AT-OeStA/KA KPS KS Kartensammlung, 1480 (ca.)- (Bestand)

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Ref. code:AT-OeStA/KA KPS KS
Title:Kartensammlung
Creation date(s):from approx. 1480
Contains also:Erste, Zweite und Dritte Landesaufnahme
Level:Bestand

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Number:350000
Archival Material Types:Karte

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Name of the creator / provenance:Hofkriegsrat, Kriegsministerium, Militärgeographisches Institut
Administration history:siehe Bestandsgruppe
Archival history:Zum Stellenwert der Ersten Aufnahme der Böhmischen Länder

Joseph Hagl, Archivar des hofkriegsrätlichen Kanzleiarchivs, bestätigte am 20. Februar 1769 „daß ich, Endes Gefertigter, aus Handen des kaiserlich-königlichen großen Feld-Generals-Stabs Herrn Obristen Baron von Fabris die neu aufgenommene in 273 Sectionen bestehende Landkarte des Königreichs Böheim, folglichen nicht nur die in das Reine gearbeiteten 273 Sectionen, sondern auch die dazu gehörig eben so viele Brouillons, Terrain-Beschreibungen, teils gebundene, teils ungebundene, dessen sammentliche Macularia, dann obbesagt nämliche Karte in kleinem Maßstab reducirter übernommen habe, Urkund dessen meine eigene Fertigung.“

Damit war die Erste Landesaufnahme Böhmens nach fünfjähriger Entstehungsgeschichte an ihrem Bestimmungsort eingelangt, an dem sie - ungeachtet behördlicher Umstrukturierungen - bis zum heutigen Zeitpunkt aufbewahrt wird.

Die Voraussetzungen für deren Zustandekommen - und mit ihr für die Durchführung der gesamten Landesvermessung der habsburgischen Erblande - liegen nach übereinstimmendem Tenor bisher erschienener einschlägiger Publikationen in dem nach dem Frieden von Hubertusburg erkannten Bedürfnis, durch Forcierung und Systemisierung der Kartographie gerade in preußischer Grenznähe logistische Verbesserungen zu schaffen, organisatorisch aber in der Ausbildung eines Generalstabes, der nun erstmals in Friedenszeiten nicht mehr aufgelöst wurde, und dem bald als Hauptaufgabe die Leitung und Durchführung der Landesaufnahme zukam. Am prägnantesten definiert Josef Paldus den Beginn der Ersten Landesaufnahme als Markstein in der Geschichte der Kartographie: „Bis zum Jahr 1763 lag das Kartenwesen in den Händen von Privatpersonen, die mit Unterstützung der Landstände die Aufnahmen besorgten. Nach dem Stande des kartographischen Wissens und mit den Mitteln, die die Wissenschaft zur Verfügung stellte, schufen sie je nach Talent und Geschicklichkeit mehr oder weniger gelungene Erdbilder. Die Erkenntnis, daß eine Detailvermessung ganzer Länder und Provinzen nur mit einem geschulten Personale möglich sei, führte zur Übertragung des ganzen Vermessungsgeschäftes an den Generalstab.“

Dazu ist zu bemerken, dass schon vor der Landesaufnahme, parallel hiezu, aber auch in ihrem Rahmen der Grenzmappierung vom Militär ein besonderer Stellenwert beigemessen wurde, sodaß diese Aufgabe gesondert und punktuell von Offizieren durchgeführt wurde; dies allerdings noch mit allen begleitenden organisatorischen Schwierigkeiten der Anfangszeit, wie etwa aus dem (ungeklärten) Schicksal einer ungarisch-mährischen Grenzkarte hervorgeht: Im Juni 1763 erteilte der Hofkriegsrat den Auftrag, „zwischen Hungarn und Mähren einen Abriß baldmöglichst verfertigen zu lassen und selben nebst der Original Mappa“ einzusenden. Aus einer Protokoll-Eintragung vom 21. November 1763 entnehmen wir, dass diese Karte fertiggestellt und in Verstoß geraten war, es wurde befohlen, „selbe ausfindig zu machen“ und danach „sofort den eigentlichen Befund“ zu melden. Die Nachrichten verlieren sich indessen im Jänner 1768 mit dem Bericht, dass die Karte „sich nicht vorfinde, vermutlich aber zu Handen des Locumtenentiae Consilii zu Preßburg gekommen sein dürfte“; eine diesfalls nach Möglichkeit in Aussicht gestellte, neu anzufertigende Kopie konnte nicht nachgewiesen werden.

Die ebenfalls bereits 1763 noch durch die Offiziere des Generalstabs allein, d. h. ohne Assistenzleistung der dislozierten Regimenter oder ziviler Stellen, vorgenommene Aufnahme Schlesiens steht schon im Selbstverständnis und in
der Diktion des Hofkriegsrates in einer Übergangsperiode von der Grenzvermessung eines kleineren, territorial überschaubaren und militärisch besonders gefährdeten Gebietes zur flächendeckenden Landesaufnahme, doch bahnte sich bereits die später zu so zahlreichen Konflikten führende Notwendigkeit an, die doch in der einen oder anderen Form beeinträchtigten Landesbewohner zu entschädigen. Weitere Landesvermessungen, die in zeitlichem oder thematischem Zusammenhang mit der Aufnahme der Länder der böhmischen Krone zu sehen sind, sollen im folgenden noch andeutungsweise behandelt werden.

