AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 933-1 Trier contra Trier; Streit um die Reichsunmittelbarkeit der Stadt Trier (Fortsetzung: Antiqua 934-1, 935-1, 936-1, 937-1, 938-1, 939-1, 940-1, 941-1, 942-1, 943-1, 944-1 und 945-1), 1556-1576 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 933-1
Titel:Trier contra Trier; Streit um die Reichsunmittelbarkeit der Stadt Trier (Fortsetzung: Antiqua 934-1, 935-1, 936-1, 937-1, 938-1, 939-1, 940-1, 941-1, 942-1, 943-1, 944-1 und 945-1)
Entstehungszeitraum:1556 - 1576
Frühere Signaturen:Antiqua, Faszikel 989, Nr. 1; Faszikel Faszikel 990, Nr. 1; Faszikel 991, Nr. 1; Faszikel 992, Nr. 1; Faszikel 993, Nr. 1; Faszikel 994, Nr. 1; Faszikel 995, Nr. 1; Faszikel 996, Nr. 1; Faszikel 997, Nr. 1; Faszikel 998, Nr. 1; Faszikel 999, Nr. 1; Faszikel 1000, Nr. 1; Faszikel 1001, Nr. 1; Faszikel 1002, Nr. 1

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Trier, Stadt, vice versa
Beklagter/Antragsgegner:Trier, Kurfürst Jakob III. von, vice versa
Gegenstand - Beschreibung:Der sehr alte Konflikt zwischen der Stadt Trier und den Trierer Kurfürsten um die Stadtherrschaft und die städtische Reichsunmittelbarkeit eskalierte 1568 in kriegerischen Auseinandersetzungen (Bohnenkrieg), die immer weitere Kreise zogen, weil beide Seiten ihre Verbündeten mobilisierten. Nicht zuletzt wegen der Grenzlage Triers bestand im Reich ein starkes Interesse an einer friedlichen Beilegung des Streits, für die insbesondere die drei rheinischen Kurfürsten (Mainz, Köln, Pfalz) sorgen sollten. Intensive diplomatische Bemühungen führten dazu, dass sich die Parteien 1568 07 22 zunächst verglichen haben. 1580 entschied Rudolf II. den Streit zugunsten des Trierer Kurfürsten. Schriftsätze der Parteien sowie vor allem die umfassenden Berichte und Protokolle der eingesetzten Kommissionen über Zeugenverhöre und die vorgelegten Beweisdokumente liefen zunächst in der kurfürstlichen Kanzlei in Mainz ein. Im Zuge des allmählich auf den kaiserlichen Urteilsspruch von 1580 hinauslaufenden Streits dürften die Kommissionsakten von Mainz an den kaiserlichen Hof und somit in das kaiserliche Reichsarchiv gelangt sein.
Zum Zeitpunkt der Neuverzeichnung (2025-02/03) befand sich das in 14 Altkartons verwahrte Aktenmaterial in einem äußerst schlechten Ordnungszustand. Zudem konnten Teile der Akte, vor allem Parteienschriftsätze, wegen Schimmelbefall und entsprechender Beeinträchtigung des Papiers gar nicht oder nur sporadisch durchgesehen werden. Auch ist zu vermuten, dass die Akte trotz ihres beachtlichen Umfangs keineswegs vollständig ist und also Schriftstücke in unbekannter Zahl zu einem unbekannten Zeitpunkt daraus entnommen oder ausgeschieden worden sind. Auf der anderen Seite sind in diese Akte versehentlich Aktenschriftstücke über den späteren Streit des Kurfürsten mit den Landständen sowie einige ebenfalls sachlich-chronologisch nicht hineingehörende Schriftstücke verschiedenen Inhalts geraten, die im Zuge der Neuverzeichnung entsprechend umgelegt worden sind (in Antiqua 946-1 bis 949-1 und in Antiqua 950-8).
Unter diesen Umständen konnte die Akte nur teilweise in eine detailscharfe Ordnung gebracht werden. Insbesondere ihr erster Teil (Antiqua 933-1 bis Antiqua 937-1), der im Wesentlichen aus Parteienschriftsätzen und Berichten der von Helmann geführten Kommission besteht, ließ sich chronologisch nicht ordnen, zumal in diesem Teil über 50% des Materials wegen der genannten Beschädigungen mehr oder weniger unzugänglich war. Das betrifft vor allem die Aktenschriftstücke der Kartons Antiqua 933-1, 934-1 und 937-1, die sämtlich bis zu ihrer Restaurierung für die Benutzung gesperrt bleiben müssen.
Besser erhalten ist das Material im größeren zweiten Teil der Akte (Antiqua 938-1 bis 945-1). Dieser ist im Zuge der Neuverzeichnung aus 30 von der Kommission unter Federführung Erdlins produzierten Protokollbänden gebildet worden, die sich ohne Ordnung und verstreut in der Gesamtakte befanden. Lediglich vier dieser Bände sind aus besagten Gründen unzugänglich: "Tomus primus“ [blaues A] = Antiqua 938-1, Nr. 3; "Tomus decimus sextus“ [rot-grün-blaues Q] = Antiqua 944-1, Nr. 2; "Tomus decimus septimus“ [rot-grün-blaues R] = Antiqua 944-1, Nr. 3, und "Tomus vicesimus secundus“ [rot-grün-blaues X] = Antiqua 945-1, Nr. 3. Wie erkennbar ist, weisen die Bände selbst sowohl eine lateinische Ordinalzählung (1-24) als auch farbige Großbuchstaben (A-X) als Ordnungsangabe auf. Bei beidem kann ein und dieselbe Angabe mehrfach vorkommen (es gibt dreimal einen "Tomus primus", dreimal den Großbuchstaben A usw.). Die Unterscheidung erfolgt in diesen Fällen entsprechend der Auffächerung des Streits in drei Causen. Dabei stehen rote Großbuchstaben für den Streit "in causa turbatae possessionis", grüne für den "in causa reintegrandae possessionis" und blaue für den "in puncto peremtorialium et elisivorum". Bände, deren Inhalt diese drei Streitsachen zugleich betrifft, z. B. die Bände über die von der Stadt vorgelegten 766 Beweisdokumente, sind dementsprechend fortlaufend mit einem dreifarbigen Großbuchstaben bezeichnet worden. Ferner unterschieden die Titelblätter der Bände Ritte (nach Trier) und dabei vorgenommene Akte sowie die Zahl der Gesamtakte (im Sinne von Kommissionshandlungen).
Bei der Neuverzeichnung wurden die 30 Bände gemäß diesen zeitgenössischen Angaben chronologisch-systematisch geordnet. Aufgrund dieses mehrgliedrigen Ordnungschemas lässt sich auch der Überlieferungsstand der Protokolle der von Erndlin geführten Kommission beurteilen. Es dürfte lediglich ein ursprünglich vorhandener Band 20 (U/V) mit Material zum 3. Ritt, 3. Akt (Gesamtakt 12) fehlen. Unvollständig überliefert scheint Band 23 [rot-grün-blaues Y] = Antiqua 944, Nr. 3, zu sein, denn die auf dem Titelblatt angekündigten Zeichnungen über die Augenscheinnahme der Stadt und ihrer Umgebung sind darin nicht enthalten.
Bemerkungen:Akte nicht benutzbar
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1606
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Nicht möglich
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=7056733
 

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