AT-OeStA/KA Matr Militärmatriken (Matr) ["Altmatriken" - Personenstandsbücher, - vgl. Personenstandsgesetz], 1618-1938 (Bestandsgruppe)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/KA Matr
Titel:Militärmatriken (Matr) ["Altmatriken" - Personenstandsbücher, - vgl. Personenstandsgesetz]
Entstehungszeitraum:1618 - 1938
Entstehungszeitraum, Anm.:1618 bis ca. 1918/1919; 1923 bis 1938
Stufe:Bestandsgruppe

Angaben zum Umfang

Anzahl:8300

Angaben zum Kontext

Verwaltungsgeschichte:Die M i l i t ä r s e e l s o r g e :

Während des Dreißigjährigen Krieges wandelte sich die Militärseelsorge zu einer dauernden Einrichtung. Am 18. September 1643 wurden durch ein päpstliches Breve alle Personen der kaiserlichen Armeen für die Dauer des Krieges von der zivilgeistlichen Jurisdiktion eximiert und im Jahre 1689 diese Exemption auch auf den Friedensstand der kaiserlichen Armee ausgedehnt. 1720 wurde die militärbischöfliche Jurisdiktion dem jeweils vom Kaiser zu ernennenden Obersten Feldkaplan übertragen.

Die kaiserlichen Regimenter waren zugleich selbständige Militärpfarren und unterhielten eigene Regimentskapläne.
Grundsätzlich unterschied man zwischen der „militia vaga“ (Militär im engeren Sinne: Regimenter, Festungen, Generalstab, Fuhrwesen, Artilleriekorps u.s.w.) und der „militia stabilis“ (Militärgrenze und Militärpensionisten).

1773 erfolgte die Gründung des Apostolischen Feldvikariats, das 1774 dem Hofkriegsrat unterstellt wurde und nunmehr bis 1918 als ständige Aufsichtsbehörde über die Militärgeistlichkeit fungierte. Als geistliche Mittelbehörden wurden im Jahre 1775 die Feldsuperiorate eingerichtet, die ihren Standort beim jeweiligen Landes-Generalkommando hatten. Die Feldsuperioren hatten eine den Dechanten der zivilen Diözesen vergleichbare Stellung.

Im Zuge der großen Wehrreform von 1869 wurden die Regimentspfarren aufgelöst, sodass die bisherigen Feldsuperiorate nunmehr als Militärpfarren fungierten. - Mit dem Ende des Ersten Weltkrieges und dem Untergang der Donaumonarchie stellte die österreichisch-ungarische Militärseelsorge ihre Tätigkeit ein. An ihre Stelle traten die Militärseelsorgen in den Nachfolgestaaten.
Auch die Republik Österreich erhielt eine neue Militärseelsorge (ab 1923) - Brigadepfarren der Brigadekommandos bzw. Militärpfarren der Divisionen, die bis 1938 die Personenstandsfälle der Soldaten des Bundesheeres in jeweils eigenen Matrikenbüchern einzutragen hatten (Hauptzuständigkeit für jene, die dem katholischen Glauben angehörten; - hingegen waren für Personen anderer Glaubensrichtungen die jeweiligen Zivilpfarren zuständig!).

Die M a t r i k e l f ü h r u n g :

Die erste uns bekannte Anleitung über das Führen von Militärmatriken stammt aus der Zeit des Dreißigjährigen Krieges. Im Jahre 1641 erließ der kaiserliche Generalvikar „Vorschriften für die Feldkapläne“ (Constitutiones pro capellanis castrensibus), in denen auf das von den Feldkaplänen zu führende Matrikelbuch hingewiesen wird.

Ein Rundschreiben (Litterae Patentes) des Obersten Feldkaplans aus dem Jahre 1722 enthält bereits alle wesentlichen Merkmale einer Personenstandsführung, nämlich die Verzeichnung der Namen unter Beifügung von Tag, Monat und Jahr der vollzogenen geistlichen Handlung. Im selben Jahr kommt in den Quellen zum ersten Mal der Begriff „Matrikelbücher“ vor.

Detailliertere Anleitungen zur Matrikelführung enthalten die diversen Reglements, die in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts von einzelnen kaiserlichen Obristen an ihre Regimenter hinausgegeben wurden.