Zunächst erwiesen sich die begonnenen Arbeiten als dermaßen personalintensiv, dass noch 1764 unternommene Versuche, parallel dazu mit weiteren Landesaufnahmen zu beginnen, eingestellt werden mussten: Die Weisung Maria Theresias vom Dezember jenes Jahres, den Militärbezirk Radna in Siebenbürgen geometrisch aufzunehmen zog im Frühjahr 1765 komplizierte Personalrochaden nach sich und zwei Jahre später wurde die Siebenbürgener Landesaufnahme endgültig auf die Zeit nach Beendigung der Arbeiten in Böhmen vertagt. Erst im September 1768 erfolgte die Verordnung, „womit zu der anno 1769 vor sich gehenden Mappier- und Beschreibung in Österreich ob und unter der Enns, dann in Hungarn, auf Anverlangen des Oberst Fabris“ Personal abgegeben wurde. Allerdings, und dies trotz der zu späteren Rektifizierungen führenden noch recht einfachen Aufnahmemethode „nach Augenmaß“, dienten die Karten und Beschreibungen der böhmischen Landesaufnahme in der Folge als Vorbild für die weiteren Vermessungsarbeiten und konnten somit zu deren Beschleunigung und Intensivierung beitragen: „In Innerösterreich seie die Mappier- und Beschreibung, wie in Böhmen beschehen, durch die daselbst verlegten Regimenter bewirken zu lassen,“ heißt es in einer diesbezüglichen Instruktion des Hofkriegsrates, „und dieser wegen mit dem Provinciali das nötige Einvernehmen zu pflegen; wird auch zu besserem Erfolg eine Copia angeschlossen von jener Instruktion, die dieses Geschäfts wegen Mähren und Böhmen anno 1764 erlassen worden, desgleichen eine Beschreibung aus den böhmischen Ländern, um sich hierin zu ersehen und hiernach die Arbeit bestimmen zu wissen.“ Gleichzeitig wurden auch Instruktion und Beschreibung ausdrücklich als Vorgabe für die Landesaufnahmen Nieder- und Oberösterreichs bezeichnet.

Somit war mit der Landesaufnahme der böhmischen Länder sowohl hinsichtlich der Organisation als auch auf dem Sektor der Kartographie aus konkretem militärischem Bedürfnis heraus eine Dynamik entstanden, die, stets auf dem Vorgängerwerk aufbauend, eine kontinuierliche wissenschaftliche Weiterentwicklung garantierte; nach Oskar Regele war somit der „Grundstein zu einem Werke gelegt, das Österreich (-Ungarn) und auch andere Staaten bis zum Jahre 1918 mit allen erforderlichen Karten bestens versorgen konnte.“

Zentrale Maßnahmen

Vor dem tatsächlichen Beginn der Neuvermessung Böhmens und Mährens, auch noch bevor hiezu die entsprechenden Weisungen zur Durchführung erlassen worden waren, galt es, die organisatorisch-ökonomischen Voraussetzungen für die Arbeit der Offiziere zu schaffen; Daun berichtete der Kaiserin, dass Fabris, wie dieser mehrmals beklagt habe, mit den bisherigen Mitteln „auch mit beobachtender genauester Wirtschaft nicht auszulangen vermögend“ sei. Die Landesvermesser hätten mehr Ausgaben als im Krieg zu tätigen, „nebst deme, daß sie immer von einem Ort zum anderen gehen und in denen Wirtshäusern teuer leben, beständig hiezu die Equipage beibehalten und die nötigen Knechte
unterhalten müssen; zugleich auch mit kostbaren Instrumenten und anderen Requisiten zu ihrem Auftrag sich zu versehen hätten.“ Die minutiösen Verbesserungsvorschläge des Hofkriegsratspräsidenten, die auf eine Anhebung der Gagen der Offiziere des Generalquartiermeisterstabes gegenüber den Regimentsoffizieren hinausliefen - von Maria Theresia mit „placet“ quittiert - betreffen noch nicht die böhmische Landesaufnahme selbst (diese wurde erst Monate später angeordnet), doch bilden sie eine Voraussetzung für dieselbe.

Der Rekrutierung bzw. Namhaftmachung von Offizieren, die zur Durchführung über genügend kartographische Kenntnisse verfügten, galt die Sorge der kommenden Monate. Am 5. Mai 1764 endlich unterbreitete Daun der Kaiserin offiziell den Vorschlag, die „Officiers des großen Generalstabes zur Aufnehmung Euer Kaiserlich königlichen Majestät Erblanden zu verwenden, um auf solche Art dereinstens zur Erhaltung verläßlicher Landkarten und mittelst dieser zur richtigen Kenntnis deren verschiedenen Gegenden zu gelangen.“ Begründet wurde dieses Ansinnen mit den Erfahrungen aus dem Siebenjährigen Krieg, wo evident geworden sei, „wie ohnentbehrlich es dem militari seie, von denen jenigen Landen, in welchen Krieg geführt wird, die genaue Kenntnis zu haben.“ Man habe bisher häufiger topographische Nachforschungen im Ausland angestellt, obwohl der letzte Krieg großteils in den eigenen Ländern stattgefunden habe: „und dasjenige, was man von denen eigenen Gegenden dermalen kennt, hat man sich durch Landkarten, Plans und Beschreibungen beigelegt, welche aus denen feindlichen in die diesseitigen Hände gefallen sind.“ Daher habe es keine Truppenbewegungen ohne mühevolles vorheriges Rekognoszieren des Terrains gegeben, ja man habe vor der Anlage von Lagerplätzen tagelang Zu- und Ausgänge von Wäldern etc. ausgeforscht und somit anderwertig benötigte Kräfte gebunden: „Niemalen hat hiernächst in denen eigenen Landen eine Dislocation deren Truppen vollständig gemacht werden können, die nicht nach der Hand verschiedenen Abänderungen unterworfen gewesen wäre.“ Nun hätten zwar die Offiziere des Generalstabs die Vermessungsarbeiten in Schlesien zufriedenstellend durchgeführt, eine Vermessung von Böhmen und Mähren sei aufgrund der Größe der Länder auf diese Weise jedoch nicht in gleicher Qualität zu erwarten. Diesem Umstand könne abgeholfen werden, wenn die Generalstabsoffiziere sich auf die Grenzvermessung beschränkten, die Mappierung des Landesinneren aber von den dort dislozierten Regimentern vorgenommen würden, deren Offiziere allerdings wegen der zu erwartenden Auslagen zusätzlich entlohnt werden müßten.

