AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 46-5d Hämmerl, Johann Ulrich; Beratung über die Übertragung der vorderösterreichischen Herrschaft Ortenau als Abgeltung für aufgelaufene Forderungen in Höhe von 46.662 Gulden wegen erbrachter Dienste, 1628-1629 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, Fil

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 46-5d
Titel:Hämmerl, Johann Ulrich; Beratung über die Übertragung der vorderösterreichischen Herrschaft Ortenau als Abgeltung für aufgelaufene Forderungen in Höhe von 46.662 Gulden wegen erbrachter Dienste
Entstehungszeitraum:1628 - 1629
Frühere Signaturen:Fasz. 46, Nr. 5

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Hämmerl, Johann Ulrich, Reichshofrat
Gegenstand - Beschreibung:Erzherzog Leopold rät davon ab, Hämmerl Ortenau zuzusprechen, weil die vorderösterreichische Kammer mit 40.000 Gulden jährlich im Rückstand sei. Würde Hämmerl mit Ortenau belehnt werden, gingen der Kammer weitere Einkünfte verloren. Außerdem würden die Einkünfte Ortenaus nicht dem Wert von 46.662 Gulden entsprechen. Leopold empfiehlt daher, Hämmerls Verdienste mit einem anderen Lehen abzugelten, z.B. mit einem solchen, das „von den Rebellen“ konfisziert worden sei. Daraufhin wird ein Gutachten vom Reichshofrat erstellt, demzufolge die Einkünfte der Herrschaft Ortenau geringer als die Ausgaben seien. So stehe es um viele Gebiete Vorderösterreichs, weswegen die vorderösterreichische Kammer jährlich ein Minus zu verzeichnen habe. Daher empfiehlt der Reichshofrat ebenfalls, Hämmerl eine andere Herrschaft zuzuweisen. Schließlich ergeht ein Befehl an die Hofkammer, Hämmerl nicht mit der Herrschaft Ortenau zu belehnen, sondern auf „andere effektive Mittel“ zurückzugreifen, um Hämmerls Dienste zu vergüten.
Entscheidungen:Gutachten Erzherzog Leopolds, 1628 08 24 (Ausf.), fol. 2r-4v; Votum ad imperatorem, 1629 01 20 (Ausf.), fol. 5r-6v; Befehl an die Hofkammer, 1629 02 05 (Konz.), fol. 7r-8v.
Bemerkungen:Akte unvollständig und stellenweise aufgrund von Wasserschäden sehr schlecht lesbar.
Umfang:Fol. 1-8
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3286723
 

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