AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 54-16 Heintze contra Sankt Simon und Judas in Goslar; Bitte um ein Mandat sine clausula gegen den Entzug des Gnadengelds, 1659 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 54-16
Titel:Heintze contra Sankt Simon und Judas in Goslar; Bitte um ein Mandat sine clausula gegen den Entzug des Gnadengelds
Entstehungszeitraum:1659
Frühere Signaturen:Fasz. 55, Nr. 3
Darin:Schutz- und Exemtionsprivileg für Sankt Simon und Judas in Goslar, 1647 01 29 (Druck), fol. 9r-10v.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Heintze, Witwe des Johann Heintze, Dekan des Stifts Sankt Simon und Judas in Goslar
Beklagter/Antragsgegner:Sankt Simon und Judas in Goslar, Kanoniker
Gegenstand - Beschreibung:Die Witwe trägt vor, die Subdelegierten einer kursächsischen Kommission hätten zwischen der Gemeinschaft der Kanonikern und dem Kanoniker Jobst Georg Ziegenmeyer 1658 08 23 einen (beiliegenden) Vergleich geschlossen, wonach sich die Kanoniker verpflichtet hätten, Ziegenmeyer 884 Reichstaler zu bezahlen. Obwohl weder sie selbst noch ihr 1658 02 10 verstorbener Mann und Dekan des Stifts in die Angelegenheit involviert seien, verlangten die Kanoniker, dass sie zu Ziegenmeyers Zuwendungen 100 Reichstaler beitrage, und hielten derweilen ihr Gnadengeld zurück.
Entscheidungen:Befehl an das Kapitel, die Witwe klaglos zu stellen oder zu berichten, 1659 04 08 (Konz.), fol. 11rv.
Umfang:Fol. 1-12
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3286830
 

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