AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 898-1 Tucher contra Auer und Kons.; Streit um die Gewährung eines Schutzprivilegs vor dem Hintergrund der Auseinandersetzung um die zünftische Anerkennung der durch Tucher erfolgten Aufnahme von Heinrich Venter als Lehrjungen und dessen Lossprechung sowie dami

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 898-1
Titel:Tucher contra Auer und Kons.; Streit um die Gewährung eines Schutzprivilegs vor dem Hintergrund der Auseinandersetzung um die zünftische Anerkennung der durch Tucher erfolgten Aufnahme von Heinrich Venter als Lehrjungen und dessen Lossprechung sowie damit einhergehender gegenseitiger Schmähungen
Entstehungszeitraum:1665 - 1668
Frühere Signaturen:Antiqua, Faszikel 955, Nr. 1
Darin:Die Stadt Rothenburg bekundet, dass sie die gegen sie am Reichshofrat prozessierenden Bürger nicht nachteilig behandeln, sondern ihnen den gleichen Schutz wie anderen Bürgern gewähren werde, 1658 11 02 (Auszug aus einem Rezess), fol. 9r-10v; Auszug aus dem Reichshofratsprotokoll über die Klage Tuchers gegen den Handwerksmeister Georg Bubeleben und die Stadt, 1653 03 04, fol. 12v; desgl. über die Beauftragung der Stadt Schweinfurt mit einer Schlichtungskommission, 1656 11 14, fol. 12v-13r; Attestat der Schwarzfärber zu Hannover, dass Facius Venter ein vertriebener unehrlicher Handwerker sei und dass deshalb dessen Sohn Heinrich Venter, obwohl tüchtig, als ein Fremder gelten und das Handwerk drei Jahre lang erlernen müsse, 1665 10 14 (Abschr.), fol. 21r-22v; dergl. Attestate über Facius und Heinrich Venter von den Schwarzfärbern: des Füstentums Calenberg, 1665 02 10 (Abschr.), fol. 100rv; der Städte: Nürnberg, 1665 12 07 (Abschr.), fol. 101rv; Straßburg, 1666 01 02 (Abschr.), fol. 102r-104v; Ulm, 1665 12 29 (Abschr.), fol. 105rv; Nördlingen, 1665 10 20 (Abschr.), fol. 106r-107v; Augsburg, 1666 02 20/30 (Abschr.), fol. 108rv; Vergleich zwischen Tucher und den anderen Schwarzfärbermeistern, 1665 07 03 (Abschr.), fol. 133r-134v; Aussagen des Gesellen Philipp von der Lippstadt über Venter, 1665 09 18 (Abschr.), fol. 135rv; dergl. Aussage des Schwarzfärbergesellen Sebastian Reher aus Ulm, 1666 01 16 (Abschr.), fol. 146rv; Auszug aus der Ordnung der Schwarzfärber zu Rothenburg ob der Tauber (über die Aufnahme von Lehrjungen), 1589, fol. 284r-285r; die Schwarzfärber von Schaumburg-Lippe zu Stadthagen bestätigen, dass Heinrich Venter in Sachsenhagen das Handwerk erlernt habe und 1639 von seinem inzwischen verstorbenen Meister losgesprochen worden sei, 1648 10 07 (Abschr.), fol. 291r-292v; Gerichtsprivileg Maximilians II. für die Stadt Rothenburg ob der Tauber, 1576 06 28 (Abschr.), fol. 452r-455v; Ratsdekret der Stadt Rothenburg ob der Tauber: Trotz der mehrfachen Verletzung des Friedensgebots des Vergleichs von 1665 durch Tucher und Auer wird die darin vorgesehene Strafe von 40 Reichstalern nicht verhängt; beide Seiten sollen sich aber künftig bei Geld- und anderen Strafen bis hin zur Aberkennung des Bürgerrechts aller Schmähungen enthalten, 1667 06 21 (Abschr.), fol. 431r-432v; Appellationsinstrument