AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 921-13 Tann contra Tann; Gesuch um einen Kommissionsauftrag zur Verhinderung weiterer Verschuldung zu Lasten des Gesamthauses, zur Bestrafung von Schmähungen und Übergriffen sowie zur Rechungslegung des Schultheißens, 1650-1654 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvo

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 921-13
Titel:Tann contra Tann; Gesuch um einen Kommissionsauftrag zur Verhinderung weiterer Verschuldung zu Lasten des Gesamthauses, zur Bestrafung von Schmähungen und Übergriffen sowie zur Rechungslegung des Schultheißens
Entstehungszeitraum:1650 - 1654
Frühere Signaturen:Antiqua, Faszikel 978, Nr. 13

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Tann, Martin, Otto Hermann, Kaspar Adam und Friedrich von der
Beklagter/Antragsgegner:Tann, Kaspar Adolf von der, und Kons.
RHR-Agenten:Tann, Kläger: Andreas Neumann (1650)
Entscheidungen:Kommissionsauftrag an Hartmann Wolf von Karsbach, Georg Sigmund von Erffe, sachsen-altenburgischer Hofrat zu Coburg, und Wilhelm Oppe, sachsen-hennebergischer Rat und Oberamtmann zu Meiningen und Maßfeld, die Parteien in Güte zu vergleichen und im Misserfolgsfall den Streit richterlich zu entscheiden, 1651 03 15 (Konz.), fol. 9r-11v; Erneuerung des Kommissionsauftrags (und Ersetzung des verstorbenen Oppe durch Adam Albrecht von Erthal) und Befehl, den Diener Johann Reinhard Schupprius wegen schlechter Amtsführung und Schmähungen ebenfalls vorzuladen, 1652 08 26 (Konz.), fol. 28r-30v; Befehl an die Beklagten, der Kommission mir Respekt zu begegnen und sich ihr zu stellen sowie einstweilen keinerlei Veränderungen am Güterbestand vorzunehmen, 1652 08 26 (Konz.), fol. 32r-33v; Kommissionsbescheid: der Beklagte muss die Verpfändung seiner Güter an das Stift Fulda durch Rückgabe des dafür erhaltenen Geldes rückgängig machen, 1653 02 14/24 (Abschr.), fol. 38rv; Ladung an den Beklagten mit Befehl, dem Kommissionsbescheid Folge zu leisten, 1653 07 05 (Konz.), fol. 39r-42v; Befehl an die um den Reichshoffiskal Philipp Werner von Emerich erweiterte Kommission, das Urteil zu vollstrecken, die noch ausstehenden Klagpunkte zu verhandeln, Urteile zu fällen und die Akten einzuschicken, 1654 04 18 (Konz.), fol. 43r-44r.
Umfang:Fol. 1-44
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1684
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=7041121
 

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