AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 94-10 Brandenburg-Ansbach contra Hohenlohe-Neuenstein; Streit um die Privilegierung eines Wochenmarkts und zweier Jahrmärkte in Langenburg, 1576 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 94-10
Titel:Brandenburg-Ansbach contra Hohenlohe-Neuenstein; Streit um die Privilegierung eines Wochenmarkts und zweier Jahrmärkte in Langenburg
Entstehungszeitraum:1576
Frühere Signaturen:Fasz. 94, Nr. 7

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Brandenburg-Ansbach, Markgraf Georg Friedrich I. von
Beklagter/Antragsgegner:Hohenlohe-Neuenstein, Graf Wolfgang II. von
Gegenstand - Beschreibung:Der Markgraf trägt vor, ihm sei 1575 ebenso wie dem Hoch- und Deutschmeister und der Stadt Schwäbisch Hall befohlen worden, zu der erbetenen Marktprivilegierung Stellung zu beziehen. Dieser Befehl sei im von der Gegenseite mit einiger Verzögerung insinuiert worden; die daraufhin von ihm verlangten Berichte aus seinen Flecken und Ämtern seien deshalb auch vor kurzem erst eingelaufen, so dass er aus diesen Gründen sowie auch krankheitsbedingt seinen Bericht so spät einreiche. Die gesuchte bzw. ohne seine Anhörung erlangte und deshalb erschlichene Privilegierung verletze die Marktprivilegien seiner benachbarten Flecken und Ämter Crailsheim, Gerabronn, Blaufelden, Bemberg, (oder Beimbach, beides: Rot am See) und Musdorf. Sie müsse deshalb zurückgenommen werden. Der zu einer Stellungnahme aufgeforderte Graf erwidert, die Insinuation des Befehls an den Markgrafen sei fristgerecht und zur gleichen Zeit erfolgt wie die Insinuation der Befehle an den Deutschmeister und die Stadt Schwäbisch Hall; beide hätten ihre Berichte rechtzeitig abgegeben. Nach einiger Wartezeit habe er dann aufgrund der zustimmenden Berichte der beiden hohenlohischen Nachbarn erfolgreich das Privileg beantragt. Der Markgraf habe den Streit um die Jagdgerechtigkeit in Schrozberg verloren (siehe Nr. 380) und wolle sich rächen. Er habe erst reagiert, nachdem das Privileg überall bekannt geworden und am Sonntag Letare sowie am Himmelfahrtstag Marias bereits die ersten Jahrmärkte in Langenburg stattgefunden hätten. Diese beinträchtigten die Jahrmärkte in den genannten markgräflichen Orten keineswegs. Die Termine der acht Crailsheimer Jahrmärkte seien Weihnachten, am Weißen Sonntag (Invocavit), Ostern, Pfingstdienstag, am Tag des Johannes des Täufers, am Tag des Apostels Jakob, des Laurentius und am Martinstag. Die drei Jahrmärkte in Gerabrunn fänden am "Schmalzigen Samstag" statt, "daß ist am Abendt der Herren Vaßnacht" (Samstag vor Estomihi), am Palmsamstag sowie am Peter- und Paulstag. Blaufelden sei weit von Langenburg entfernt und veranstalte nur einen Jahrmarkt am Leonhardstag. In Beinbach sei der Jahrmarkt am Batholomäustag, in Musdorf am Michaelistag. Wochenmärkte gebe es an den genannten Orten nicht.
Entscheidungen:"Aufzuheben und furzuhalten", 1576 10 11 (Verm.), fol. 26v (auf Erwiderung Graf Wolfgangs).
Umfang:Fol. 1-26
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3287146
 

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