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AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 46-5e Bonaventura und Klug; Vormundschaft über Leopold und Maria Cecilia Hämmerl, Kinder des verstorbenen Reichshofrats Hans Ulrich Hämmerl, 1635-1643 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))
Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 46-5e |
Titel: | Bonaventura und Klug; Vormundschaft über Leopold und Maria Cecilia Hämmerl, Kinder des verstorbenen Reichshofrats Hans Ulrich Hämmerl |
Entstehungszeitraum: | 1635 - 1643 |
Frühere Signaturen: | Fasz. 46, Nr. 5 |
Darin: | Lehnsbrief Erzherzog Leopolds für Johann Ulrich Hämmerl über Zehnte und Grundstücke des Hochstifts Passau, 1620 12 14 (Abschr.), fol. 10r-11v (u. a.); Vertrag zwischen Hans Ulrich Hämmerl und Georg Hermann von Stubenberg dem Jüngeren auf Klopfenberg wegen der Passauischen Lehen Schallaburg und Lichtenberg, 1635 07 28 (Abschr.), fol. 14r-15v; Vertrag zwischen Johann Bonaventura sowie Johann Klug, Vormünder der Kinder Hämmerls, und den Brüdern Georg sowie Wolf von Stubenberg über den Verkauf der Rechte an den Lehnszehnten des Hochstifts Passau für die Herrschaften Schallaburg und Lichtenberg, 1636 12 16 (Abschr.), fol. 20r-21v; Vormundschaftseid von Sebastian Lustrier, 1642 01 31 (Konz.), fol. 34r-35v. |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Bonaventura, Johann, Propst des Stifts Sankt Andreas an der Traisen; Klug, Johann, Hof- und Gerichtsadvokat, Reichshofratsagent, später: Lustrier von Liebenstein, Sebastian, Kanoniker in Olmütz, Vetter der Frau Hämmerls, alle Vormünder der Kinder Hans Ulrich Hämmerls |
Gegenstand - Beschreibung: | Bonaventura bittet, dass er selbst sowie Johann Klug, Hämmerls langjähriger Anwalt, als Vormünder eingesetzt werden. Nach ihrer Einsetzung bitten beide Vormünder um die Erlaubnis, den wenig ertragreichen passauischen Lehnszehnten, der Hämmerl noch zu Lebzeiten für seine treuen Dienste übertragen worden sei, verkaufen und den Erlös anderweitig anlegen zu dürfen, was gestattet wird. Nach dem Tod Bonaventuras 1640 wird mit dem Ölmützer Kanoniker Sebastian Lustrier von Liebenstein 1642 ein Vetter Hämmerls als Vormund für dessen Kinder eingesetzt. 1643 schlägt Lustrier den Reichshofrat Georg Friedrich Lindenspühr als Nachfolger für den verstorbenen Klug vor. In die Vormundschaftszeit Lustriers fällt auch die Erneuerung der Belehnung mit dem halben Teil des Reichslehens Handschuhsheim. In einem weiteren Schreiben an den Kaiser legt Lustrier dar, er habe erfahren, Maria Cecilia habe sich ohne vormundschaftliche Erlaubnis mit dem Kammerdiener Cigiaci von Traun vom Propst des Stifts Sankt Andreas an der Traisen trauen lassen. Die heimliche Heirat der einzigen Tochter eines Reichshofrats mit einem Kammerdiener widerspreche dem Landesbrauch. Die Ehe sei zu annullieren. Ferner bittet er um einen Verweis an den Propst von Sankt Andreas an der Traisen, weil dieser das Eheversprechen eigenmächtig abgenommen habe, obwohl der Bräutigam vermutlich „widriger Religion auch anderderwerts schlecht qualifiziert” sei. |
Entscheidungen: | Der Herzog von Bayern möge Hämmerls hinterlassenen Kindern zu den 3.500 Gulden verhelfen, die Hämmerl noch aus der oberpfälzischen Kammer zustünden, 1636 10 29 (Konz.), fol. 3rv; Zustimmung zum Verkauf der passauischen Lehen, 1637 07 28 (Konz.), fol. 22r-23v; Lehnsbrief Ferdinands III. für Johann Bonaventura und Johann Klug, Vormünder der Kinder Hämmerls, über die Hälfte des handschuhsheimischen Reichslehens, 1638 01 26 (Abschr.), fol. 29r-30v; Bestellung Lustriers als Vormund für die von Hämmerl hinterlassenen Kinder, 1642 01 31 (Konz.), fol. 36r-37v. |
Umfang: | Fol. 1-41 |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3286724 |
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