AT-OeStA/HHStA RK Maximiliana 17-4-23 Königin Bianca Maria an Ulrich Möringer, Kammermeister in Innsbruck, befiehlt ihm, von ihrem Monatsgeld vordringlich die Schuld an Benedikt Katzenloher, Bürger zu Augsburg von 3.000 Gulden in zwei Raten zu bezahlen., 1507.01.23 (Einzelstück (Aktenstück, Bild,

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RK Maximiliana 17-4-23
Titel:Königin Bianca Maria an Ulrich Möringer, Kammermeister in Innsbruck, befiehlt ihm, von ihrem Monatsgeld vordringlich die Schuld an Benedikt Katzenloher, Bürger zu Augsburg von 3.000 Gulden in zwei Raten zu bezahlen.
Entstehungszeitraum:23.01.1507
Frühere Signaturen:AT-OeStA/HHStA RK Maximiliana 17-225
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zu Inhalt und Struktur

Regest:Die Römische Königin Bianca Maria [Sforza] an ihren Innsbrucker Kammermeister Ulrich Möringer (getrewer): Der Augsburger Bürger Benedikt Katzenloher (unnserm und des reichs lieben getrewen Benedictn Katznloher, burger zu Augspurg) hat der Königin 3.000 flRh für notwendige Ausgaben (unnser noturft) geliehen (gelichen und furgesetzt). Deshalb hat sie ihm von ihrem von Möringer verwalteten Monatsgeld Rückzahlungen versprochen. Dies hat sie bereits befohlen, jedoch ist dies bisher nicht geschehen. Da ihr das Monatsgeld laut KM (unnserm herrnn und gemachel, der Römischen K(uniglichen) m(aiesta)t) zusteht, möchte sie, dass diese Zahlungen nun mit dem 1. März 1507 begonnen werden. Die Königin befiehlt (emphelhen … mit ernst … und bevelch) daher, die Rückzahlung in Missachtung aller anderen Geschäfte vom Monatsgeld vorzunehmen. Fortan sollen Katzenloher sowie dessen Erben oder mitverantwortlichen gewalthabern vor allen anderen auf Betreiben der Königin als Abzahlung (abslag) der oben genannten Schulden die Hälfte des Monatsgeldes, also 100 fl Rh gewissenhaft erhalten. Dies soll mit dem nächsten Monat März ohne jegliche Verzögerung begonnen werden und solange geschehen, bis die Schulden zur Gänze abbezahlt sind. Den Erhalt soll Katzenloher quittieren und gnadenhalber (genediclich) in die Abrechnung für die Königin mit ihrer eigenen Quittung gelegt werden; solchs wellen wir uns nemlichen zu dir versehen unnd gegen dir in gnaden erkennen, das ist unnser ernstliche maynung. (RIplus Managing Maximilian (1493-1519) 2 n. 342)
Aussteller:Königin Bianca Maria
Empfänger/Vertragspartner:Ulrich Möringer
Ort:Augsburg
Sprache:Deutsch
Ansichtsbild:
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Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Digitale Aufnahme

Angaben zu verwandtem Material

Website:RIplus Managing Maximilian (1493-1519) 2 n. 342

Weitere Bemerkungen

Bemerkungen:fol. 22; eigenhändige Unterschrift.
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1537
Erforderliche Bewilligung:Kein Zugang (Reservatbestand)
Physische Benützbarkeit:Nicht möglich
Zugänglichkeit:Ausgewählte Archivmitarbeiter/-innen
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=914095
 

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