Seit den Verwaltungsreformen Maria Theresias und der damit einhergehenden „Verstaatlichung“ der Armee wurden immer genauere Instruktionen zur Matrikelführung publiziert, insbesondere in den Jahren 1769, 1807, 1816, 1829/30, 1869, 1870, 1878, 1887, 1904 und 1914.

Seit 1816 waren die Regimentskapläne verpflichtet, von ihren Pfarrmatriken Zweitschriften (Duplikate) anzufertigen und diese regelmäßig an das Apostolische Feldvikariat einzusenden. Seit 1869 hatten die nicht-katholischen Militärseelsorger eigene Matriken zu führen, wobei an Stelle des Apostolischen Feldvikariats das Kriegsministerium als Oberbehörde fungierte.
Die Matrikelführung der im Jahre 1868 errichteten Landwehren oblag im Frieden den örtlich zuständigen Zivilpfarren. Im Kriegsfall unterstanden auch die Landwehren der Militärmatrikelführung, die teils von den Seelsorgern des Heeres, teils von eigenen Landwehr-Seelsorgern besorgt wurde. Die Friedensmatrikelführung für Personen der Gendarmerie oblag zunächst der Militärgeistlichkeit, wurde aber 1904 ebenfalls den Zivilpfarren übertragen.

Bei der Kriegsmarine waren eigene Marineseelsorger angestellt, die gemäß Verordnung des Reichs-Kriegsministeriums - Marinesektion vom 3. Februar 1870 eigene Marinematriken zu führen hatten.

Noch vor Ausbruch des Ersten Weltkrieges wurden in Folge Allerhöchster Entschließung vom 9. Jänner 1914 spezielle „Bestimmungen für die Militärseelsorge und für die Matrikelführung im Kriege“ publiziert. Diese Bestimmungen brachten eine bedeutende Aufwertung der nicht-katholischen Seelsorger. Zur Matrikelführung bei der Armee im Felde waren – wenn Militärseelsorger des betreffenden Glaubensbekenntnisses fehlten – ohne Rücksicht auf dieses zu berufen: die Militärseelsorger der Truppen und Anstalten, der Brigadekommanden, der Truppendividionskommanden, der Armee-Etappenkommanden, des operierenden Armeeoberkommandos und des Etappenoberkommandos.

Den bei den höheren Kommanden der Armee im Felde und bei den Regimentern eingeteilten Militärgeistlichen wurden keine gebundenen Matriken beigegeben. Die Geistlichen hatten daher die Matrikelfälle für jeden ihnen zugewiesenen Truppenkörper oder Anstalt auf separate, in Hefte gefasste Matrikelbögen aufzunehmen; ebenso die Fälle von solchen Personen, die nicht zum Verbande eines Truppenkörpers oder einer Anstalt gehörten.

Diese Matrikelbögen (Hefte) waren monatlich unter Beidruck des Dienstsiegels abzuschließen und an den vorgesetzten Feldsuperior einzusenden, der die Matrikelbögen zusammen mit den ihm von den katholischen Feldgeistlichen übermittelten Matrikelduplikaten und den von ihm selbst verfassten Matrikelbögen an das Apostolische Feldvikariat weiterzuleiten hatte.

Die Feldgeistlichen der Feldspitäler und mobilen Reservespitäler hingegen hatten gebundene Matriken samt Duplikaten zu führen und die Duplikate monatlich an den vorgesetzten Feldsuperior einzusenden.

Den auf dem Schlachtfeld Gebliebenen (Gefallenen) waren zur Feststellung ihrer Identität unmittelbar vor der Beerdigung ihre Legitimationsblätter (Erkennungsmarken) abzunehmen. Der mit einer Abteilung hiezu kommandierte Offizier oder Unteroffizier hatte zusammen mit einem anderen Soldaten (Zeugen) auf der Rückseite des Legitimationsblattes Tag und Ort der Beerdigung zu vermerken und die Beerdigung mit eigenhändigen Unterschriften zu bestätigen. Die solcherart ausgefertigten Legitimationsblätter dienten zur Eintragung in die Sterbematriken. Dasselbe galt auch für die Legitimationsblätter der in den mobilen Feldspitälern Verstorbenen, sofern sie mit der Unterschrift zweier Augenzeugen bzw. eines Militärarztes versehen waren. Legitimationsblätter, die nur mit einer Unterschrift versehen waren, durften nicht zur Eintragung in die Sterbematriken verwendet werden. Entsprechendes galt auch für die bestätigten Kopfzettel in den stabilen Sanitätsanstalten.

