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AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 75-16 Horlacher contra Schwäbisch Hall, Stadt; Streit um die Resignation einer Ratsstelle und die Enthebung von Ämtern wegen Vorenthaltung hohenlohischer Akten, 1651-1655 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))
Angaben zur Identifikation |
| Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 75-16 |
| Titel: | Horlacher contra Schwäbisch Hall, Stadt; Streit um die Resignation einer Ratsstelle und die Enthebung von Ämtern wegen Vorenthaltung hohenlohischer Akten |
| Entstehungszeitraum: | 1651 - 1655 |
| Frühere Signaturen: | Fasz. 76, Nr. 17 |
| Darin: | Protokoll des Verhörs von Horlacher, 1651 01 29, fol. 31r-33v; Zeugenaussagen des Registrators David Wezel und des Stadtschreibers Johann Heinrich Dietrich über Horlachers Verhalten in Schuldstreitigkeiten, 1651 04 09, fol. 36v-39v; Kaiser Ludwig über die Strafbefugnis des Rates, 1341 01 28 (Abschr.), fol. 39v-40v; Kaiser Sigismund, Gerichtsprivileg für Schwäbisch-Hall, 1436 05 21 (Abschr.), fol. 148r-151v; Attestate für Horlacher von: Graf Joachim Albrecht von Hohenlohe-Neuenstein-Kirchberg, 1651 11 25 (Abschr.), fol. 118r-122v; Dems., 1654 04 03 (Abschr.), fol. 175r-176v; Johann Dominicus de Servi, Geheimer Rat, Obristleutnant Herzog Philipp Wilhelms von Pfalz-Neuburg, über Horlachers Verdienste bei der Einquartierung kaiserlicher Truppen in Schwäbisch-Hall im Vorfeld der Schlacht von Nördlingen (1634), 1653 08 16 (Abschr.), fol. 70rv (u. a.). |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
| Kläger/Antragsteller/Betreff: | Horlacher, David |
| Beklagter/Antragsgegner: | Schwäbisch Hall, Stadt |
| RHR-Agenten: | Schwäbisch Hall: Burgdorf, Jeremias Pistorius von (1651); Graas, Johann (1654) |
| Gegenstand - Beschreibung: | Horlacher – so der Rat – sei ein erfahrener Jurist und gleichzeitig städtischer wie hohenlohe-langenburgischer Registrator. Er habe Akten, welche der Schwiegersohn des verstorbenen langjährigen gemeinschaftlichen hohenlohischen Sekretärs Ludwig Gottfried Ottmann 1639 bei der Stadt deponieren ließ, eigenmächtig Graf Georg Friedrich von Hohenlohe-Neuenstein-Weikersheim übergeben, obwohl er habe wissen müssen, dass die Stadt angesichts des Streits zwischen den rivalisierenden Linien Hohenlohe-Neuenstein-Langenburg und Hohenlohe-Waldenburg die einseitige Einsichtnahme einer Partei in wichtige Akten nicht zugelassen hätte. Als später die Grafen von Hohenlohe-Waldenburg die inzwischen zurückgegebenen Akten forderten, hätten wichtige Akten gefehlt. Horlacher wird wegen des “crimen falsi et praevaricationis” seiner Ämter enthoben und vom Rat gezwungen, seine Ratsstelle zu resignieren. Horlacher ist der Ansicht, dass ihm die Akten nicht als städtischer Diener, sondern eher als Privatperson anvertraut worden seien; mit der Herausgabe der stets vollständigen Akten habe er jeweils gräflichen Wünschen entsprochen, die er nicht habe abschlagen dürfen. Art und Umstände des Verlustes von Ämter und Würden empfindet er als ehrverletzend. Es gelingt ihm nicht, vom Reichshofrat das erbetene Restitutionsdekret zu erlangen. Im April 1654 klagt er, die Gegenpartei habe wieder zwei Monate Zeit für die Einreichung eines Schriftsatzes bekommen. Der Streit dauere nun schon vier Jahre. Er habe zweimal in Wien und jetzt ein ganzes Jahr in Regensburg “aufgewartet”. Er sei finanziell ruiniert, benötige eine baldige Entscheidung, da er nicht mehr in der Lage sei, mit seiner Familie dem kaiserlichen Hof nachzuziehen. Er habe bereits seine drei Söhne von der Universität nehmen müssen. Im August 1654 erfolgt schließlich im Geheimen Rat der Beschluss, dass die Resignation der Ratsstelle Horlacher nicht zur Unehre gereichen solle; “einigen weitern process” in dieser Sache wolle der Kaiser jedoch “nit verstatten” (fol. 161rv). |
| Entscheidungen: | Befehl an den Rat zu berichten, Horlacher die gewünschten Dokumente abschriftlich zukommen zu lassen und einstweilen seine Ratsstelle und seine Ämter nicht zu besetzen, 1651 06 19 (Konz.), fol. 8rv, ferner (Abschr.), fol. 47r-48v; wiederholt bzgl. der Dokumente 1651 10 06 (Konz.), fol. 52rv; Entscheidung des Reichshofrats, 1654 01 27, fol. 160rv, ferner Beschluss des Geheimen Rats, 1654 08 14, fol. 161rv. |
| Umfang: | Fol. 1-179 |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
| Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
| Erforderliche Bewilligung: | Keine |
| Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
| Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
| URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3287051 |
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