Nach diesem Grundmodell, das noch mehrmals verfeinert werden sollte, wurde schließlich gearbeitet; wichtig war, schon aufgrund der Dimensionen des Projektes, eine möglichst reibungslose Zusammenarbeit mit den zivilen Stellen. Daher folgte die Aufforderung, „daß die zu dieser Verrichtung angetragenen Offiziers dahin angewiesen seien, ihre Handlungen so abzumessen, damit von daher dem Land zu keiner begründeten Beschwerde der Anlaß gegeben werde, und der Untertan ihnen nicht das mindeste ohnentgeltlich zu praestieren habe.“
Gerade diese Fragestellung, die Intensität der Unterstützung der Landesaufnahme aus dem Land, blieb ein lange hindurch ungelöstes Problem: Die Mappierung wäre noch geduldet worden, mit der Beschreibung war man von ziviler Seite grundsätzlich nicht einverstanden: „Nachdeme aber...die Regimenter auch dahin instruiert sind“, beschwerte sich die Böhmisch-österreichische Hofkanzlei schon im Juni 1764, „in das Innerliche eines
jeden Orts, und zwar nach einer in dem Lande nicht gewöhnlichen Repartition von ganzen, Dreiviertel-, Halb- und Viertel-Bauern, Häuser und Gärten zu erfahren, welches darum dem größten Bedenken unterliegt, weil nicht vorzusehen, was davon durch so viele fremde, bald in diesseitigen, bald in anderen Diensten sich befindende Officiers für ein nachteiliger Gebrauch gemacht werden könne.“ Man werde daher an die lokalen politischen Stellen keine Instruktion bezüglich der Beschreibungen erteilen, sondern ersuche vielmehr, die Regimentskommandanten zu instruieren, „daß selbe in dem Lande keine andere Auskunft, als welche zu einer verläßlichen Mappierung gehört, und in Benennung der Städte, Märkte und Dörfer, Flüsse, Berge und Wälder, dann in der Distanz eines Ortes von den andern besteht, verlangen sollten“. In einer „unmaßgeblichen Meinung seitens des Hofkriegsrates auf das Insinuatum der böhmisch-österreichischen Hofkanzlei“ wurde zwar darauf hingewiesen, daß die Offiziere angewiesen worden seien, sich „keineswegs in die Landeswirtschaft zu mischen, sondern nur das Vorgeschriebene, und zwar mit größter Bescheidenheit, zu eruieren, damit das Land nicht Anlaß bekomme, Beschwerde darüber zu führen“, doch war an eine Annäherung der Positionen zunächst noch nicht zu denken.

Deutlicher wurde Bartenstein in einer Stellungnahme vom 15. Juni 1764, in der er darauf hinwies, daß das Projekt der Detailvermessung und -beschreibung „dem Landmann um so weniger hinderlich, nachteilig oder beschwersam sein solle, als sie Offiziers nicht allein dahin angewiesen seien, ihre Handlungen überhaupt abzumessen, damit von daher dem Land zu keiner gegründeten Beschwerde Anlaß gegeben werde, sondern hiernächst auch in Sonderheit denen zu sothaner Mappierung beigezogenenen Offiziers zur Bestreitung deren ihnen dadurch zur Last fallenden außerordentlichen Unkosten von ihrer k. k. apostolischen Majestät eigens eine monatliche Zulage bewilligt worden ist, mithin der Untertan gedachten Offiziers nicht das mindeste ohnentgeltlich zu prästieren hat.“ Wie ernst dennoch der Hofkriegsrat die Beschwerde der zivilen Landesstellen nahm, geht aus seiner Weisung vom 13. Juli 1764 hervor, in der er den Kommandanten F. M. Kollowrath ermahnte, daß sich „die Regimenter, ohnerachtet deren bishero so klar als umständlich hinausgegebenen Befehlen sich gleichwohlen in Betreff dieses wegen Konskribierung deren Kreisen erhaltenen Auftrags noch nicht recht zu benehmen wissen.“ Aufrufe zur Rücksichtnahme wurden zwar an die Regimenter weitergeleitet und von diesen bestätigt, doch blieb die Tatsache, daß die Blockade der zivilen Stellen zu einer „Beschwerlichkeit“ für die beauftragten Offiziere führen mußte, die „diese aus eigenem zu bestreiten ihnen hart fallen dürfte.“
Ungeachtet der Beteuerungen des Militärs, sich in Belange der Zivilverwaltung nicht einmischen zu wollen und ungeachtet einschlägiger interner Weisungen beschränkte sich die Landesverwaltung nicht auf das Versagen der Unterstützung im einzelnen, sondern eröffnete eine langwierige Auseinandersetzung auf oberster Ebene, sodaß schließlich die Kaiserin selbst eingreifen mußte. Wiederum waren es die Beschreibungen, die man als besonders störend empfand und an deren Sinnhaftigkeit man zweifelte: „Diesorts begreife man nicht, was man darunter für Absicht führe oder was für ein Nutzen für das Militari daraus erwachsen solle, dann, wenn es lediglich um eine gemächliche Bequartierung des Militaris zu tun seie: so ist solche bis anhero noch alle Mal durch das Provinciale geschehen, welches die Stärke und Schwäche eines jeden
Orts ohnedies kennt, und die Einteilung bis anhero, besonders in Friedenszeiten, solchergestalt gemacht hat, daß der Soldat sein Unterkommen gefunden und der Landmann nicht beschwert worden. Überhaupt komme es bei der Bequartierung der Miliz entweder auf ruhige Friedenszeiten oder auf kriegerische Umstände an, in dem ersteren Fall seie solche jederzeit in gesamten deutschen Erblanden von dem Provinciali veranstaltet worden, und ist weder zu vermuten, daß es dem Militari beifallen werde, sich in dem Land nach Willkür und Wohlgefallen bald hier und bald dorten einzuquartieren, woraus notwendig nichts anderes, als Entkräftung des Untertans und der Ruin des Landes zu besorgen stehe.“ Weiters wurde ins Treffen geführt, daß die statistischen Angaben einem ständigen Wechsel unterworfen wären und daß keine Geheimhaltung gewährleistet sei. Im Falle eines Beharrens auf der Durchführung einer Beschreibung würde das Land keine Unterstützung für ein Unternehmen, das „bei dem Landmann, welcher dermalen ohnedies auf das äußerste bedrückt ist, nichts als Widerwillen“ verursache, gewähren. Nochmals faßte der Hofkriegsrat in seiner Entgegnung vom 1. August 1764 alle Argumente für die Landesbeschreibung zusammen:

