AT-OeStA/HHSTA KA GenAdj/GendDept Generaladjutantur/Gendarmeriedepartement, 1849-1867 (Bestand)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHSTA KA GenAdj/GendDept
Titel:Generaladjutantur/Gendarmeriedepartement
Entstehungszeitraum:1849 - 1867
Stufe:Bestand

Angaben zum Umfang

Anzahl:38
Archivalienart:Akten und Geschäftsbücher

Angaben zum Kontext

Verwaltungsgeschichte:Die Akten dieses Bestandes sind aus der Tätigkeit des Generaladjutanten Kaiser Franz Josephs I., Karl Ludwig Graf von Grünne, erwachsen (Generaladjutant vom Dezember 1848 bis Oktober 1859). Grünne war für die Bearbeitung und den Vortrag von höheren Polizeiangelegenheiten, die seitens des Ministeriums des Innern und der Generalgendarmerieinspektion direkt an den Kaiser herangetragen wurden, zuständig. Da er über eine eigene Schreibstelle verfügte, wurden die betreffenden Akten dort separat verwahrt. Ein eigenes Gendarmeriedepartement in Polizeisachen wurde innerhalb der Grünne unterstehenden Zentralkanzlei des allerhöchsten Armeeoberkommandos erst 1852 eingerichtet, der Name jedoch auch auf die älteren Akten übertragen. Nach dem Tod des Ministerpräsidenten Felix Fürsten Schwarzenberg übernahm Grünne auch die Bearbeitung der Angelegenheiten des k.k. Hofstaates, der k.k. Familien- und Fondsgüter und der kaiserlichen Privatkasse. Daher wurden die an den Kaiser zur Resolution weitergegebenen Vortragsauszüge Grünnes seit 1852 ihrem Betreff nach entweder unter dem Gendarmeriedepartement I (Hofangelegenheiten) oder dem Gendarmeriedepartement II (wie schon vorher Polizeisachen) abgelegt. Seit 1854 blieben dem Generaladjutanten von den Hofangelegenheiten nur mehr der Vortrag über die Privatkasse und einzelne Angelegenheiten des Oberstkämmereramtes übrig, der Rest ging in die Zuständigkeit des Oberstkämmerers bzw. der Kabinettskanzlei über. Mit der Abberufung Grünnes 1859 endete die Bearbeitung von Hofakten im Gendarmeriedepartement gänzlich, übrig blieb das Referat über Polizeiangelegenheiten. 1867 wurden die Polizeisachen mit der Auflösung der Generaladjutantur der Kabinettskanzlei zugewiesen.
Archivierungsgeschichte:Die Akten des Gendarmeriedepartements wurden der Kabinettskanzlei übergeben. 1908 wurden sie dem Haus-, Hof- und Staatsarchiv übergeben, allerdings mit Ausnahme der Geschäftsbücher zu den Hofakten. Diese folgten wohl 1920 im Zuge der Übernahme des gesamten Archivs der Kabinettskanzlei.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Akten des Gendarmeriedepartements (1849-1851); Akten des Gendarmeriedepartements I (Hofakten 1852-1859); Akten des Gendarmeriedepartements II (Polizeiakten 1852-1867).
Ordnung und Klassifikation:Die Akten sind chronologisch-jahrweise nach Zahlen abgelegt.

Angaben zur Benutzung

Zugangsbestimmungen:Der Bestand ist gemäß Bundesarchivgesetz (BGBl. I/162/1999) in Zusammenhang mit der Benutzerordnung des Österreichischen Staatsarchivs in der jeweils gültigen Fassung zugänglich.
Sprache:Deutsch
Findhilfsmittel:Zeitgenössische Geschäftsbücher: Protokolle und Indices

Angaben zu verwandtem Material

Orginale (Existenz, Aufbewahrungsort):Aus nicht ganz klaren Gründen wurden die Hofakten des Gendarmeriedepartements teilweise unter den Separatakten der Kabinettskanzlei abgelegt.
Verwandtes Material:Haus-, Hof- und Staatsarchiv: Kabinettskanzlei Vorträge; Hofarchive Oberstkämmereramt, Generaldirektion der Privat und Familienfonde
Allgemeines Verwaltungsarchiv: Inneres, Zentrale Polizeibehörden (Gendarmerie, Oberste Polizeibehörde)
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:siehe auch:
AT-OeStA/HHStA MdÄ IB A- und BM-Akten OPB A-Akten der Polizeisektion des Ministeriums des Innern und BM-Akten der Obersten Polizeibehörde/ des Polizeiministeriums, 1849-1867 (Serie)
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1897
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=995
 

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