AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 96-21 Hohenlohe-Waldenburg-Waldenburg contra Hohenlohe-Neuenstein-Langenburg; Bitte um Übertragung von Einkünften aus dem Langenburger Teil des Weikersheimer Erbes bis zur Entrichtung der Aussteuer in Höhe von 5.000 Gulden und die Übergabe des seiner Frau zust

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 96-21
Titel:Hohenlohe-Waldenburg-Waldenburg contra Hohenlohe-Neuenstein-Langenburg; Bitte um Übertragung von Einkünften aus dem Langenburger Teil des Weikersheimer Erbes bis zur Entrichtung der Aussteuer in Höhe von 5.000 Gulden und die Übergabe des seiner Frau zustehenden Anteils am Erbe ihrer Mutter
Entstehungszeitraum:1650 - 1657
Frühere Signaturen:Fasz. 96, Nr. 21
Darin:Kommissionsberichte, 1651 01/02 25/04, fol. 14r-17v.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Hohenlohe-Waldenburg-Waldenburg, Graf Wolfgang Friedrich von
Beklagter/Antragsgegner:Hohenlohe-Neuenstein-Langenburg, Grafen Heinrich Friedrich und Joachim Albrecht von
RHR-Agenten:Wolfgang Friedrich: Burgdorf, Jeremias Pistorius von (1650); Hauser, Johann Bernhard (1656)
Gegenstand - Beschreibung:Wolfgang Friedrich trägt vor, er habe 1648 03 18 Eva Christina von Hohenlohe-Neuenstein-Langenburg, die Schwester der Beklagten, geheiratet. Der Eheverabredung zufolge hätten sich die Beklagten verpflichtet, innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren nach dem Beilager sowohl 5.000 Gulden als auch Kleidung und Schmuck im Wert von 3.000 Gulden als Aussteuer zu geben. Letzteres habe er bekommen, ersteres aber noch nicht. In der Eheverabredung habe schon ein Zugeständnis seinerseits gelegen, denn die hohenlohische Erbeinigung sehe vor, dass solcherart Aussteuer innerhalb eines Jahres nach dem Beilager zu übergeben sei. So hätten die Beklagten die Aussteuer ihrer ältesten Schwester Anna Magdalena in gleicher Höhe bereits fünf Monate nach deren Beilager mit Graf Ludwig von Kirchberg entrichtet. Anna Magdalena habe außerdem ihren Anteil am Erbe ihrer Mutter bekommen. Zuvor schon hätten die Beklagten seinen Schwager Johann Wilhelm Schenk von Limpurg ausbezahlt, welcher deren jüngste Schwester, Maria Juliana, geheiratet hätte. Der Reichshofrat wendet sich an die aus Kurfürst Johann Philipp von Mainz und Markgraf Albrecht II. von Brandenburg-Ansbach bestehenden Kommission, welche 1647 eingesetzt worden ist, um die Grundteilung der Grafschaft Hohenlohe-Neuenstein-Langenburg zwischen den beiden beklagten Brüdern zu vermitteln. Der Kommission wird 1650 und 1651 befohlen, auch im vorliegenden Streit eine gütliche Einigung herbeizuführen oder zu berichten. Nachdem die Kommission keinen Erfolg hat, wiederholt der Kläger mehrfach seine Bitte.
Entscheidungen:Befehl an die Kommission, 1650 05 31 (Konz.), fol. 7rv, ferner (Abschr.), fol. 16r; wiederholt 1651 08 31 (Konz.), fol. 18r-19v.
Umfang:Fol. 1-43
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3287184
 

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