AT-OeStA/HHStA RK Maximiliana 1-6-4 Mandate an die Räte und Sendboten, die sie gegen Ungarn mithaben sollen., 1490.04 (Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RK Maximiliana 1-6-4
Titel:Mandate an die Räte und Sendboten, die sie gegen Ungarn mithaben sollen.
Entstehungszeitraum:04.1490
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zu Inhalt und Struktur

Regest:Entwurf einer Instruktion für Räte und Sendboten, die ins Königreich Ungarn (Hungern) ausgeschickt werden sollen: [1] Die Räte und Sendboten, die nach Ungarn [entsandt werden], sollen einen offenen Brief an die ungarischen Stände mit sich führen, in dem der Römische Kaiser [Friedrich III.] (Romisch kaiserliche mayestat) begehrt, den Römischen König [KM] (kunigliche gnade) aus erblich gerechtikeit als neuen ungarischen König zuzulassen. – [2] Das Mandat1 soll ferner enthalten, dass den Räten bei den gemeinsam oder einzeln mit den Repräsentanten der Stände geführten Verhandlungen Glauben geschenkt werde. – [3] Vor allem soll das Anrecht (gerechtikeit) des Kaisers und Königs auf das Königreich Ungarn hervorgehoben werden, so wie in den Briefen an die einzelnen Länder, deren Kopien (copey) [die Räte] ebenfalls bei sich tragen sollen. – [4] Die Räte sollen den [Ständen] ebenfalls vermitteln, dass KM ihre althergebrachten Rechte erhalten und niemanden deswegen beeinträchtigen (besweren) wird. Umgekehrt sind alle ungerechten Belastungen, die dem Königreich Ungarn und dessen Untertanen auferlegt worden sind, aufzuheben (abtun), was auch schriftlich festgelegt werden soll. – [5] Alle Angelegenheiten des Königreichs Ungarn sollen fortan unter Einbeziehung der dazugehörigen Räte verhandelt werden, ohne deren Willen kein Krieg, der dem Königreich einen Schaden verursachen (beleidiget) könnte, angefangen werden darf. – [6] Alle Pflegämter und Verwaltungsposten (officialiteten) sollen ausschließlich mit Einheimischen (landtleuten) besetzt werden. – [7] [Der Bischof] von Großwardein (dem von Waradein) [Johannes IX. Filipecz de Prosznicz] soll weiterhin der königlichen Kanzlei vorstehen. – [8] [Der Bischof] von Raab (dem von Rabe) [Tamás Bakócz] soll ebenfalls in seinem Amt als Schatzmeister verbleiben. – [9] Überhaupt sollen alle Herren, die derzeit entweder geistliche oder weltliche Ämter im Königreich Ungarn innehaben, in diesen verbleiben. – [10] Der Rang (namen und stammen) eines jeden Herren soll verbessert (erhöhen) werden. – [11] Jeder [ungarische Herr] soll von den Sendboten einzeln und im Geheimen angesprochen werden. – [12] Stephan Báthory (Wettuschwene) und anderen einheimischen Ungarn soll nahegelegt werden, dass sie zum Lob Gottes nichts Besseres tun können, als KM als König von Ungarn anzunehmen, da er in folgenden Angelegenheiten Gerechtigkeit walten lässt: Er würde dafür sorgen, dass Mähren (Merhern), Schlesien (Slesien) und die Lausitz (Lausitz) Teil des Königreichs Ungarn bleiben. Außerdem würde er Moldau (Maldaw) wieder dem Königreich Ungarn anschließen. Auf diese Weise würde zwischen dem [Heiligen] Römischen Reich und dem Königreich Ungarn ewiger Friede herrschen, zumal sich bereits die Könige von Frankreich [Ludwig XII.], England [Heinrich VII.], Spanien [Ferdinand und Isabella] und Portugal [Johann II.] (die kung von Franckenreich, Engellandt, Hispanien und Portugal) dem Römischen König zugewandt und ihre Hilfe und ihren Beistand zugesagt haben, falls er gegen die Osmanen (unglaubigen) ziehen würde. Da der Römische König über die deutschen und italienischen Länder (tewtsch und welsch lanndt) gebietet, die ebenfalls dem Heiligen Römischen Reich angehören, sind ihm deren Fürsten in ganz besonderer Weise zugetan, die sich den Feinden des christlichen Glaubens (unseres … glaubens) mit Gottes Hilfe selbstverständlich widersetzen. Womöglich könnten Kaiser und König den Muslimen (den machometischen), deren Land an das Königreich Ungarn grenzt, ein Ende bereiten und das Königreich selbst dermaßen ausdehnen, um ein großes Blutvergießen (jemerlichen blutsturtzung) sowie eine Zerstörung der Kirchen, Klöster, Länder und Leute zu verhindern. So würde zwischen dem Königreich Ungarn und den Osmanen nichts mehr liegen. –
