AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 881-11 Stralendorf contra Sachsen-Lauenburg; Streit um Klage wegen Verfehlungen im militärischen Dienst, Führung eines Prozesses nach Reiterrecht, Diffamation und Entschädigung für mehrjährige Haft in Ratzeburg, 1598-1603 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, D

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 881-11
Titel:Stralendorf contra Sachsen-Lauenburg; Streit um Klage wegen Verfehlungen im militärischen Dienst, Führung eines Prozesses nach Reiterrecht, Diffamation und Entschädigung für mehrjährige Haft in Ratzeburg
Entstehungszeitraum:1598 - 1603
Frühere Signaturen:Antiqua, Faszikel 939, Nr. 1
Darin:Befehl des Reichskammergerichts an den Beklagten, den 1595 05 18 in Ratzeburg verhafteten Kläger gegen Kaution freizulassen, 1595 11 06 (Abschr.), fol. 1r-6v; Interventionsschreiben des Herzogs Ulrich von Mecklenburg-Güstrow an den Beklagten zur Freilassung des Klägers, 1595 05 24 (Abschr.), fol. 18r-19v; Fürbittschreiben dess. für den Kläger, 1602 03 21 (Ausf.), fol. 84r-87r; der Beklagte, Obrist, bestätigt, dass dem Kläger und dessen Bruder Ulrich für deren militärischen Dienste für den Kaiser noch zwei Monatsbesoldungen zustehen, 1594 10 15 (Abschr.), fol. 20rv; Gesuch des Beklagten an den Kaiser, gegen den verhafteten Kläger, der während des Ungarnfeldzugs 1594 den Kläger als Obrist diffamiert, Befehle missachtet und Aufruhr angestiftet habe, nach Reiterrecht (Reuterrecht) mit einem peinlichen Prozess vorzugehen, 1595 12 03 (Abschr.), fol. 23r-27r; Revers des Klägers, nach seiner Entlassung aus der Haft der kaiserlichen Ladung zu folgen, undat. (Konz.), fol. 131r-132v; Vicke von Bülow, Hans von Bülow und Hardenack von Wackerbarth leisten Bürgschaft für alle Forderungen des Herzogs an den Kläger, 1595 10 01 (Abschr.), fol. 179r-180r.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Stralendorf, Vicke von
Beklagter/Antragsgegner:Sachsen-Lauenburg, Herzog Franz II. von
Entscheidungen:Befehl an den Beklagten, den wegen der Anschuldigungen an den Kaiserhof zitierten Kläger gegen einen Revers unverzüglich aus der Haft zu entlassen, 1601 09 04 (Konz.), fol. 34r-37v; Ladung an den Kläger, 1601 09 04 (Ausf.), 129r-130v; Befehl an den Reichshofrat, die Klage des Herzogs betr. die Dienstvergehen des Klägers, die, weil sie nicht "bey noch fliegender, sonder erst nach abgerißner Fahnen" geschehen seien, nicht vor dem Kriegsrat verhandelt werde, ebenso wie die Klage des Klägers wegen Diffamation zu untersuchen und zu entscheiden, 1603 04 18 (Ausf.), fol. 44r-45v.
Bemerkungen:Akte unvollständig und in schlechter Ordnung
Umfang:Fol. 1-184
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1633
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=6106151
 

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