AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 94-15 Hohenlohe-Neuenstein-Weikersheim contra Brandenburg-Ansbach; Gesuch um Befehle gegen Verletzung des Marktprivilegs von Schrozberg, 1613 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 94-15
Titel:Hohenlohe-Neuenstein-Weikersheim contra Brandenburg-Ansbach; Gesuch um Befehle gegen Verletzung des Marktprivilegs von Schrozberg
Entstehungszeitraum:1613
Frühere Signaturen:Fasz. 94, Nr. 12

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Hohenlohe-Neuenstein-Weikersheim, Graf Georg Friedrich von
Beklagter/Antragsgegner:Brandenburg-Ansbach, Markgraf Georg Friedrich I. von
Gegenstand - Beschreibung:Der Graf trägt vor, die damaligen Inhaber des Reichslehens Schrozberg, Konrad von Berlichingen und Eberhard von Schrozberg, hätten von Kaiser Friedrich III. 1491 das Privileg erhalten, jährlich am Tag der Kreuzerhöhung in dem Dorf Schrozberg einen Jahrmarkt zu veranstalten. Wie andere Privilegien sei auch dieses Privileg mit dem Reichslehen verbunden und regelmäßig bei den Belehnungen bestätigt worden. Als sein Vater Wolfgang II. von Hohenlohe-Neuenstein den berlingischen Teil des Reichslehens erworben und damit Inhaber des ganzen Reichslehens Schrozberg geworden sei (1609, siehe Nr. 384), habe er das alte Marktprivileg öffentlich verlesen lassen und den zeitweilig eingeschlafenen Jahrmarkt wieder in Schwung gebracht. Nach dem Tod seines Vaters 1610 habe der Markgraf eigene und fremde Untertanen gehindert, den Jahrmarkt zu besuchen. Zudem lasse er Bewaffnete in umliegenden Orten, etwa Schmalfelden und Raboldshausen, zur Zeit des Marktes ihr Unwesen treiben und schrecke damit Händler und Kunden vom Besuch des Marktes ab. Damit verstoße er gegen das Privileg. Falls er seinen Jahrmarkt in Musdorf (auf der "Muswiese") schützen wolle, der aber um Michaelis herum, also etwa zwei Wochen später stattfinde, müsse er dies auf rechtlichem Weg tun.
Umfang:Fol. 1-5
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3287151
 

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