über die Appellation Tuchers gegen dieses Dekret, 1667 06 27 (Abschr.), fol. 571r-576v; Ratsdekret: da Tucher weder die vorgeschriebene Kaution gestellt noch den geforderten Eid geleistet habe, wird seine Appellation gegen das Ratsdrekret von 1667 06 21 abgelehnt, welches er beachten oder mit der Vollstreckung rechnen müsse, 1667 09 09 (Abschr.), fol. 480r-481v; Protokoll über die Befragung des Schwarzfärbergesellen Hans Belzner aus Schwäbisch Hall über Tucher, seiner, Belzners, Reise nach Hameln und Hannover, Meistergeld, Philipp von der Lippstadt und dessen Wechsel vom Handwerk in den Soldatendienst, 1668 08 31 (Ausf.), fol. 822r-824r.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Tucher, Michael, Bürger und Schwarzfärber zu Rothenburg ob der Tauber
Beklagter/Antragsgegner:Auer, Hans Georg; Renger, Niklas; Treubler, Georg, alle Bürger und Schwarzfärber zu Rothenburg ob der Tauber; Rothenburg ob der Tauber, Stadt
RHR-Agenten:Rothenburg: Johann Graas (1665); Tucher: Ehrenreich Harrer (1667)
Entscheidungen:Schutzbrief für Tucher und seine Familie, 1665 11 27 (Konz.), fol. 6r-8v (auf der Grundlage der Abschrift eines Schutzbriefes für Tucher von 1653 07 23); Befehl an die Stadt um Bericht betr. die Klage Tuchers, die Stadt habe den Färbergesellen Philipp von der Lippstadt für Botendienste und Reisen in Sachen Tucher contra Auer eingesetzt, aber die dafür von seiner, Tuchers, Ehefrau als Kostenerstattung abgepressten 20 Reichstaler nicht ersetzt, 1665 12 15 (Konz.), fol. 59rv; desgl. betr. die Klage dess., die Stadt schütze ihn, Tucher, nicht genügend gegen die lebensbedrohlichen Angriffe Auers, 1665 12 15 (Konz.), fol. 61r-62r; Aussagen Rothenburger Bürger über den Streit zwischen Tucher und Auer, 1666 05 02, fol. 117r-119v; Tuchers Gesuch um Erstattung der 20 Reichsthaler ist abgelehnt, Tucher soll der Stadt als seiner Obrigkeit Respekt und Gehorsam erweisen sowie seinen Schutzbrief nicht missbrauchen, 1666 10 08 (Verm.), fol. 219v; Befehl an die Stadt, Tucher und Auer in der Güte zu vergleichen, im Misserfolgsfall aber Tucher unparteiische Justiz zu gewähren und Auer zu ermahnen, Tuchers kaiserlichen Schutzbrief zu beachten, 1666 10 08 (Konz.), fol. 235r-236r; Befehl an die Stadt, über Tuchers Streit mit Auer, Renger und Treubler zu berichten, 1666 10 11 (Konz.), fol. 319rv; Befehl an die Stadt Rothenburg, die von Auer über die Unterlassung weiterer Drohungen und Tätlichkeiten gegen Tucher hinterlegte Kaution Tucher zu dessen besserer Versicherung ausfolgen zu lassen, 1668 01 16 (Konz.), fol. 688r-689r; Urteil: Tuchers Prozessgesuch wird abgeschlagen, das missbräuchlich verwendete Protectorium kassiert; Tucher soll sich sofort aus Wien nach Rothenburg begeben, Ruhe halten und den Reichshofrat mit unnötigem Zank nicht mehr behelligen; widrigenfalls werde der Profos (Hofprofos) einschreiten, 1668 11 19 (Konz.), fol. 872rv.
Umfang:Fol. 1-878
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1698
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=6249453
 

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