Es bleibe bei der anfänglichen Verfügung, das Land habe wegen der den Offizieren gewährten Zulage keine Ausgaben zu tätigen, wobei besonders die Unterstellung, „daß die herrschaftlichen Schlösser, Pfarrhöfe, Wein- und Bierschenken, Mühlen etc. deswegen belegt werden sollen“ als Provokation empfunden wurde. Für den Kriegsfall sei es als Ergänzung zur Militärkarte unumgänglich notwendig, potentielle Unterkunfts- und Verpflegungsmöglichkeiten für alle drei Truppenteile bei der Hand zu haben. Wozu - darüber hinaus - herrschaftliche Gebäude auch einer militärischen Beschreibung zu unterziehen seien, wurde folgendermaßen begründet: „Die Schlösser, Kirch- und Pfarrhöfe, Mühlen, Schüttböden etc. hingegen sind meistenteils gemauert und liegen entweder an denen Strassen oder defendieren einige Gründe und Täler“, woraus der Schluß resultierte: „Alle diese Beobachtungen aber gehören unstrittig zu der Militärkarte eines Landes und selbige werden wenigstens darinnen eingezeichnet.“ Ohne Einzeichnung dieser Objekte wäre die Karte unvollständig und würde von der Beschreibung abweichen - dies ebenso umgekehrt -, in jedem Fall wäre dann kein militärischer Nutzen zu erwarten.
Während der Hofkriegsrat parallel zu diesem Schlagabtausch versuchte, die Schäden auf unterer Ebene zu minimieren - nochmals wurde den Kommandanten eingeschärft, das Land habe nichts zu bezahlen, auch keine Boten zur Verfügung zu stellen - und kalmierend auf die konsternierten Vermessungsoffiziere einzuwirken , bemühte er sich gezwungenermaßen gleichzeitig und erfolgreich um ein Machtwort der Kaiserin; und dieses erfolgte im Sinne des Militärs und der ärarischen Kartographie Österreichs Anfang August 1764: „Alles dasjenige, was hofkriegsrätlicherseits durch die angeordnete Beschreibung zu erheben getrachtet wird, kann nicht anders als nützlich angesehen werden,“ bemerkte Maria Theresia, „Ich gebe dahero der Böhmisch-österreichischen Hofkanzlei untereinstens maßgebig mit, daß sie nicht allein hiereinfalls ohne Anstand hilfliche Hand bieten, sondern auch denen Länderstellen, und durch diese denen dasigen Subalternen bekannt machen solle, wienach jene, welche hier unter Meinem Befehl nachzuleben und damit dem Militari die erfordernde Auskunft umständlich und verläßlich zu erteilen entstehen, mit Ungnaden angesehen und gestalteten Umständen nach auf diesfalsige Anzeige des Militaris
weiters bestraft werden würden.“

Mit dieser Entscheidung hatte das Militär einen eindeutigen Sieg davongetragen. Lamentationen der zivilen Stellen kam lediglich der Stellenwert von Rückzugsgefechten zu: Nochmals und vergebens bemühte sich Baron Bartenstein am 24. August 1764 bei Maria Theresia um eine Korrektur: Unumwunden gestand der Vizekanzler der Herrscherin, er sei gerade mit einem weiteren Beschwerdeschreiben in dieser Angelegenheit befaßt gewesen, als die zitierte Resolution ihn erreichte. Gerade deshalb hätten die Worte der Kaiserin ihn besonders getroffen, wäre man doch stets bemüht gewesen, in dieser Angelegenheit nach Möglichkeit ein einvernehmliches Verhältnis mit dem Hofkriegsrat herzustellen. Als besonders nachteilig sah der Vizekanzler den Umstand, daß die Landesstellen noch immer nicht erfahren hätten, was für eine Art von Auskunft dem Militär zu erteilen sei, um sich nicht „mit Ungnaden und Strafen bedroht zu sehen.... So wird es lediglich von Euer Majestät Allerhöchster Entschliessung abhängen, ob nicht allergnädigst gefällig sein wolle, dero Hofkriegsrat in publicis zur näheren Einvernehmung und Concertation mit dieser Hofkanzlei über die dabei festzusetzen nötig erachteten Maßregeln anzuweisen.“

Das Machtwort der Kaiserin führte tatsächlich in kurzer Zeit zur Aufgabe der latenten Obstruktionspolitik auch auf lokaler Ebene, wie bereits Anfang September an den Hofkriegsrat gemeldet wurde. Freilich ermahnte dieser die Offiziere der Landesvermessung weiter zu behutsamer Vorgangsweise, „damit das Land nicht etwa zu Klagen Anlaß nehmen möchte.“ Doch scheint von nun an die Zusammenarbeit so reibungslos funktioniert zu haben, daß allfällige Verstöße dagegen ab Herbst 1764 zumindest keinen schriftlichen Niederschlag mehr fanden.
Aber auch mit inneren Widerständen hatte der Hofkriegsrat in dieser Zeit der beginnenden Landesmappierung zu kämpfen, wobei freilich auch unerbetene Änderungsvorschläge betroffener Offiziere als Insubordination angesehen wurden: So reichte der Regimentskommandant Oberst Treys im Juni 1764 ein „Pro Memoria“ ein, in dem er postulierte, daß „nicht ein jeder Offizier, ob selbem auch sonst in seinem Dienst nichts auszusetzen ist, die erforderliche Geschicklichkeit und Erfahrenheit besitzet“; dennoch: die Offiziere hätten in ihrer Kreisen zahlreiche Reisen zu unternehmen, müßten teure Privatquartiere bezahlen und hätten auch sonst für die Verpflegung aufzukommen. „So unterfange mich untertänig zu bitten, ein hochlöbliches Generalkommando geruhe es dahin zu bringen, damit diesen Officiers die nötige Vorspann, das freie Quartier und eine Douceur in Gelde aus höchst kaiserlich königlichen Gnaden angediehen werden möge.“ Die Antwort des Hofkriegsrates an Kollowrath fiel ungewöhnlich heftig aus: Man habe zur Kenntnis genommen, „was geringe Einsicht und wie wenigen Eifer die Regimentskommandanten in denen - obschon lediglich das Beste des Dienstes angehenden - Vorfallenheiten zu bezeugen gewohnt seien, und daß folglich selbe nicht allein ihres Orts hiereinfalls nicht im geringsten die Hand bieten, und dasjenige, was von hier aus angeordnet wird, in die genaue Befolgung zu bringen sich bemühen, sondern daß vielmehr ihr Absehen größtenteils dahin gerichtet zu sein scheint, entweder die durch uns ergehenden Befehle in einem andern willkürlichen Umstand auszulegen, oder durch weit hergeholte, in sich nichts sagende Einwendungen besonders in Anliegenheiten, welche nur den mindesten Anschein einer Beschwerlichkeit haben, sich von der diesfälligen Befolgung zu entziehen.“ Man habe mehrmals
angeordnet, die Landesbeschreibungen „mit aller Bescheidenheit und mit der größten Gemächlichkeit zu vollziehen“, schließlich bestehe kein Zeitdruck und die Arbeiten könnten im nächsten Jahr fortgesetzt werden. Kollowrath solle schließlich bei den Regimentskommandanten dafür sorgen, „daß keine solchen Vorstellungen von ihnen mehr anhero gelangen“. Weniger gereizt, in der Sache jedoch ebenso unnachgiebig, teilte der Hofkriegsrat auch Fabris auf die Weiterleitung ähnlicher Ansinnen hin mit, es bleibe bei der seinerzeitigen Verfügung, „daß diese bei der Mappierung angestellten Officiers von der ihnen bewilligten monatlichen Zulage alle Auslagen überhaupt zu bestreiten und nach der Hand keineswegs eine weitere Vergütung mehr anzuverlangen haben, hiernach auch dem Lande nicht beschwerlich fallen sollen.“

