AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 51-15 Heeser contra Solms-Braunfels, Graf; Streit um die Bezahlung einer Schuld, 1673-1682 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 51-15
Titel:Heeser contra Solms-Braunfels, Graf; Streit um die Bezahlung einer Schuld
Entstehungszeitraum:1673 - 1682
Frühere Signaturen:Fasz. 51, Nr. 15
Darin:Notariatsinstrument.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Heeser, Johann
Beklagter/Antragsgegner:Solms-Braunfels, Graf Wilhelm II. von, später Solms-Braunfels, Graf Wilhelm Moritz von, sein Sohn
RHR-Agenten:Heeser: Nipho, Matthias Ignaz
Gegenstand - Beschreibung:Heeser trägt vor, auf Vermittlung einer 1665 eingerichteten kaiserlichen Kommission unter Landgraf Ludwig VI. von Hessen-Darmstadt habe sich Graf Wilhelm 1667 verpflichtet, 2.700 Gulden oder 1.800 Reichstaler an drei Terminen bar abzuzahlen mit der Maßgabe, dass auch noch alle in Güte erlassenen Zinsen nachträglich zu den Schulden hinzukommen (die in Teilen bis ins Jahr 1588 zurückreichen), wenn er säumig sein sollte. Der Graf habe mehrmals gegen diese Maßgabe verstoßen, indem er statt Bargeld unverarbeitetes Eisen geliefert oder versucht habe, seine Schulden mit Forderungen zu begleichen, die er anderen gegenüber habe. Heeser bittet darum, den Landgraf zu beauftragen, ihm bis zur vertragsgerechten Bezahlung der Schuld von nunmehr 7.890 Gulden gräflichen Besitz in Wölfersheim zu übertragen. Graf Wilhelm und später sein Sohn Wilhelm Moritz reagieren auf mehrere kaiserliche Zahlungsbefehle mit Bitten um Fristverlängerungen. Schließlich gibt Wilhelm Moritz dem Reichshofrat zu verstehen, dass er dabei ist, sich mit dem Kläger gütlich zu einigen.
Entscheidungen:Befehl an Graf Wilhelm, Heeser innerhalb von zwei Monaten klaglos zu stellen, 1673 06 07 (Konz.), fol. 23rv, ferner (Abschr.), fol. 28rv; Dergl. Befehl an Graf Wilhelm Moritz, 1681 05 23 (Konz.), fol. 44r-45r.
Umfang:Fol. 1-62
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3286765
 

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