Die vom Feind eingelangten Legitimationsblätter und Totenscheine eigener Armeeangehöriger wurden unter obigen Bedingungen (zwei Zeugen) als Todes- und Matrikulierungsbeweis anerkannt.
Für die Matrikelbehandlung feindlicher Gefallener waren deren Legitimationsblätter an die Militärseelsorge des zuständigen Armee-Etappenkommandos weiterzuleiten und nach Protokollierung durch den Feldsuperior dieses Kommandos dem Kriegsministerium zuzuleiten, während die in Feldsanitätsanstalten verstorbenen feindlichen Armeeangehörigen in der Sterbematrikel der entsprechenden Anstalt zu protokollieren und die ex offo-Totenscheine ebenfalls an das Kriegsministerium weiterzuleiten waren .

Entsprechend dieser Vorschrift finden sich in den im Kriegsarchiv aufbewahrten Sterbematriken des Weltkrieges fast durchwegs Vermerke, die auf Legitimationsblätter der Gefallenen oder Kopfzettel bzw. ex offo-Totenscheine der in Militärspitälern Verstorbenen Bezug nehmen.
Mit 1. März 1919 wurde in Österreich die Militärmatrikelführung eingestellt.

Erst mit 1. Mai 1923 wurde eine eigene Matrikelführung für das Österreichische Bundesheer eingeführt, diese endete mit Juli 1938 bzw. Dezember 1938 - ab 1.8.1938 war in der Ostmark das deutsche Eherecht anzuwenden. Daher kam eine Ehe nur mehr zustande, wenn sie vor einem Standesbeamten geschlossen wurde.
Weiters bewirkte die Übernahme des deutschen Personenstandsrechts das endgültige Ende der Militärmatrikenführung (ebenso wie jeglicher konfessionell geführter Matrikel, die seit Kaiser Joseph II. im staatlichen Auftrag durchgeführt wurden), der Geburten und Sterbefälle mit Ende Dezember 1938.
[Rechtsgrundlagen: Verordnung über die Einführung des deutschen Personenstandsrechts im Lande Österreich vom 2. Juli 1938 (Deutsches Personenstandsgesetz vom 3. November 1937). Zweite Verordnung über die Einführung des deutschen Personenstandsrechts im Lande Österreich vom 23. Dezember 1938.]
Archivierungsgeschichte:Die im Kriegsarchiv verwahrten Militärmatriken bilden provenienzmäßig einen Annex zu den Akten des Apostolischen Feldvikariats. Im heutigen Bestand sind aus dem 17. Jahrhundert nur einige wenige Bände erhalten, aus dem 18. und beginnenden 19. Jahrhundert einige Hundert. Der Großteil des Bestandes besteht aus den Duplikaten, die nach 1816 regelmäßig an das Apostolische Feldvikariat eingesendet wurden und dort nach den Bestimmungen von 1869 als Originalmatriken fungierten. Die eigentlichen Originalmatriken (Nichtduplikate) stammen zum einen von aufgelösten Regimentern, Branchen und Korps, deren Matriken nach den Bestimmungen von 1810 und 1815 an das Apostolische Feldvikariat abzuführen waren, zum anderen aber von vorwiegend auf dem Gebiete der heutigen Republik Österreich gelegenen matrikenführenden Stellen, die ihre Kirchenbücher nach 1918 nach Wien abzugeben hatten. Davon stammt wiederum ein erheblicher Teil von dem am 4. Februar 1920 aufgelösten Wiener Feldsuperiorat.

Das Kriegsarchiv verwahrt also von manchen Formationen sowohl "wirkliche Originale" als auch Duplikate. Soweit im heutigen Bestand Originale als Originalmatriken aufgestellt sind, werden die dazugehörigen Duplikate unter der Bezeichnung „Zweitbücher“ als lose Ternions in Aktenkartons aufbewahrt. Dies lässt den Schluss zu, dass viele beim Apostolischen Feldvikariat eingelangte Duplikate, obwohl sie dort als „Originalmatrikeln“ aufzunehmen waren, in losen Lagen im Faszikel aufbewahrt wurden und erst nach 1918 zu Büchern gebunden wurden.

