AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 925-1 Töckh contra Tecking und Nürnberg; Streit um die Bezahlung für die im Auftrag des schwedischen Kaufmanns Melchior Tecking in das Feldlager des schwedischen Generals Lennart Torstensson zu Brünn zu transportierenden, jedoch 1645 durch Straßenraub verloren

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 925-1
Titel:Töckh contra Tecking und Nürnberg; Streit um die Bezahlung für die im Auftrag des schwedischen Kaufmanns Melchior Tecking in das Feldlager des schwedischen Generals Lennart Torstensson zu Brünn zu transportierenden, jedoch 1645 durch Straßenraub verloren gegangenen Waren von den bei den Nürnberger Kaufleuten Nikolaus und Zacharis Dessler verwahrten und zu arrestierenden Geldern Teckings
Entstehungszeitraum:1645 - 1687
Frühere Signaturen:Antiqua, Faszikel 981, Nr. 1
Darin:Liste der von Tecking für Töckh in Auftrag gegebenen Waren und Dienstleistungen, fol. 6v-7r; desgl., fol. 272rv; Schreiben von Nikolaus und Zacharias Dessler an den Nürnberger Rat betr. die Gelder Teckings, undat. [1646] (Abschr.), , fol. 28r-41v; Schreiben des schwedischen Generals Lennart Torstensson an die Stadt Nürnberg zugunsten Teckings, 1646 01 14 (Abschr.), fol. 134rv; Rechtsgutachten der Kölner Juistenfakultät, 1648 05 11 (Ausf.), fol. 192r-197r; Verzeichnisse und Quittungen über die Gerichtskosten des Klägers, fol. 273r-285r; fol. 311r-330r; König Karl XI. von Schweden bezeugt, dass sein Vater Karl Gustav von Schweden der Stadt Nürnberg folgendes Atttestat ausgestellt habe: Die bei den Desslers stehenden Gelder seien nicht Eigentum Teckings, sondern der schwedischen Krone; den von Töckh erwirkten Arrest auf diese Gelder habe die Stadt Nürnberg wieder aufheben müssen, weil Schweden im Gegenzug Arreste auf Waren Nürnberger Kaufleute in Leipzig gelegt habe; Privatforderungen gegen Tecking sollten bei den zuständigen schwedischen Gerichten vorgebracht werden und würden dort zügig behandelt, 1660 12 13 (Abschr.), fol. 388r-389v; Nürnberger Species facti, 1667, fol. 444r-451v; Nürnberger Akten, fol. 560r-615v, darin: Urteil der Stadt Nürnberg über die Aufhebung des Arrestes, 1672 08 26, fol. 610v-611r; die Stadt Kiel bestätigt, dass Katharina Töckh, die Mutter des 1654 10 08/18 ohne Hinterlassung eines Testaments in Wien verstorbenen Beklagten, auf dessen Erbe verzichtet, 1655 04 06/16 (Abschr.), fol. 653r-654v.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Töckh, Paul, Hofhandelsmann zu Wien, später: seine Gläubiger
Beklagter/Antragsgegner:Tecking, Melchior; Nürnberg, Stadt
RHR-Agenten:Töckh: Veit Sartorius (1645), Andreas Neumann (1653), Johann Franz de Bernardi (1676); Nürnberg: Jeremias Pistorius von Burgdorf (1646), Heinrich Steiger (1653), Jonas Schrimpf (1661)
Entscheidungen:Von Töckh erbetenes Reskript an die Stadt Nürnberg "abgeschlagen", 1645 12 19 (Verm.), fol. 4v; Befehl an die Stadt Nürnberg, die bei den Desslers stehenden Gelder Teckings einzuziehen und sie bis zur rechtlichen Entscheidung niemanden auszubezahlen, 1646 03 12 (Konz.), fol. 21rv; Befehl an dies., die Gelder nicht nur einzuziehen und bis auf Weiteres zu bewahren, sondern auch Töckh zu dem Seinen zu verhelfen, 1646 04 13 (Konz.), fol. 25r-26v; wiederholt, 1647 02 11 (Konz.), fol. 68rv; strafbewehrter Befehl und Ladung, Töckh zu dem Seinigen zu verhelfen, 1647 06 17 (Konz.), fol. 100r-101v; Paritoria, 1647 12 07 (Konz.), fol. 130rv; Paritoria ulterior, 1652 08 16 (Konz.), fol. 254rv; Zwischenurteil: es bleibt bei dem Paritionsbefehl, 1653 09 24 (Konz.), fol. 269r; erneuter Befehl an die Stadt Nürnberg, die Akten einzuschicken, 1673 11 04 (Konz.), fol. 555rv; Befehl an die Gläubiger Töckhs, einen Bevollmächtigten für Vergleichsverhandlungen nach Wien zu entsenden (nachdem ein Urteil zwar gefällt, aber noch zurückgehalten worden sei), 1686 10 25 (Konz.), fol, 709r-710r, ferner (Ausf.), fol. 713rv; Vergleich, 1687 09 10 (Ausf.), fol. 770r-773v.
Umfang:Fol. 1-773
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1717
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=7038025
 

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