AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 95-1 Hohenlohe-Neuenstein-Weikersheim und Konsorten contra Hohenlohe-Neuenstein-Langenburg; Streit um die Besetzung der Schulmeisterstelle in Öhringen, 1615-1616 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 95-1
Titel:Hohenlohe-Neuenstein-Weikersheim und Konsorten contra Hohenlohe-Neuenstein-Langenburg; Streit um die Besetzung der Schulmeisterstelle in Öhringen
Entstehungszeitraum:1615 - 1616
Frühere Signaturen:Fasz. 94, Nr. 16

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Hohenlohe-Neuenstein-Weikersheim, Graf Georg Friedrich von; Hohenlohe-Neuenstein-Neuenstein, Graf Kraft VII. von, Hohenlohe-Waldenburg-Pfedelbach, Graf Ludwig Eberhard von; Hohenlohe-Waldenburg-Waldenburg. Graf Philipp Heinrich von; Hohenlohe-Waldenburg-Schillingsfürst, Graf Georg Friedrich II. von
Beklagter/Antragsgegner:Hohenlohe-Neuenstein-Langenburg, Graf Philipp Ernst
Gegenstand - Beschreibung:Georg Friedrich führt als Ältester im Namen der Antragsteller aus, nach dem Tod des Schulmeisters in Öhringen habe eine aus den sechs Grafen von Hohenlohe beschickte Kommission zwei Nachfolgekandidaten, nämlich Magister Zöllner und Magister Zimmermann, geprüft. Letzerer habe die fünf Stimmen der Antragsteller bekommen. Nur Philipp Ernst habe gegen den Magister Zimmermann gestimmt. Obwohl die hohenlohische Erbeinigung bei Entscheidungen über den gemeinschaftlichen Besitz und die gemeinsam zu vergebenden Ämter das Mehrheitsprinzip vorschreibe, bedränge Philipp Ernst den bereits eingesetzten Magister und halte sein Besoldungssechstel zurück. Er bittet zunächst um ein Inhibitionsmandat an Philipp Ernst, später um die Einrichtung einer mit Graf Gottfried von Oettingen-Oettingen, Graf Wolfgang von Castell und Albrecht VII. Schenk von Limpurg zu besetzenden Kommission, welche sowohl diesen Fall als auch grundsätzlich die aus der gemeinschaftlichen Verwaltung erwachsenen Streitpunkte klären soll. Die Kommission solle die Prinzipien der Erbeinigung durchsetzen, falls gütliche Einigungen nicht erzielt werden könnten.
Entscheidungen:Inhibitionsmandat an Philipp Ernst, 1615 08 04 (Konz.), fol. 9r-10r; Kommissionsauftrag im Sinne des Supplikanten, 1616 02 12 (Konz.), fol. 16rv.
Umfang:Fol. 1-17
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3287156
 

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