Der Großteil der bei der k. (u.) k. Armee entstandenen Originale (Nichtduplikate) wurde am Ende der Monarchie bei den zuständigen matrikelführenden Stellen, vor allem bei den Militärpfarren (Feldsuperioraten) verwahrt. Sie sind nach 1918 nicht nach Wien gelangt, sondern in den Nachfolgestaaten verblieben. Nachweislich sind Militärmatriken noch vorhanden in den Militärarchiven zu Budapest, Prag und Trnava sowie im Staatsarchiv Zagreb.

Darüber hinaus verwahrt das Kriegsarchiv Duplikate der Sterbematriken des Weltkrieges 1914-1918, die während der Zeit der Mobilisierung von den Seelsorgen der Kriegsformationen (Armeen, Korps, Divisionen, Brigaden, Militärspitäler etc.) nach Wien eingesendet worden waren.

Wie erwähnt, gab es zwischen dem 1. Mai 1923 und dem 31. Dezember 1938 in Österreich neuerlich eine Militärmatrikelführung, nämlich die des österreichischen Bundesheeres. So befinden sich im heutigen Bestand auch die Originale und Duplikate der Matriken des ersten österreichischen Bundesheeres aus den Jahren 1923-1938/39.
Im Zuge der Liquidierung der k. u. k. Wehrmacht, insbesondere in den Jahren 1918-1920 gelangte ein Großteil der noch bei den Truppenkörpern und Anstalten befindlichen Matriken an das Feldvikariat in Wien (VIII, Skodagasse 19). Dieses wurde im Mai 1919 geteilt, und zwar in die Militär-Matriken-Zentralstelle beim Kriegsarchiv (Wien VIII, Skodagasse 19), und in das Kriegsmatrikelamt bei der Abteilung 10/VL des Liquidierenden Kriegsministeriums in der Stift-Kaserne (Wien VII, Mariahilfer Straße 22).

Im September 1920 wurden diese beiden Abteilungen vereinigt und der genannten Abteilung 10/VL unterstellt; im November 1920 erfolgte auch deren räumliche Zusammenführung in der Stift-Kaserne. Im Mai 1921 wird die neue Abteilung bereits als „Militär-Matrikenamt“ bezeichnet. Am 11. Jänner 1922 kam dieses Amt zusammen mit anderen Unterlagen über Kriegsverluste des Ersten Weltkrieges an das Bundesministerium für Inneres und Unterricht. Die Abteilung 18 dieses Ministeriums hatte nun zwei Untergruppen, die sich beide in der Stift-Kaserne befanden: die Kriegsvermißtenausforschungsstelle und die Militär-Matrikenabteilung.

Diese Abteilung blieb nun bis 1983 im Wesentlichen erhalten, allerdings unter wechselnden Bezeichnungen, Ressortzugehörigkeit und räumlicher Unterbringung: ca. 1925-1938: Bundeskanzleramt, Abteilung 7 (zunächst in der Stift-Kaserne, weiters in der Universitätsstraße 7 - im ehemaligen Generalkommando / Korpskommando-Gebäude, an dessen Stelle heute ein Gebäude der Universität Wien steht; weiters in der Hofburg, Zuckerbäckerstiege); 1939-1945: Zentralnachweiseamt für Kriegerverluste und Kriegergräber, Zweigstelle Wien „früher: Militärmatrikenamt“ (Wien I, Seilerstätte 3);
1945-1965: Bundesministerium für Inneres, Sektion II, Referat 9/M; 1966-1974: Sektion IV, Referat 33/M; 1975-1983: Sektion IV, Referat 4/b (Wien VII, Karl Schweighofer-Gasse 3/III).

Durch das Personenstandsgesetz 1983 wurden die Militärmatriken mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1984 dem Österreichischen Staatsarchiv – Kriegsarchiv zur Aufbewahrung übergeben.

