AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 45-9 Hatzfeld und Gleichen contra Nassau; Streit um die Rückzahlung einer Anlage in Höhe von 10.000 Reichstalern sowie um den Heimfall des reichsunmittelbaren Ritterguts zu Zeppenfeldt im Burbacher Grund, 1675-1687 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier,

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 45-9
Titel:Hatzfeld und Gleichen contra Nassau; Streit um die Rückzahlung einer Anlage in Höhe von 10.000 Reichstalern sowie um den Heimfall des reichsunmittelbaren Ritterguts zu Zeppenfeldt im Burbacher Grund
Entstehungszeitraum:1675 - 1687
Frühere Signaturen:Fasz. 45, Nr. 12
Darin:Auszug aus der Donatio mortis causa Jost Schülers, 1633 09 29 (Abschr.), fol. 56rv; Lehnsurkunde Hermanns von Hatzfeld für Jost Schüler betr. das freie Rittergut Zeppenfeldt im Burbacher Grund, 1644 02 03 (Abschr.), fol. 14r-15r; Auszug aus dem Testament des Hessen-Kasseler Regierungsrats Justus Preußwerck, 1661 04 24 (Abschr.), fol. 57r; Notariatsinstrumente.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Hatzfeld und Gleichen, Grafen Franz, Heinrich, Sebastian von, Brüder
Beklagter/Antragsgegner:Nassau, Johann Moritz von; Preußwerck, Wilhelm und Matthias, Hessen-Kasseler Kammerrat, Brüder; später: Tetmarus, Professor in Marburg, Schwiegersohn und Erbe des Matthias Preußwerck
RHR-Agenten:Hatzfeld: Tollet, Johann Theodor von, später: Bernardi, Johann Franz von Preußwerk: Valentini, Sebastian (Vollmacht, 1678 05 13, zwei Ausf., fol. 32r-34r)
Gegenstand - Beschreibung:Die Brüder von Hatzfeld erheben zwei Klagen: (I) Ihr verstorbener Vater Hermann von Hatzfeld habe dem ebenfalls bereits verstorbenen Nassau-Siegener Rat und Hofmeister Jost Schüler 10.000 Reichstaler anvertraut, damit dieser das Geld für ihn gewinnbringend in Holland anlege. Zu diesem Zweck habe Schüler das Geld 1645 seinem damaligen Herrn, dem Grafen Johann Moritz von Nassau, übergeben. Dieser habe es Schüler samt Zinsen aus den Geldern erstatten wollen, die er von der Westindischen Handelskompagnie erwartete. Schüler habe indes das Geld nicht wiederbekommen, ihren Vater immer wieder vertröstet und letztlich das Geld nie zurückzahlen können. Sie bitten, Graf Johann Moritz von Nassau zu befehlen, ihnen die 10.000 Reichstaler samt Zinsen zurückzuzahlen. (II) Ferner führen die Brüder aus: Ihrem Vater sei es gelungen, von dem Kurfürst von der Pfalz diejenigen Güter zu Lehen bekommen, die das Kurhaus Pfalz noch in den Hatzfeld zustehenden "Rosenbergischen Gütern" besessen habe. Zuvor habe er Jost Schüler für den Fall des erfolgreichen Ausgangs dieser Sache Versprechungen gemacht und ihm 1644 dann auch tatsächlich das reichsunmittelbare Rittergut zu Zeppenfeldt im Burbacher Grund als Lehen übertragen. Da Schüler ohne leibliche Erben gestorben sei, müsse das Lehen nun heimfallen. Nach Schülers Tod hätten indes zunächst dessen Vetter Justus Preußwerck und dann des Letzteren Brüder Wilhelm und Matthias Preußwerck das Rittergut beansprucht. Deren Ansicht zufolge habe ihr Vater Schüler das Gut geschenkt (“titulo liberalitatis pure cediret”). Die Brüder von Hatzfeld verweisen dagegen auf den beigebrachten Lehnsbrief ihres Vaters und bitten, Matthias Preußwerck die Herausgabe des somit usurpierten Ritterguts zu befehlen. In der Folge gelingt es den Brüdern weder die 10.000 Reichstaler noch das Rittergut zurückzubekommen. 1687 greift Sebastian von Hatzfeld beide Klagen wieder auf: (I) In Sachen der 10.000 Reichstaler hätten die vier nacheinander und mit wechselnder Besetzung beauftragten Kommissionen nichts bewirkt. (II) Das Rittergut zu Zeppenfeldt sei inzwischen von dem verstorbenen Matthias Preußwerck auf dessen Schwiegersohn Tetmarus, Professor in Marburg, übergegangen, der es einem Leutnant namens Horn zur Nutzung überlassen habe. Er bittet, da die erneute Einsetzung einer Kommission seine Mittel übersteige, beide Fälle beim Reichshofrat zu belassen und zum einen dem Fürsten von Nassau die Rückzahlung der 10.000 Reichstaler einschließlich der Zinsen sowie zum anderen Tetmarus die Restitution des Rittergutes zu befehlen. Mit Blick auf die Klage gegen den Fürsten von Nassau wird sein Begehren abgewiesen. Hinsichtlich der Klage gegen die Preußwerckschen Erben wird fernerer Bescheid in Aussicht gestellt.
Entscheidungen:Kommissionsauftrag in Sachen der 10.000 Reichstaler. an den Kurfürst von Trier und den Landgraf von Hessen-Darmstadt, 1677 12 02 (Abschr.), fol. 72r-73r (u. a.), aktualisiert für den Kurfürst von Trier, 1678 12 19 (Abschr.), fol. 75rv (u. a).
Umfang:Fol. 1-98
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3286710
 

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