AT-OeStA/AVA Justiz OJSt JS TS 108.14 Frage, ob Parteien in Fällen wo gleichlautende Bescheide abgeändert oder aufgehoben werden, die Entscheidung des obersten Gerichtshofes mitzuteilen sein, 1826 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/AVA Justiz OJSt JS TS 108.14
Titel:Frage, ob Parteien in Fällen wo gleichlautende Bescheide abgeändert oder aufgehoben werden, die Entscheidung des obersten Gerichtshofes mitzuteilen sein
Entstehungszeitraum:1826
Stufe:Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File)

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=2556635
 

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