[13] Die Wahl des derzeitigen Königs von Polen (Polheim) [Kasimir IV. Andreas] zum neuen ungarischen König traut der Römische König den ungarischen Ständen nicht zu. Damit würden nämlich Mähren, Schlesien und die Lausitz wieder an das Königreich Böhmen fallen und Moldau, das eigentlich zu Ungarn gehört, polnisch bleiben, woraus zwischen dem Römischen Reich und dem Königreich Ungarn kein Friede erwachsen und gegen die Ungläubigen kein Widerstand aufgebaut werden könnte. Diese würden weiterhin in das Königreich Ungarn eindringen und ihm weiteren Schaden zufügen können. – [14] Sollten die Räte mit ihrem Geleit (geleidshalben) nicht durchdringen, sind Marquard [Breisacher] (Herr Marquart) und [Sigmund] von Rorbach (der von Rorbach) auszuschicken – oder auch nur der von Rorbach allein. – [15] Daher sollen alle Mandate und Beglaubigungsschreiben (credencz brief) für jeden einzelnen separat ausgestellt werden. – [16] Ein Mandat soll separat auch für Sigmund von Rorbach ausgestellt werden, in dem die anderen Räte und Sendboten nicht erwähnt werden, da dieser am ehesten durchdringen könnte. – [17] Es soll auch für jeden einzelnen der ungarischen Herren ein separates Beglaubigungsschreiben, jeweils mit dem Namen des jeweiligen Rats, der es übergeben soll, ausgestellt werden– [18] Da nicht alle Namen der Herren im Königreich Ungarn bekannt sind, sollen auch Beglaubigungsschreiben ohne Überschrift und ohne die Namen der Fürsten, Grafen, Herren, Städte und anderer ausgefertigt werden – jedenfalls sollen aber die Räte von einem Sekretär begleitet werden. – [19] Es soll ebenfalls auch ein offenes Mandat an die Untertanen des Hauses Österreich in guter form ausgeschickt werden, in dem der Römische König den Kaiser als seinen rechten Erbherren und Landesfüsten anerkennt und in dem klargestellt werden soll, dass jede zu erwartende Ungnade seitens des Kaisers oder des Königs für immer vergeben werden soll und dass sich beide Majestäten dazu verpflichten. – [20] Der König von Polen hat dem Kaiser versprochen, die ihm verschriebenen und zugehörigen Länder nicht in Besitz nehmen zu wollen. – [21] Was auch immer über Polen und Böhmen den Ungarn zugetragen wird (gehandelt solt werden), soll geheim gehalten werden, damit dies bei den Polen und Böhmen nicht zur Feindseligkeit gegenüber den beiden Majestäten führt und sie sich gegen sie nicht erheben. – [22] Falls Polen und Böhmen allerdings in aller Öffentlichkeit gegen den Kaiser agieren würden, müsste man die Verhandlungen mit den Ungarn nicht geheim halten. – [23] Die Herrschaftsgebiete des Herzogs Johann Corvinus, des Sohnes von König [Matthias von Ungarn] (hertzog Hanns des kunigs suon), sollen erhalten bleiben, ebenfalls soll sein Anspruch auf den Titel des Römischen Königs anerkannt werden (daz er auch der Romisch koniglichen mayestet teils werde). – [24] Mit Königin [Beatrix von Ungarn] (kunigin), soll auch heimlich verhandelt und ihr Trost und Hilfe zugesagt werden. Ihre Besitztümer sowie die Besitztümer des [Erzbischofs] von Gran (den von Gran) [Ippolito I. d´Este] sollen auch erhalten werden, damit sie und ihre Anhänger (zustender) Partei für KM ergreifen. –
