AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 908-8 Deutscher Orden contra Goll; Streit um den von Goll der Gemeinde Althausen (Bad Mergentheim) 1652 09 14 erteilten Wappenbrief und der darin gewährten Siegelführung vor dem Hintergrund eines reichskammergerichtlichen Appellationsprozesses der Gemeinde geg

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 908-8
Titel:Deutscher Orden contra Goll; Streit um den von Goll der Gemeinde Althausen (Bad Mergentheim) 1652 09 14 erteilten Wappenbrief und der darin gewährten Siegelführung vor dem Hintergrund eines reichskammergerichtlichen Appellationsprozesses der Gemeinde gegen den Orden im Streit um dessen obrigkeitlichen Rechte über Althausen
Entstehungszeitraum:1656 - 1661
Frühere Signaturen:Antiqua, Faszikel 964, Nr. 6
Darin:Auszug aus dem Wappenbrief, fol. 7r-10v; Vertrag zwischen dem Deutschen Orden und der Gemeinde Althausen über die obrigkeitlichen Rechte des Ordens, 1545 01 18 (Abschr.), fol. 12r-15v; Verzeichnis der Prozesskosten des Ordens, [1659], fol. 62rv; der Komtur der Deutschordenskommende Speyer bestätigt, dass Goll dem Urteil gemäß Wappenbrief und Siegel eingeliefert habe, 1660 07 26 (Abschr.), fol. 67rv.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Deutscher Orden, Hochmeister Leopold Wilhelm von Österreich
Beklagter/Antragsgegner:Goll, Georg, Dr. jur., Pfalzgraf, Senior und Prokurator des Reichskammergerichts zu Speyer
RHR-Agenten:Orden: Johann Jakob Kellner (1656); Goll: Jonas Schrimpf (1659)
Entscheidungen:Befehl an Goll, entweder den Wappenbrief wieder einzufordern und zu kassieren oder Stellung zu nehmen, 1656 03 27 (Konz.), fol. 19rv; Urteil: Goll muss dem Befehl von 1656 03 27 nachkommen und dessen Befolgung innerhalb von zwei Monaten nachweisen, 1659 07 15 (Konz.), fol. 54rv; Befehl an Goll, dem Urteil nachzukommen und sich mit dem Orden wegen der von diesem geforderten Erstattung der Gerichtskosten zu verständigen, 1660 04 05 (Konz.), fol. 63r-64r.
Umfang:Fol. 1-78
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1691
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=6588485
 

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