitel abzutreten, ihre Bürger zur Bezahlung desselben anzuhalten und die rückständigen Jahreszahlungen aus dem Vertrag von 1547 zu entrichten, 1637 01 23 (Konz.), fol. 42r-46v; nach Abschluss eines Vergleichs über eine jährlich dem Domkapitel von der Stadt wegen des Zehnten zu zahlenden Summe wird der Mandatsprozess eingestellt; im Streit um die Bürgschaft soll ein Prozess eröffnet werden, 1640 05 08 (Verm.), fol. 208v.
Umfang:Fol. 1-208
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1670
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=6085390
 

Social Media

Weiterempfehlen
 
Startseite|Anmelden|de en fr it nl