Von „Gemächlichkeit“ und späterer Fortsetzung war allerdings Jahre später, als man bereits die Mappierung anderer Länder in Angriff nehmen wollte, nicht mehr die Rede. Im Juni 1767 berichtete Fabris - wohl auf Drängen des Hofkriegsrates -, „daß in Böheim die Aufnehmung und Beschreibung werden zu Ende gebracht werden, wohingegen...in Mähren wohl noch einige Distrikte auf den Sommer 1768 verbleiben müßten“ und im März 1768 wurde die Erstellung eines „schleunigen Berichts im Absehen auf die eigentliche Zeit, wo die Mappierungsarbeiten in denen böhmischen Landen werden vollendet werden und die dazu für heuer benötigten Individua“ gefordert.
Neben ökonomischen, strategischen und politischen - hier sei an die Auseinandersetzungen mit den zivilen Stellen erinnert - Überlegungen wäre noch ein weiterer Aspekt zu nennen, der es ratsam erscheinen ließ, die Vermessungsarbeiten nicht unnötig auszudehnen: In einem kurz darauf an die Regimenter in Böhmen weitergeleiteten hofkriegsrätlichen Befehl wurden die Offiziere zu absoluter Diskretion verpflichtet, damit keinerlei Information dem potentiellen preußischen Gegner in die Hände fiele. Die Offiziere seien anzuweisen, „daß sie den solchergestalt obhabenden Auftrag geheim halten, alle Brouillons und andere Papiere eben sowohl als dasjenige, was ins Reine gezeichnet, beschrieben oder angemerkt wird, ihren Regimentskommandanten oder dem Obristen Fabris einzuhändigen, davon nichts zurückzubehalten....Dann sei beizufügen, in was für Landesprodukten generaliter diese Gegenden vorzüglichen Vorrat oder Mangel haben.“ Tatsächlich dürfte dieses System im wesentlichen funktioniert haben, es ist zumindest nicht bekannt, daß die bis 1864 im Kriegsarchiv geheim gehaltenen Blätter und Beschreibungsbände vor der Öffnung des Archivs einer ausländischen Macht zur Kenntnis gelangt wären. Ein einziges Mal ist eine auf lokaler Ebene zu Verzögerungen führende negative Einflußnahme von jenseits der Grenzen der Erblande nachweisbar, die nach Monaten diplomatisch gelöst wurde, die aber nichts mit Spionage zu tun hatte und die auch nicht von Preußen ausging: Ein im Kreis Eger mit Mappierungsarbeiten befaßter Offizier wurde im Juli 1767 von bayerischer Exekutive arretiert, wobei Unklarheiten über den Grenzverlauf die Ursache gebildet haben dürften. Nach seiner baldigen Freilassung arbeitete er Anfang September wieder an der Landesvermessung, doch zogen sich die schriftlichen Auseinandersetzungen in dieser Angelegenheit ein knappes Jahr dahin.

Eine weitere Aufgabe des Hofkriesrates als zentraler Instanz bei der Leitung der Landesaufnahme bestand nicht nur in der räumlichen, sondern auch in der zeitlichen Koordination, wobei die Abfolge der Jahreszeiten aus einsichtigen Gründen eine besondere Rolle spielte; im Herbst
war die Arbeit unter freiem Himmel praktisch vorbei. Aus einer Instruktion vom 12. Oktober 1764 erfahren wir, „wie die Majors Mozel und Elmpt nach zu Stande gebrachter Arbeit des zur Mappierung für anheuer ausgemessenen Bezirks die sämtlichen Brouillons von denen dabeigestandenen Regiments- und Artillerieoffizieren und dazugehörige Papiere ordentlich zu übernehmen und diesen Winter hindurch auszuarbeiten, die Namen deren allenfalls fehlerhaft oder unrichtig befindenden anhero namhaft zu machen, die dabei angestellten Regiments- und Artillerieoffiziers aber nunmehro wieder zu ihren Regimentern zurückzukehren und ihre genossene Zulag insolang zu cessieren habe, bis selbige künftiges frühe Jahr wieder beigezogen werden.“ Oberst Fabris wiederum kam über den Winter die Aufgabe zu, die Elaborate der Generalstabsoffiziere zu überarbeiten. Im Frühjahr hingegen wurden minutiöse personelle Neueinteilungen vorgenommen, wobei beachtenswert erscheint, daß die zur Landesaufnahme vorgesehenen Offiziere nie vor Mai an den Bestimmungsorten ankamen und die eigentlichen Arbeiten erst im Juni anliefen. So übersandte Fabris am 21. März 1765 nicht nur eine „Lista derenjenigen Regiments-Officiers und Cadetten, so von denen im Königreich Böheim und Markgraftum Mähren und diesseitigem Anteil Schlesiens liegenden Regimenter und Artilleriecorps zur Mappierung und Beschreibung im Sommer 1765 gebraucht werden können“, sondern auch eine „Lista derenjenigen Regimentsofficiers und Cadetten, so bei denen im Königreich Böhmen und Markgraftum Mähren im Sommer 1764 vorgenommenen Mappierungsgeschäften emploiert gewesen und fernerhin bei solchen nicht anzustellen seien“, worüber am 3. April 1765 vom Hofkriegsrat entschieden wurde.
Wenn sich der Hofkriegsrat in der Lage sah, die Vermessungsoffiziere auch in schwierigen Situationen immer wieder belehren zu können und dies auch wiederholt von den mit der Leitung an Ort und Stelle beauftragten Kommandanten verlangte , so verdankte er seine Kenntnisse dem Umstand, daß er sich um jedes Detail und jeden Offizier annahm: Handelt es sich etwa bei der Weisung, „daß nur die Infanterie-Regimenter die Conscription deren Kreisen, worinnen sie verlegt sind, vorzunehmen haben, mithin die von der Kavallerie diesfalls vollbringende Arbeit bloß als einer behilfliche Verrichtung anzusehen“ sei, um eine generelle organisatorische Entscheidung von allgemeingültiger Relevanz, so wäre wohl die Insistenz, mit der von Fabris „der Bericht wiederholte Malen abgefordert“ wird, warum vier bei ihm dienende Kadetten nicht zu Mundierungsarbeiten angehalten würden, weniger von den Beamten der Zentralstelle zu erwarten gewesen. Ebenso wies der Hofkriegsrat Fabris an, „in der Arbeit sich lau bezeigende Officiers dem Generalkommando namhaft zu machen und andere fleißigere Individua von daher zu suchen“ oder dafür Sorge zu tragen, „daß die Rektifizierung der fehlerhaft befundenen Brouillons nicht durch jene Individua, von welchen solche anfänglich zu Stande gebracht worden, sondern durch andere Officiers des Generalstabs bewerkstelligt werden solle.“ Das Interesse des Hofkriegsrates an der Arbeitsweise einzelner Offiziere beschränkte sich jedoch keineswegs auf solche Fälle, in denen Kritik angebracht schien: So wurde von Fabris auch verlangt, er möge „die Auskunft erstatten, welche von den Regimentsoffizieren überhaupt in der Arbeit die meiste Geschicklichkeit bezeuget haben und dazu die tüchtigsten seien.“

