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AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 53-2 Heilbronn, Karmeliter contra Heilbronn, Stadt; Streit um das Heilbronner Karmeliterhaus, 1673-1674 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))
Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 53-2 |
Titel: | Heilbronn, Karmeliter contra Heilbronn, Stadt; Streit um das Heilbronner Karmeliterhaus |
Entstehungszeitraum: | 1673 - 1674 |
Frühere Signaturen: | Fasz. 53, Nr. 18 |
Darin: | Fürbittschreiben des Deutschmeisters Johann Kaspar von Ampringen: den Karmelitern sei der Besitz ihres Heilbronner Hauses zu bestätigen, zumal im Falle ihrer Vertreibung ein neuer Pfarrer für den Gottesdienst im Deutschhof eingesetzt werden müsste, was mit hohen Kosten verbunden wäre, 1673 09 03 (Ausf.), fol. 4r-5v; Provisorischer Vergleich zwischen dem Karmeliterprovinzial Avertanus a St. Elia und der Stadt Heilbronn, 1671 12 15/25 (Abschr.), fol. 24r-27v. |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Heilbronn, Karmeliter, für sie: Pater Angelus a St. Cruce, Provinzial der oberdeutschen und böhmischen Provinz |
Beklagter/Antragsgegner: | Heilbronn, Stadt |
RHR-Agenten: | Heilbronn, Stadt: Schrimpf, Jonas |
Gegenstand - Beschreibung: | Unterstützt durch ein Fürbittschreiben des Deutschmeisters bitten die Karmeliter um eine kaiserliche Besitzbestätigung für ihr Heilbronner Haus, aus dem die Stadt sie vertreiben wolle, nachdem sie es seit mehr als 250 Jahren besessen hätten. Die Stadt erwidert, nach der Zerstörung des außerhalb der Stadtmauern gelegenen Karmeliterklosters habe sie dem Orden “aus guter Nachbarschafft” und “mere precaria” ein Haus in der Stadt überlassen, damit ein Pater und ein Frater den noch verbliebenen Besitz verwalten könnten. Als ein weiterer Pater und ein Frater hinzugekommen seien, habe sie protestiert, weil sie befürchtet habe, “daß solcher gestalten ein Collegium oder exercitium monasticum wider daß herkommen hineingepflanzt werde” (fol. 10r). 1671 habe sie mit dem damals auf einer Visitationsreise in Heilbronn befindlichen Provinzial der Oberdeutschen Provinz Avertanus a St. Elia u. a. darüber einen Vergleich ausgehandelt. Dieser Vergleich habe aber nicht sofort ratifiziert werden können, weil Avertanus dafür erst noch die Zustimmung des Provinzialkapitels einholen wollte. Der Vergleich sollte hinfällig werden, falls die Zustimmung nicht bis Michaelis 1673 eingetroffen sein würde. Die Stadt habe Avertanus freundlich an diesen Termin erinnert und plane keinesfalls, die nunmehr wieder zwei Karmeliter aus dem Heilbronner Haus zu vertreiben. Durch die Klageschrift des Provinzials Angelus fühle sie sich “odiose behenckt” mit “ohnverdienter Beschuldigung”. Sie bittet, den Karmelitern “diese Unfug ernstlich zu verweißen” und sie aufzufordern, dem bereits aufgesetzten oder einem anderen gütlichen Vergleich zuzustimmen, der dann von den beiden kreisausschreiben Fürsten des Schwäbischen Kreises bestätigt und garantiert werden soll. |
Entscheidungen: | Befehl an die Stadt, innerhalb von zwei Monaten einen Bericht einzureichen und bis auf weiteres nichts gegen die Karmeliter zu unternehmen, 1673 09 18 (Konz.), fol. 7r-8r. |
Umfang: | Fol. 1-29 |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3286795 |
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