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AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 53-1 Heilbronn, Karmeliter contra Heilbronn, Stadt; Streit um die Abtretung der Nikolaikapelle in Heilbronn an die dortigen Karmeliter für deren Gottesdienst, 1637-1683 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))
Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 53-1 |
Titel: | Heilbronn, Karmeliter contra Heilbronn, Stadt; Streit um die Abtretung der Nikolaikapelle in Heilbronn an die dortigen Karmeliter für deren Gottesdienst |
Entstehungszeitraum: | 1637 - 1683 |
Frühere Signaturen: | Fasz. 53, Nr. 18 |
Darin: | Kommissionsauftrag an den Komtur des Deutschordenshauses in Heilbronn Graf Adam von Wolkenstein und den kaiserlichen Rat Dr. Christoph Bertold, den Stadtrat aufzufordern, den Karmelitern die Nikolaikapelle zur Verfügung zu stellen, bis das Karmeliterkloster wiederaufgebaut ist, und im Weigerungsfall zu berichten, 1635 09 30 (Abschr.), fol. 8r-9v; Befehl an die Regierung in Stuttgart, in Erfüllung ihres Kommissionsauftrags dafür zu sorgen, dass die Stadt den bereits erteilten Befehl, den Karmelitern die Nikolaikapelle zu übertragen, nachkommt, 1636 11 12 (Abschr.), fol. 5rv (u. a.); Befehl an die Stadt, dem bereits erteilten Befehl über die Übertragung der Nikolaikapelle an die Karmeliter zu gehorchen, 1636 11 12 (Abschr.), fol. 7rv (u. a.). |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Heilbronn, Karmeliter; Karmeliterorden |
Beklagter/Antragsgegner: | Heilbronn, Stadt |
Gegenstand - Beschreibung: | Der unvollständige und offenbar nachträglich gebildete Akt beginnt mit einem Schreiben der mit der Exekution beauftragten Stuttgarter Regierung: Die Stadt weigere sich strikt, den Karmelitern für den Gottesdienst die inzwischen profanisierte Nikolaikapelle als Entschädigung für die 1632 erfolgte und von der Stadt mit verantwortete Zerstörung des Karmeliterklosters zur Nessel zu übertragen. Der Regierung wird bedeutet, die Exekution auszusetzen, bis weiterer Bescheid ergeht. Letzteres war offenbar nicht der Fall, denn 1653 bittet Frater Gabriel, Generalkommissar des Karmeliterordens durch Deutschland und Polen sowie Provinzial der Oberdeutschen Provinz, erneut, die Stadt zu veranlassen, jene Kapelle zu übergeben sowie darüber hinaus 600 Gulden zu bezahlen. Die Stadt entgegnet daraufhin, die Zerstörung des Klosters sei Soldatenwerk gewesen; für die Rückgabe der im Zuge der Zerstörung des Klosters verschwundenen oder angeblich von der Stadt geliehenen 600 Gulden sei sie ebenfalls nicht verantwortlich. Über die Nikolaikapelle verfüge die Stadt schon seit mehr als hundert Jahren; es gebe überhaupt keine Rechtsgrundlage für die Forderung nach Übertragung, die sowohl dem Augsburger Religionsfrieden als auch dem Westfälischen Frieden zuwider liefe. Die Katholiken in Heilbronn brauchten keine karmelitischen Gottesdienste in dieser Kapelle, denn sie könnten an den Gottesdiensten in der Deutschordenskirche und im Klarissenkloster teilnehmen. 1683 fügt die Stadt in ihrer Antwort auf einen erneuten Übertragungsbefehl noch hinzu, dass die Kapelle bereits vor dem Dreißigjährigen Krieg für den evangelischen Gottesdienst bestimmt gewesen sei; ihre Profanisierung sei eine Kriegsfolge gewesen. |
Entscheidungen: | Befehl an die Regierung in Stuttgart, die Exekution des Übertragungsbefehls auszusetzen, bis weitere Entscheidung erfolgt, 1637 07 23 (Verm.), fol. 4v; Befehl an die Stadt, den Karmelitern die noch ausstehenden 600 Gulden zu zahlen und hinblicklich der Nikolaikapelle zu berichten, 1653 09 01 (Konz.), fol. 30rv; Befehl an die Stadt, den Karmelitern die Nikolaikapelle zu übertragen, 1682 09 10 (Konz.), fol. 45rv. |
Umfang: | Fol. 1-48 |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3286794 |
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