AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 75-12 Herford, Stift contra Boymer; Bitte um Abweisung einer Appellation betr. Schadensersatz für beeinträchtigte Nutzung des Lehens Stockum (Werne) wegen des zu geringen Streitwerts, 1662 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 75-12
Titel:Herford, Stift contra Boymer; Bitte um Abweisung einer Appellation betr. Schadensersatz für beeinträchtigte Nutzung des Lehens Stockum (Werne) wegen des zu geringen Streitwerts
Entstehungszeitraum:1662
Frühere Signaturen:Fasz. 76, Nr. 15
Darin:Urteil der Stadt Herford auf der Grundlage eines Gutachtens der Helmstedter Juristenfakultät, 1662 05/06 08/29, fol. 15r.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Herford, Stift, Äbtissin Elisabeth Luise
Beklagter/Antragsgegner:Boymer, Freiherr Franz Wilhelm von
Gegenstand - Beschreibung:Die Äbtissin trägt vor, sie habe Boymer, Inhaber des Herforder Lehens Stockum, wegen allzu großer Beschwerung der Hörigen und Verletzung der Vasallenpflichten verklagt. Boymer habe gegen die Lehensentzugsklage eingewendet, dass er durch Bedienstete des Stifts Herford an der Nutzung seines Lehens gehindert worden sei und Schadensersatz in Höhe von mehreren Tausend Reichstalern gefordert. Das einem Gutachten der Helmstedter Juristenfakultät folgende Herforder Urteil von 1662 habe Boymer zwar den Besitz des Lehens bestätigt. Es habe aber den Schadensersatzanspruch auf 18 Reichstaler reduziert. Boymer wolle gegen dieses Urteil appellieren.
Entscheidungen:"Ad acta, und seiner Zeit eingedenckt zu sein", 1662 11 24 (Verm.), fol. 4v.
Umfang:Fol. 1-16
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3287047
 

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