AT-OeStA/AVA Justiz OJSt JS TS 32.2.3 Normale, dass die Militäroffiziere bei den Magistraten unter die Zivilgerichtsbarkeit zu stehen haben, und wenn sie des Kriminalverbrechens beschuldigt werden, müssen die abgeschlossenen acta vor Schöpfung des Appelationsurteils dem Hofgerichtsrat übergeben we

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/AVA Justiz OJSt JS TS 32.2.3
Titel:Normale, dass die Militäroffiziere bei den Magistraten unter die Zivilgerichtsbarkeit zu stehen haben, und wenn sie des Kriminalverbrechens beschuldigt werden, müssen die abgeschlossenen acta vor Schöpfung des Appelationsurteils dem Hofgerichtsrat übergeben werden
Entstehungszeitraum:1786
Stufe:Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File)
Frühere Signaturen:Fasc. 34

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1816
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=2269811
 

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