AT-OeStA/AVA Justiz OJSt JS TS 107.24 Dekret, dass nach dem § 213 der Westgalizischen Gerichtsordnung der Erfüllungseid nicht vorzubehalten sei wenn ein Beiurteil auf den Zeugenbeweis gestellt wird, 1818 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/AVA Justiz OJSt JS TS 107.24
Titel:Dekret, dass nach dem § 213 der Westgalizischen Gerichtsordnung der Erfüllungseid nicht vorzubehalten sei wenn ein Beiurteil auf den Zeugenbeweis gestellt wird
Entstehungszeitraum:1818
Stufe:Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File)

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=2556594
 

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