Am 2. Jänner 1984 erfolgte die tatsächliche Übernahme der Militärmatriken (Personenstandsbücher) und der Verlustunterlagen des Ersten Weltkrieges (Archivalien) durch das Kriegsarchiv.
Die Bestände wurden jedoch nicht in die Stift-Kaserne verlagert, sondern verblieben weiterhin am Standort Karl Schweighofer-Gasse 3.
Erst im Jahre 1992 wurden sie, anlässlich der Übersiedlung des Kriegsarchivs in das neue zentrale Archivgebäude des Österreichischen Staatsarchivs, in 1030 Wien, Nottendorfer Gasse 2, untergebracht.

Die um das Jahr 1886/87 im Archiv des Apostolischen Feldvikariats verwahrt gewesenen Militärmatriken umfassten an die 1500 Nummern aus den Jahren 1626-1883. (Die Standesregister in Österreich, S. 80; der aus dem Jahre 1626 stammende Band ist heute nicht mehr auffindbar.) Heute ist der Bestand durch die nach 1918 eingesendeten Weltkriegsduplikate und die Abführung diverser Originalmatriken auf etwa 8000 Bände und 230 Aktenkartons angewachsen. Die Originale und Duplikate der Bundesheermatriken machen dabei lediglich 92 Bände aus.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Schon in der "Geschichte der k. u. k. Militärseelsorge und des Apostolischen Feldvikariats" von Emerich Bielik (Wien 1901) wird festgehalten, dass zwar 1712 und 1761 ausführlichere Instruktionen ergangen sind, jedoch die ältesten Matrikeln manche Mängel bezüglich der Vollständigkeit der Daten aufweisen.
Die Jurisdiktions-Konflikte mit dem Zivil-Klerus hörten auch nach der Errichtung des Apostolischen Feldvikariats (1773) nicht auf (- Bielik schreibt 1901, dass sich der Konflikt "wie ein rother Faden durch die ganze Geschichte der Militär-Seelsorge" ...[zieht]-), sodass schließlich per hofkriegsrätlicher Normalverordnung eine Einteilung in "Ad Militiam vagam" und "Ad militiam stabilem" gehörigen Militärpersonen vorgenommen wurde, wobei sich im Laufe der Zeit Änderungen bei der Zuteilung ergaben (vgl. insbesondere bei Bielik, S. 90 - 96).

Vereinfacht zusammengefasst betreffen die eingetragenen Personenstandsfälle nur aktiv dienende Militärpersonen, dann deren Ehefrauen und Kinder.

Daher waren Personenstandsfälle von pensionierten Militärpersonen, von Offizieren in der Reserve, von "Dauernd-Beurlaubten", von nichtaktiven Reservemännern, von Ersatzreservisten, von Patentalinvaliden etc. nicht in die Militärmatriken einzutragen
--> mit Ausnahme jener, die sich zur Pflege und Behandlung in Militär-Sanitätsanstalten befanden (so sind in Matriken der Militärspitäler alle dort verstorbenen Personen zu finden, also aktiv dienende, pensionierte, nicht im aktiven Verhältnis befindliche Personen, etc., aber auch - zwar nur vereinzelt, doch ebenso - Zivilpersonen, die bisweilen in Militärspitälern behandelt wurden und dort verstarben)
und mit Ausnahme jener Militärpersonen, die zwar nicht als aktiv dienend geführt waren, jedoch bei einer Militärbehörde oder -anstalt angestellt waren - deren Personenstandsfälle sollten in der Anstaltmatrik oder Garnisonsmatrik verzeichnet werden, - in der Praxis fehlen diese Einträge häufig.

Personenstandsfälle von Angehörigen der Militärgrenze (diese standen in Friedenszeiten unter der Jurisdiktion ihrer Diözesanbischöfe und Ortspfarrer) sowie der k. k. Landwehr und der k. u. Honved in Friedenszeiten sind nicht verzeichnet (sind in den einzelnen Zivil-Pfarrmatriken zu suchen!).

Die Militärmatriken enthalten die allgemein in Tauf-, Trauungs- und Sterbematriken zu erwartenden Personaldaten, allerdings mit Abweichungen zu Zivilmatriken insbesondere vor Mitte des 19. Jahrhunderts, die sich aus der Tatsache ergeben, dass vorrangig der Name mit Charge und Regimentszugehörigkeit vermerkt wurde, hingegen wurden Angaben zur Herkunft und Eltern-Namen des Bräutigams in der Regel noch nicht vermerkt.

