AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 102-13 Hoffner contra Lindau, Stadt; Bitte um Befehl zur Rückgabe beschlagnahmter, zur Alimentierung der Stieftochter bestimmter Güter, 1640 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 102-13
Titel:Hoffner contra Lindau, Stadt; Bitte um Befehl zur Rückgabe beschlagnahmter, zur Alimentierung der Stieftochter bestimmter Güter
Entstehungszeitraum:1640
Frühere Signaturen:Fasz. 102, Nr. 21
Darin:Fürbittschreiben des Kurfürsten Maximilian I. von Bayern für den Kläger, 1640 02 06 (Ausf.), fol. 6r-7v. Notariatsinstrument.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Hoffner, Thomas, aus Starnberg, Rittmeister
Beklagter/Antragsgegner:Lindau, Stadt
Gegenstand - Beschreibung:Kläger führt aus, Cornelius von Kirch, ein katholischer Bürger zu Lindau, habe mit Barbara Grünenberger, die im Ehestand zum katholischen Glauben übergetreten sei, eine Tochter namens Euphrosina gezeugt. Die Ehefrau habe sich nach dem Tod ihres Mannes nicht mehr von der katholischen Religion abbringen lassen und ihn, den Supplikanten, geheiratet. Nach dem Tod seiner Frau habe er das Kind in Degelstein bei Lindau katholisch aufziehen lassen. Während er seinen Kriegsdienst in Italien versehen habe, habe der Rat seine Stieftochter gewaltsam weggeführt und bei dem Lutheraner Martin Martin in Lindau in Pflege gegeben, der sie gegen seinen, den letzten Willen der Mutter und gegen den Willen des Kindes zum evangelischen Glauben gezwungen habe. Daraufhin sei er nach Lindau gereist und habe seine Stieftochter von dort nach München gebracht. Der Lindauer Rat habe sämtliche ihm und seiner Stieftochter gehörenden und für die Alimente bestimmten Güter in Lindau mit Arrest belegt. Diese Maßnahme verstoße gegen den Religionsfrieden von 1555.
Entscheidungen:Befehl an die Stadt Lindau, den Arrest auf die Güter des Klägers und des Kindes aufzuheben, und die nötigen Alimente in das katholische Überlingen zu liefern, wo das Kind erzogen werden soll, 1640 03 29 (Konz.), fol. 22r-24v; Befehl an die Stadt Überlingen, dafür zu sorgen, dass das Kind in einer Pflegefamilie katholisch erzogen wird, 1640 03 29 (Konz.), fol. 24r-25v.
Umfang:Fol. 1-29
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3287332
 

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