AT-OeStA/HHStA RK Fridericiana 7-3-11 [Kaiser Friedrich] gebietet Pankraz von Reinstein, Komtur des Deutschordenshauses zu Frankfurt, bei Verlust aller seiner Privilegien und Rechte sowie einer der kaiserlichen Kammer zufallenden Pön von 50 Mark Gold, den ohne kaiserliche Erlaubnis von ihm entgege

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RK Fridericiana 7-3-11
Titel:[Kaiser Friedrich] gebietet Pankraz von Reinstein, Komtur des Deutschordenshauses zu Frankfurt, bei Verlust aller seiner Privilegien und Rechte sowie einer der kaiserlichen Kammer zufallenden Pön von 50 Mark Gold, den ohne kaiserliche Erlaubnis von ihm entgegen der dargelegten Frankfurter Freiheit zum Schaden von Kaiser und Reich sowie Frankfurts begonnenen Bau einer Befestigung mit Mauer und Graben außerhalb Sachsenhausens an der Frankfurter Landwehr unverzüglich einzustellen und die Bauten niederzulegen, und teilt ihm mit, daß er den Frankfurtern nachdrücklich geboten hat, die Bauten im Falle seines Ungehorsams selbst abzubrechen.
Entstehungszeitraum:15.02.1490
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zu Inhalt und Struktur

Ort:Linz
Sprache:Deutsch
Ansichtsbild:
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Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 13

Angaben zu verwandtem Material

Veröffentlichungen:[RI XIII] H. 4 n. 1005
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:siehe auch:
AT-OeStA/HHStA RK Fridericiana 7-3-9 [Kaiser Friedrich] teilt der Stadt Frankfurt das von ihm dem Pankraz von Reinstein erteilte Verbot der Fortsetzung der Errichtung einer Befestigung außerhalb Sachsenhausens an der Frankfurter Landwehr mit, und gebietet ihnen mit entsprechender Vollmacht, die vo
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1520
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=6450557
 

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