Neben der Einteilung und Qualifizierung der mit der Durchführung beauftragten Personen sowie der Einhaltung des vorgegebenen Zeitplanes
galt die Sorge des Hofkriegsrates aber auch der Technik der Aufnahmen. Von General Graf Wied ließ er sich etwa im Februar 1766 berichten, „daß selber die ihm zugeschickten von den Regimentern nach dem Alphabet abzuändern kommenden Conscriptiones zur ... behörigen Maßnehmung hinausgegeben“ habe, von Fabris über die Reinzeichnung der Brouillons; ebenso betrieb er die verkleinerte Aufnahme Böhmens und befaßte sich unmittelbar nach Fertigstellung der böhmischen Landesaufnahme mit dem Problem von deren eventuell notwendiger Rektifizierung: „Da die in Böhmen bereits zu Stand gekommenen und künftiges Jahr in teutschen und hungarischen Landen verfertigt werden sollenden Karten nicht geometrisch, sondern nach dem Gesicht aufgenommen (wurden),...so wird die Äußerung erbeten, ob der Kostenaufwand auf sich genommen werden wolle, um darnach andere Ingenieurs zur geometrischen Aufnahme zu beordern.“

Probleme bei der Durchführung: Personalia und Finanzen

Von Anfang an gestaltete sich die Rekrutierung personeller Ressourcen für die Vermessung vor Ort äußerst kompliziert und zeitaufwendig: Erst Anfang August 1764 konnte aus Böhmen und Mähren gemeldet werden, daß nun alle vorgesehenen Militärpersonen an ihren Bestimmungsorten eingelangt seien, obwohl bereits im Mai zuvor die ersten konkreten Anstalten zur Entsendung von Offizieren und Kadetten getroffen worden waren und kurz darauf - schon aus Gründen der Bezahlung - exakte Dispositionen über die Einsatzorte sowie ein Verzeichnis der betreffenden Offiziere nachweisbar sind. Die Erfassung geeigneter Offiziere zur Erstellung der Beschreibungen hinkte um etwa einen Monat nach; während des Monats Juni 1764 war man noch mit der Suche befaßt und nahm zu diesem Zeitpunkt auch noch Meldungen von Freiwilligen entgegen. Ungeachtet dessen ordnete der Hofkriegsrat schon am 7. Juni 1764 an, „daß die zur Mappierung bestimmten Artillerie-Offiziers den 15. dieses in Nimburg einzutreffen haben und nach Anordnung des Major Mozel sich zu betragen haben“ , sodaß von einer mehrwöchigen Frist ausgegangen werden muß, in der die Arbeiten langsam und punktuell anzulaufen begannen. Erschwerend kam in dieser Anfangszeit der Mappierung hinzu, daß Offiziere aus zunächst unbekannten Gründen nicht an ihren Bestimmungsorten eintrafen und daß andere nicht entsprachen. Schon im ersten Jahr mußte somit laufend ergänzt werden und im Oktober 1764, als die Aufnahmen in freier Natur zugunsten der Reinzeichnung beendet wurden, befaßte man sich wiederum mit der Suche nach geeigneten Genie-Offizieren für die Feldarbeiten 1765.

Wiederum gelang es auch im zweiten Arbeitsjahr nicht, die Personalfrage bis zum Beginn der warmen Jahreszeit zufriedenstellend zu lösen: Im Juni 1765 wurden noch Offiziere ausgetauscht beziehungsweise nach Böhmen nachgesandt, was, vom Zeitverlust abgesehen, auch zu erheblichen Unklarheiten geführt haben muß: Am 18. Juni 1765 sah sich der Hofkriegsrat veranlaßt, der Frage nachzugehen, welche Offiziere generell abgängig seien und wie diese ersetzt werden könnten.

Ab 1766 scheint in der Personalfrage - wohl auch, weil man aufgrund der gemachten Erfahrungen nun tatsächlich auf einen geeigneten Grundstock an Offizieren zurückgreifen konnte - etwas mehr Routine eingekehrt zu sein: Die Offiziere trafen bereits am 10. Mai 1766 an ihren Bestimmungsorten ein und blieben dort zumindest teilweise auch über den folgenden Winter. 1767 befaßte sich der Hofkriegsrat bereits anfangs April mit der Namhaftmachung der für dieses Jahr eingeteilten Vermessungsoffiziere und allenfalls notwendige personelle
Rochaden wurden mit möglichst geringem Reibungsverlust während des laufenden Arbeitsjahres durchgeführt.

