AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 75-11 Herford, Stift contra Brüggeney; Bitte um einen Kommissionsauftrag an den Bischof von Bamberg und Würzburg zur Klärung der Rechts- und Besitzverhältnisse im Streit um das Herforder Lehen Stockum (Werne), 1638-1645 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dos

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 75-11
Titel:Herford, Stift contra Brüggeney; Bitte um einen Kommissionsauftrag an den Bischof von Bamberg und Würzburg zur Klärung der Rechts- und Besitzverhältnisse im Streit um das Herforder Lehen Stockum (Werne)
Entstehungszeitraum:1638 - 1645
Frühere Signaturen:Fasz. 76, Nr. 14
Darin:Ferdinand II. bestätigt, dass das Stift Herford den kaiserlichen Kämmerer und Reichshofrat Arnold von Boymer mit dem Gut Stockum belehnt habe, das zuvor Bernhard von Hüvel als Lehen innegehabt habe, 1636 01 26 (Abschr.), fol. 8r-9r; Urkunde Maximilians II., Text stark verblasst, 1579 09 20 (Abschr.), fol. 10r-11v.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Herford, Stift, Äbtissin Magdalena
Beklagter/Antragsgegner:Brüggeney, genannt Hasenkamp, Johann, Peter und Kaspar von
Gegenstand - Beschreibung:Die Äbtissin trägt vor, der Besitz sei ihrem Stift bereits von Ludwig dem Frommen übertragen worden. Im Laufe der Zeit sei er ein adeliges Lehen der Familie von Hüvel geworden. Dieses Lehen sei der Familie von Hüvel von der Familie von Brüggeney alias Hasenkamp, die im Gebiet um Stockum ebenfalls zahlreiche Lehen gehabt habe, 1566 streitig gemacht worden. Das Lehensgericht des Stifts Herford habe aber auf der Grundlage eines Gutachtens der Rostocker Juristenfakultät die Familie von Hüvel als rechtmäßige Lehensinhaber bestätigt und sie wieder in das Lehen eingewiesen. In der Folge hätten die Hasenkamps trotz strenger landesherrlicher Verbote des Bischofs von Münster zahlreiche Übergriffe gegen die von Hüvels verübt und sich schließlich mit Hilfe der seinerzeit im Land befindlichen Truppen Landgraf Wilhelms von Hessen-Kassel wieder in den Besitz des Lehens gesetzt. Sie hätten sogar die Lehensherrlichkeit des Stifts bestritten, obwohl es das Lehen 1636 dem Reichshofrat Arnold von Boymer übertragen habe. Die Lehensgüter lägen im Gerichtssprengel des Hochstifts Münster, der Grafschaft Mark und der Vest Recklinghausen und seien im Laufe der Zeit vermutlich nicht nur von den Hasenkamps, sondern auch von anderen Familien entfremdet worden. Die Äbtissin bittet deshalb darum, den Bischof von Bamberg und Würzburg damit zu beauftragen, vor Ort die Rechts- und Besitzverhältnisse zu klären und Bericht abzustatten.
Entscheidungen:Kommissionsauftrag an Bischof Franz von Bamberg und Würzburg, 1639 03 16 (Konz.), fol. 13r-18v, ferner (Abschr.), fol. 21r-22v; nach dem Tod des Bischofs auf Bitte der Äbtissin erneuert für den Reichshofrat und kaiserlichen Gesandten bei den Friedensverhandlungen in Münster Graf Johann Ludwig von Nassau-Hadamar, 1645 08 07 (Verm.), fol. 29v.
Umfang:Fol. 1-29
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3287046
 

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