Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 53-7 |
Titel: | Hauser; Ausweisung des unqualifizierten Heilers Christoph Hauser aus Regensburg |
Entstehungszeitraum: | 1613 - 1614 |
Frühere Signaturen: | Fasz. 53, Nr. 21 |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Hauser |
Gegenstand - Beschreibung: | Kaiser Matthias befiehlt der Stadt Regensburg, Hauser auszuweisen. Hauser sei eine "ungelernt[e] und zur Medizin unqualificirte Person", durch welche "andern graduirt[en] und wol practicirten Medicis und Physicis die Nahrung abgeschniten und entzogen" werde. Die Stadt berichtet, Hauser habe auf seine Vorladung hin ausrichten lassen, er stehe in Diensten des Prälaten von Sankt Emmeram und müsse sich deshalb vor dem Rat nicht verantworten. Der Rat habe ihn dennoch aufgreifen lassen, ihm den kaiserlichen Befehl gezeigt und ihn aufgefordert, innerhalb von drei Tagen Regensburg zu verlassen. Es sei aber zu befürchten, dass Hauser bei dem genannten Prälaten oder anderen Geistlichen, denen er diene, Schutz und Hilfe sucht. |
Entscheidungen: | Befehl, 1613 11 12 (Konz.), fol. 1rv; Verm. Rückseite des städtischen Schreibens, fol. 4v: "Aufzuheben, biß auf weiter begeren"; Ebd. Vermerke über Regensburger Mitteilungen von 1614 02 06 und 1614 03 13: Der Rat habe Hauser gemäß des kaiserlichen Befehls aus der Stadt geschafft. Wenn er nicht gehorchen wolle, wolle der Rat nach eigenem Ermessen vorgehen. |
Umfang: | Fol. 1-4 |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3286800 |
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