Uneheliche Kinder, die durch Heirat einer Militärperson legitimiert wurden, wurden oft im Anschluss an die Eintragung der Geburt und Taufe des ersten ehelichen Kindes, in die Regimentsmatriken nachgetragen. - Darüber hinaus gab es für das Militär keine Veranlassung uneheliche Kinder von Soldaten / Offizieren in Regiments- oder Garnisonsmatriken einzutragen (in ganz speziellen Konstellationen fanden Eintragungen dennoch Eingang, sie stellen aber absolute Ausnahmen dar).
Ordnung und Klassifikation:Die Militärmatriken sind großteils nach Truppenkörpern (Regimentern) geordnet, weiters nach Garnisonen und Militäranstalten (insbesondere Militärspitäler mit unterschiedlichsten Bezeichnungen).

Aus dem Ersten Weltkrieg sind die Kriegsmatriken (zur Unterscheidung von den "normalen" Militärmatriken in anderer Form durchnummeriert) nur teilweise chronologisch, nur teilweise nach Truppenkörpern, Spitälern etc. unterteilt.
Insbesondere in Matriken von Feldspitälern, Spitälern der Kriegsgefangenenlager, Epidemiespitälern etc. sind auch Armeeangehörige fremder Mächte
(vor allem Russen, Italiener, Rumänen, Serben) eingetragen (- jedoch nur teilweise durch eigene Karteien erschlossen).

Angaben zur Benutzung

Findhilfsmittel:KEIN ÜBERGREIFENDER NAMENSINDEX für die ca. 8000 Bände vorhanden.

Es sind folgende allgemeine Findhilfsmittel vorhanden:
Kartei (6 Kisten) für Bezeichnung bzw. teilweise Inhabernamen der Truppenkörper, Bezeichnung von Anstalten (Spitälern), Ortskartei - angelegt vom Bundesministerium für Inneres,
diese Karteikarten dienten als Grundlage für das Bandverzeichnis der Militärmatriken,
unterteilt in 3 Gruppen: 1) Regimenter [Benennung von Truppenkörpern A - Z], 2) Anstalten [v.a. Militärspitäler],

3) Ortskartei [Garnisonsorte etc.], alphabetisch nach Ortsnamen A - Z - diese Kartei ist zumindest teilweise online sichtbar:
https://www.familysearch.org/search/catalog/601133?availability=Family%20History%20Library

speziell zu MAINZ wurde folgende Anleitung eingetragen:
https://www.familysearch.org/ark:/61903/3:1:3QS7-99VX-FLWM?i=340&cat=601133

In den einzelnen Matrikenbänden sind eher selten Namensverzeichnisse, die jeweils den gesamten Band umfassen (Namensverzeichnisse sind vorwiegend in Garnisonsmatriken, nur selten bei Regimentsmatriken angelegt worden).

Ausnahme:
Nur zu den MARINEMATRIKEN-Bänden ist ein übergreifender Namensindex [A - Z) vorhanden,
Indexbände zu Matriken aufgelöster Regimenter,
Kartei, die zu einem Großteil der Einträge in den Sterbematriken des Weltkrieges 1914-1918 führt ("Matrikenkartei", ca. 1300 Kartons, phonetisch abgelegte Karteikarten),
Namenskartei zu den Matriken des Bundesheeres (1923 - 1938, alphabetische Ordnung)

Da es sich bei den Matriken samt dazugehörigen Findmitteln nicht um Archivalien im Sinne des Bundesarchivgesetzes, sondern um Personenstandsunterlagen im Sinne des Personenstandsgesetzes handelt, stehen die Findmittel dem Benutzer nicht im Lesesaal zur Verfügung. Die Einsichtnahme in die Militärmatriken (und erforderlichenfalls in Findmittel) erfolgt gegen Voranmeldung in separaten Räumlichkeiten unter Aufsicht des Standesbeamten für Altmatriken.