Einen weiteren Gegenstand aufwendiger und aufgrund zahlreicher Wiederholungen in den Akten und Protokollen des Hofkriegsrates monoton wirkender Auseinandersetzungen bilden die ständigen Kalamitäten um die Finanzierung der Aufnahmetätigkeit beziehungsweise die Bezahlung der Offiziere: Ist bereits am 13. Mai 1764 das erste Mal davon die Rede, „daß denen bereits in Vorschlag gebrachten Individuis zur Bestreitung aller Auslagen, Anschaffung des Papiers, Farben, Vospann, Pferde und Zehrung respective 30 und 20 Gulden pro Monat während diesfälliger Verrichtung angewiesen“ werden sollten - Anweisungen zur konkreten Durchführung an die lokalen Kommanden sollten bald folgen -, so geht doch aus den Protokoll-Eintragungen des Herbstes 1768 hervor, daß auch nach Beendigung der Aufnahmen noch keineswegs Klarheit über die Zahlungsmodalitäten und das gebührende Ausmaß der Refundierung von Naturalleistungen bestand. Abgesehen davon, daß der Hofkriegsrat in einzelnen Fällen die Gage wegen „bezeigter Nachlässigkeit“ herabsetzte, wirkte das komplizierte und schwer durchschaubare Rückvergütungssystem von Anfang an verwirrend. Anfang August 1764 entschied der Hofkriegsrat, „denen zur Mappierung in Böhmen und Mähren beigezogenen Regimentsindividuen in so weit als selbe mit eigenen Pferden versehen sind, die kompetierende Fourage gegen ihre Quittung und hinkünftig regulamentmäßigen Abzug auf generalkriegskommissariatische Assignation abreichen zu lassen“ , zwei Monate später teilte er der Böhmisch-österreichischen Kanzlei mit, „was die bei gedachter Mappierung angestellten Officiers dem Land für die abgegebenen Pferde, Boten und Handlanger zu bezahlen haben.“ Außerdem wurde während der Arbeiten über die Entlohnung einzelner Regimentsoffiziere immer wieder individuell entschieden. Vor diesem etwas nebulosen Hintergrund blieben während der in Rede stehenden Jahre die Probleme der - an sich nicht zulässigen - Bezahlung in Naturalien , und der Bezahlung und Bequartierung in den Wintermonaten unbefriedigend gelöst und virulent.
Der Ablauf der Arbeiten

Anfang November 1764 informierte Fabris den Hofkriegsrat, „daß das Mappier- und Beschreibungsgeschäft in Böhmen und Mähren für dieses Jahr sich endige, die Officiers vom Generalstab und den Regimentern so hiebei angestellet waren, haben ihre Brouillons und andere Arbeitspapiere schon überantwortet und werden nunmehro letztere zu ihren Regimentern revertieren.“ Sosehr einerseits diese Formulierung - was aber auch aus Weglassungen beim Protokollieren resultieren mag - qualitative und quantitative Aussagen vermissen läßt, sosehr verblüffen andererseits Fabris’ regelmäßige und monotone, meist aber absolut kommentarlose Meldungen eines angeblich guten Arbeitsfortganges, die (und dies unterstreicht ihren formelhaften Charakter) meist um den 10. des jeweiligen Monats in Wien einlangten. Weitere, etwas gehaltvollere Eintragungen lassen Schlüsse über den chronologischen Fortgang der Vermessungs- und Beschreibungsarbeiten zu, ohne allerdings einem Anspruch auf auch nur annähernde Vollständigkeit gerecht werden zu können: So traf Mitte Mai 1764 beim Hofkriegsrat die Ankündigung ein, daß man am 16. Mai mit der Mappierung der böhmischen Grenzen und des Olmützer Kreises beginnen wolle. Unklarheiten bei der Kompetenzaufteilung mußten noch während der in Angriff genommenen Arbeiten beseitigt werden: Am 27. Juni 1764 sah sich der Hofkriegsrat zur Feststellung veranlaßt, „daß die denen Regimentern
aufgetragene Beschreibung deren Städten, Marktflecken, Dörfern etc. mit der von denen Officiers zu bewirken kommenden Mappier- und Beschreibung des Terrains gar keine Gemeinschaft habe“ , und auch die Festlegung der Beobachtungspunkte Ende September erscheint als eher spät, wenn man in Rechnun stellt, daß zwei Wochen später der Hofkriegsrat verfügte, „daß die in Böhmen und Mähren angefangene Mappierung bis künftiges Jahr auszusetzen komme.“

Immerhin stellten sich noch im Herbst 1764 die ersten nachweisbaren Erfolge ein: Am 6. Oktober konnte die fertiggestellte Beschreibung des Czaslauer Kreises an Fabris übermittelt werden . Allerdings scheint dies zu jenem Zeitpunkt und auch während der folgenden Monate eine Ausnahme gebildet zu haben: In gereiztem Ton forderte der Hofkriegsrat Ende Februar 1765, „daß nicht allein nähere Auskunft einzuziehen und einzuberichten seie, inwieweit eigentlich die in Böhmen liegenden Regimenter mit der Beschreibung deren Kreisen gekommen, und von welchen etwa diese Arbeiten dem Obristen Fabris bereits zugestellt sein dürften“ , sondern daß darüber hinaus über Arbeitsergebnisse in Hinkunft prompt zu berichten sei. Wurden in der Folge auch die geforderten Kreisbeschreibungen in größerer Dichte nach Wien geliefert - so etwa jene von Znaim Anfang März 1765 -, so setzte in jenen Wochen andererseits massive Kritik an den gelieferten Elaboraten ein. Schon im Sommer 1764 hatten qualitative personelle Mängel zur Erlassung einer eigenen Verordnung bezüglich der Landesbeschreibungen geführt und das Personal war weiterhin aufgestockt und eigens von den kommandierenden Offizieren eingeschult worden ; selbst für den Fall der Verhinderung von Offizieren durch Krankheit war eine eigene Verordnung erlassen worden, doch rissen die Unzulänglichkeiten auf lokaler Ebene dennoch nicht ab. Am 11. März 1765 ist bereits von einer notwendig gewordenen Änderung der Beschreibung des Olmützer Kreises die Rede , am 22. März wurden Weisungen bezüglich der Beschreibung des Bechiner Kreises erteilt und gleichzeitig wurde ein eigenes Formular entworfen, das als Vorlage für Kreisbeschreibungen verpflichtend werden sollte. Im Jänner 1766 erließ man eine „Verordnung, was denen in Mähren liegenden Regimentern in Betreff deren zurückzuschickenden Conscricptiones respectu deren Abänderung und annoch zur bewerkstelligenden Verfassung mitzugeben sei“ , nachdem weiterhin zahlreiche Arbeiten als unzureichend zurückgeschickt worden waren - so die Beschreibungen von Saatz , Leitmeritz und Bunzlau sowie Königgrätz.
Die Prachiner Kreisbeschreibung wurde mit der Aufforderung zurückgeschickt, daß die betreffenden Regimenter sie „nach dem Alphabet zusammentragen und von (den) Regimentskommandanten unterfertigt einschicken sollen, welche dafür haften müssen, daß selbe vollständig und nicht der geringste Ort von dem mehrberührten Prachiner Kreis darinnen ausgelassen seie.“ Andere Kreisbeschreibungen wiederum scheinen ohne Reklamation akzeptiert worden zu sein: Die Beschreibung der Kreise von Chrudim, Leitmeritz, Rakonitz und Eger wurden - von einzelnen, Details betreffenden Rückfragen abgesehen - im wesentlichen kommentarlos zur Kenntnis genommen. Der Brünner Kreis und die Beschreibung von Asch wurden erst nach Urgenzen geliefert.

