AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 281-10 Mainz contra Erfurt; Gesuch um Mandat zur Zahlung rückständiger Reichssteuern, 1652-1655 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 281-10
Titel:Mainz contra Erfurt; Gesuch um Mandat zur Zahlung rückständiger Reichssteuern
Entstehungszeitraum:1652 - 1655
Frühere Signaturen:Antiqua, Fasz. 289, Nr. 2
Darin:Erklärung König Maximilians I., wonach bereits erteilte oder noch zu erteilende königliche Privilegien die Rechte und Freiheiten des Mainzer Kurfürsten nicht schmälerten, 1495 08 14 (Abschr.), fol. 67r-68r; Urteil eines nicht genannten Gerichts in einem Konflikt zwischen Kurmainz und Erfurt um die Türkenhilfe, 1585 09 15 (Abschr.), fol. 69r-70r; Aufstellung der durch Erfurt zu zahlenden und tatsächlich gezahlten Reichssteuern, fol. 71rv; Gesuch Erfurts, sich beim Mainzer Kurfürsten um eine Verringerung des städtischen Beitrages zu den Reichssteuern und eine vorläufige Aussetzung des Mandatsprozesses einzusetzen, undat. [1654], fol. 79r-85v.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Mainz, Kurfürst Johann Philipp von
Beklagter/Antragsgegner:Erfurt, Stadt
RHR-Agenten:Erfurt: Jonas Schrimpf (1654)
Entscheidungen:Mandat sine clausula gegen Erfurt, 1652 11 07 (Konz.), fol. 8r-13v, ferner (Abschr.), fol. 18r-22v; Urteil: Ablehnung des kurmainzischen Antrags auf Verhängung des im Mandat genannten Strafgeldes gegen Erfurt, Gewährung einer zweimonatigen Frist für die Stadt, 1654 04 29 (Abschr.), fol. 78rv.
Umfang:115 Fol.
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1685
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3266987
 

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