Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 53-8 |
Titel: | Harr contra Unterwalden; Streit um die Einlösung eines Schuldscheins über 4.000 Gulden |
Entstehungszeitraum: | 1666 - 1669 |
Frühere Signaturen: | Fasz. 53, Nr. 22 |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Harr, Barbara von, aus Franken, geb. von Hittenbach |
Beklagter/Antragsgegner: | Unterwalden (Schweiz), Gemeinde |
Gegenstand - Beschreibung: | Harr trägt vor, ihr Ehemann Johann Franz sei als Korporal 1663 09 13 "bei der jüngst verstrichenen Türkhischen Unruhe" [4. Österreichischer Türkenkrieg] in der Festung Neuhäusel in Ungarn gefallen. Er habe ihr das Erbe seines verstorbenen Vaters Jakob von Harr, Hauptmann und Kommandant auf Hohen Zollern, testamentarisch vermacht. Dieses bestehe aus einem von der Schweizer Gemeinde Unterwalden ausgegebenen Schuldschein über 4.000 Gulden. Sie möchte sich die Schuldsumme und die Zinsen ausbezahlen lassen. Sie plane deshalb, mit Ihrem Vetter Johann Schwab, einem kaiserlichen Hartschier, in die Schweiz zu reisen. Da ihr Mann "sein jungeß adelichß bludt vor die allein seelig machende Christ. Chatolische Religion undt teutzer lieberadet vor dem bluthundt dem Turckhen gelassen" (fol. 1r) habe, bitte sie um ein kaiserliches Empfehlungsschreiben an die Gemeinde Unterwalden. Zwei Jahre später erwirkt sie erneut eine kaiserliche "recommendatitia", mit der sie aber ebenfalls keinen Erfolg hat. Auf ihren Versuch, das Geld über Boten zu bekommen, antwortet die Gemeinde: Ihren Gesetzen zufolge seien Testamente, die nicht von den nächsten Verwandten des Erblassers bestätigt werden, ungültig. Da solche Bestätigungen nicht vorgelegen hätten, sei das Erbe Jakob von Harrs gar nicht an dessen Sohn (den Mann der Supplikantin), sondern an dessen Schwester gefallen. Nach deren Tod sei die aus ca. 2.000 Gulden bestehende Erbschaft unter deren Kindern verteilt worden. Harr vermutet, dass Unterwalden sie um ihr Erbe betrügen wolle, "nur damit das gelt auß ihrem landt nit khomen sollte" (fol. 11r). Sie schlägt folgendes vor: Der Kommandant der schwäbischen Ritterschaft Johann Schenk von Stauffenberg schulde Hans Hartman Escher auf Wülflingen (bei Zürich) 10.000 Gulden. Dieses Geld solle nicht eher zurückbezahlt werden, bis sie ihr Erbe bekommen habe. Daraufhin erhält sie aber lediglich ein weiteres kaiserliches Interventionsschreiben. |
Entscheidungen: | Kaiserliche Empfehlungs-, Interventionsschreiben an Unterwalden: 1666 11 08, (Konz.), fol. 3rv, ferner (Abschr.), fol. 6r-7v; 1668 11 02, (Abschr.), fol. 13r-14v; 1669 11 19 (Konz.), fol. 19r-20r. |
Umfang: | Fol. 1-20 |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3286801 |
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