[25] In allen diesen Angelegenheiten sollen die geläufigen Prozesse (leuff) und Machbefugnisse (macht und regiment) eines jeden berücksichtigt und dementsprechend gehandelt werden. – [26] Dies alles darf erst nach der Beratung mit dem Kaiser vorgenommen werden, dem der Befehl zu eröffnen ist (und irn gnaden disen bevelh zuo eroffen). – [27] Es soll den Ungarn ebenfalls heimlich vermittelt werden (zutragen), dass die Könige von Böhmen und Polen dem Königreich Ungarn nie etwas Gutes getan haben. – [28] Ebenfalls soll ihnen gegenüber vermittelt werden, dass der Römische König willens ist, vom Kaiser die angetragene Krone anzunehmen. – [29] Falls die Sendboten in Erfahrung bringen sollten, dass die Ungarn geneigt sind, jemanden anderen als ihren König zu wählen, soll ihnen klargemacht werden, dass der Römische Kaiser den Glauben der Untertanen in ihrem Land nicht [aufs Spiel] setzen möchte und dass sie der Christenheit ebenfalls keinen Schaden verursachen sollten (irrung nicht aufflegten). Wenn sie nämlich einen anderen König wählen sollten, müssten der Römische Kaiser und König Papst [Innozenz VIII.] (unsern heiligen vatter dem babst) bitten, über das Königreich Ungarn einen Bann oder eine andere Form kirchlicher Strafe (annder censuren) auszusprechen. Damit sich der Papst nicht weigert, dies zu tun, wären beide Majestäten bereit, ihre Verbündeten um Hilfe zu bitten. Er hofft allerdings, dass die Ungarn die traditionell guten Beziehungen (guetlichen herkomen) zwischen dem Königreich Ungarn und dem Haus Österreich bedenken und es nicht so weit kommen lassen werden. – [30] Falls die Sendboten den Eindruck gewinnen, dass die Ungarn einen anderen als KM zu ihrem König wählen möchten, sollten sie dafür sorgen, dass die Wahl für zwei oder drei Monate aufgeschoben wird (die wale auf geschurtzt werde). So wird es zeitlich möglich sein, sich schriftlich an den päpstlichen Hof zu wenden und einen Bann oder ein anderes Urteil über die Untertanen des Königreichs Ungarn und des Hauses Österreich zu erlangen, damit der Kaiser als österreichischer Herrscher und KM als König von Ungarn anerkannt (zulassen) werden. – [31] Den Ungarn soll mitgeteilt werden, dass sich KM durchaus nicht beeilt, seine Macht in Ungarn auszuüben und dass er es auf das Pflichtbewusstsein und Ehrbarkeit der Herren und der Untertanen ankommen lassen würde, dass das löbliche Königreich Ungarn weiter so bestehe wie zuvor. Die Sendboten sollen vermitteln, dass Polen oder Böhmen aber durchaus im Stande sind, in Ungarn gleich ihre Macht auszubauen (mit macht erhueben), was den Ungarn zum Nachteil gereichen oder sie sogar ins Verderben führen könnte. – [32] Falls die Sendboten herausfinden sollten, dass Königin [Beatrix] noch über Macht verfügt und ihre herrscherliche Gewalt ausübt, soll mit ihr offen (tapferlich) und freundlich verhandelt werden, wie es der römische König mündlich befohlen hat und es seine gantze hertzliche maynung ist. (Maximilian I. - RIplus Managing Maximilian (1493-1519) 2 n. 259)
Ort:s.l.
Sprache:Deutsch
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Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Digitale Aufnahme

Angaben zu verwandtem Material

Website:Maximilian I. - RIplus Managing Maximilian (1493-1519) 2 n. 259

Weitere Bemerkungen

Bemerkungen:fol. 4-9
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1520
Erforderliche Bewilligung:Kein Zugang (Reservatbestand)
Physische Benützbarkeit:Nicht möglich
Zugänglichkeit:Ausgewählte Archivmitarbeiter/-innen
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3004795
 

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