Angaben zu verwandtem Material

Verwandtes Material:Kriegsarchiv: Apostolisches Feldvikariat; Matriken und Personenstandsunterlagen in den Diözesan- und Pfarrarchiven (bis 1938) sowie in den Standesämtern (ab 1938/ 1939)

Laut Website der Israelitischen Kultusgemeinde Wien:
http://www.archiv-ikg-wien.at/archivportal/bestaende/matriken/
Militärlisten der IKG Wien (Geburtslisten der Knaben), 1863 – 1896
Geburtsbücher der k.u.k. israelitischen Militärseelsorge in Wien, 1915 – 1918
Trauungsbücher der k.u.k. israelitischen Militärseelsorge in Wien, 1915 – 1919
Sterbebücher der k.u.k. israelitischen Militärseelsorge in Wien, 1914 – 1920
Veröffentlichungen:Inventar des Kriegsarchivs, Bd. II (1953), S. 126-128 (= Darstellung der historischen Grundlagen der Militärmatriken-Führung in der österreichisch-ungarischen Armee - von Ministerialrat d. R. Karl Kinzl, der bis Ende 1949 das Referat 9 M des Bundesministerium für Inneres leitete);

Karl Taferner: Die Militärmatriken im Kriegsarchiv Wien 1633-1938, in: MÖStA, Bd. 49 (2001), S. 91-95;
Christoph Tepperberg: Das Militärmatrikelwesen in Österreich, ebenda, S. 59-90;
Renate Domnanich: Die Militärmatriken und andere Bestände des Kriegsarchivs als Quellen der genealogischen Forschung, ebenda, S. 97-107;
Rainer Egger: Archivalien des Kriegsarchivs Wien über die Familie Papst Johannes Pauls II., in: MÖStA, Bd. 32 (1979).

Weitere Bemerkungen

Bemerkungen:Die Vorlage von Bänden (Einsichtnahme) und Urkundenausstellungen erfolgen durch den Altmatrikenführer im Archiv.

Die in der Bestandsgruppe Militärmatriken erliegenden Bestände sind nicht Archivgut im Sinne des Bundesarchivgesetzes, sondern Personenstandsunterlagen gemäß Personenstandsgesetz.

Für die Benutzung (Einsichtnahme, Anfertigung von Abschriften, Urkundenausstellung etc.) gelten daher nicht die Bestimmungen des Bundesarchivgesetzes, sondern die des Personenstandsgesetzes in der gültigen Fassung für Altmatriken, insbesondere die mit dem PStG 2013 festgelegten, unterschiedlichen Sperrfristen für Geburts-, Trauungs- und Sterbeeintragungen; gesonderte Einsichtnahme nach Terminvereinbarung (unter Aufsicht).

Die Vorlage von Bänden zur Einsichtnahme setzt eine gute Vorbereitung des interessierten Forschers / der interessierten Forscherin voraus.

Auf Grund der Begrenztheit der personellen Ressourcen für Personenstandsangelegenheiten ist das Archiv nicht verpflichtet, die erforderlichen Einstiegsdaten - das ist in der Regel die genaue Feststellung der Laufbahn und des jeweiligen Status zum Zeitpunkt eines Personenstandsfalles - vorzurecherchieren.

Vielmehr ist es erforderlich, schon beim Ansuchen zur Vorlage von Matrikenbänden möglichst exakte Daten zur Militärperson anzugeben, damit seitens des Archivs eine gezielte Auswahl eines Matrikenbandes erfolgen kann.

Sofern der interessierte Forscher / die interessierte Forscherin noch nicht über die notwendigen Angaben verfügt, sind diese allenfalls aus den Archivbestandsgruppen /-beständen) zu entnehmen oder es sind sonstige geeignete Quellen zur Ermittlung von verlässlichen Grunddaten heranzuziehen
(für den Zeitraum 1820 - 1918 vorzugsweise aus den Militär-Grundbuchsblättern,
bis 1820 vorzugsweise aus den Musterlisten;
für Offiziere im Zeitraum 1869 bis 1918 - an Stelle von allenfalls nicht vorhandenen Grundbuchsblättern: die Qualifikationslisten, die ebenfalls die notwendigen Informationen enthalten, nämlich die genaue Bezeichnung des Truppenkörpers und allenfalls die Nennung des Garnisonsortes zum Zeitpunkt des Eintretens eines Personenstandsfalles (lediglich als Anhaltspunkt für eine Suche).
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.2038
Erforderliche Bewilligung:Beschränkter Zugang (kons. od. tech. Gründe)
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3102
 

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