Die ab 1765 parallel zu den Feldarbeiten verlaufenden Reinzeichnungen der Brouillons verliefen klagloser, sodaß bereits im Juni 1766 und wiederum im Mai 1767 eine größere Anzahl fertiggestellter Karten nach Wien abgesandt werden konnte.


Die Geschichte der Ersten Landesaufnahme Böhmens und Mährens
ist somit, wie aus den Quellen des Hofkriegsrates hervorgeht, auch eine Geschichte von Mängeln und menschlichen Unzulänglichkeiten. Zu Recht urteilt Václav Novák: „The numerous imperfections in the representation of topography and the terrain in all the map works mentioned, were the reason for a rectification of the individual sections and often for a new survey.“ Darüber hinaus waren sie zweifellos der Grund für das Zustandekommen der Zweiten, franziszeischen Landesaufnahme Böhmens und Mährens. Dennoch kann ihr Stellenwert - auch hinsichtlich parallel entstandener Nebenprodukte wie etwa dem „Summarium der in dem Königreiche Böhmen und in dessen Kreisen befindlichen Ortschaften und was darin an Mannschaft untergebracht werden kann“ oder den „Tabellen über die Ortschaften des Königreichs Böhmen, nach deren Kreisen eingeteilt“ - aufgrund der Lückenlosigkeit der Terrainerfassung und ihres Vorbildcharakters nicht hoch genug angesetzt werden.

Information on content and structure

Content:Die Josephinische Landesaufnahme: Sie umfasst in 4685 Blättern: Österreich, Böhmen, Mähren, Schlesien, Galizien, Bukowina, Ungarn, Siebenbürgen, Kroatien, Slawonien, die österreichischen Niederlande und alle Grenzgebiete. Als Nachzügler gehören noch dazu: Südwest-Deutschland, Basel-Mainz, Mannheim, nördliche Teile der Schweiz, Teile von Frankreich, Süd-Tirol, Venedig und West-Galizien. Zeit der Aufnahme: 1764-1785, Nachzügler bis1806.
Die Franziszeische Landesaufnahme: Sie umfasst in 3333 Blättern: Österreich, Böhmen, Mähren, Schlesien, Galizien, Bukowina, Ungarn, Siebenbürgen, Kroatien, Slawonien, Küstenland, Dalmatien, Tirol, Vorarlberg, Liechtenstein, Illyrien, die Militärgrenze, Walachei, Lombardei und Venetien, Parma, Modena, Toskana und den Kirchenstaat. Zeit der Aufnahme 1806-1869.
Die Generalkarte von Mitteleuropa in 282 Blättern, in der Ausdehnung von der Linie Köln-Nizza bis Kiew-Odessa und von Stettin bis Rom, Konstantinopel und Nord-Griechenland.
Die Spezialkarte 1 : 75000 in 1079 Blättern. Sie umfasst das Gebiet von Österreich-Ungarn, ganz Serbien, Montenegro, Rumänien, Teile von Albanien, Bulgarien, Russland, Polen und Ober-Italien.

Eine besondere Gruppe bilden die sogenannten „Kriegskarten“. Es sind dies Karten mit eingezeichneten (eingedruckten) militärischen Situationen. Die ältesten von ihnen sind handgezeichnete Karten (meist Beilagen aus hofkriegsrätlichen Akten) und daher Unikate. Der Bestand reicht vom beginnenden 16. Jahrhundert bis nach den Zweiten Weltkrieg und umfasst fast sämtliche europäische und außereuropäische Kriegsschauplätze. Für den Ersten Weltkrieg sind Übersichtskarten, Operationskarten, Stellungskarten und Panoramen vorhanden. Die sogenannten „Lagekarten“, die vom kaiserlichen und königlichen Armeeoberkommando und den höheren Stäben geführt wurden, befinden sich aber bei den Neuen Feldakten.
Appraisal and destruction:keine
New accruals:laufend durch Spende, Ankauf oder Abgabe aus anderen Beständen
System of arrangement:Einzelsignaturen nach topographisch-chronologisch vorliegenden Karteikarten

Conditions of access and use

Access regulations:allgemein zugänglich mit möglichen Einschränkungen aus konservatorischen Gründen
Reproduction conditions:Farbkopien, Diapositive, Negative, schwarz-weiß Kopien, Mikrofilme
Finding aids:Karteikarten in nach Ländern und Ländergruppen geordneten Kartons*

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Anhang zu dem Cataloge der im k.k. Kriegs-Archive befindlichen gestochenen Karten, Wien 1825
Katalog sämmtlicher in dem kaiserlich-königlichen Kriegs-Archive befindlichen gestochenen Karten und Pläne, Wien 1859
Supplement zum Katalog der in dem kaiserlich-königlichen Kriegs-Archive befindlichen gestochenen Karten und Pläne, Wien 1870
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