AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 102-14 Heugel contra Hess und Konsorten; Streit um das Monopol für die Schifffahrt auf dem Lech, 1630-1651 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 102-14
Titel:Heugel contra Hess und Konsorten; Streit um das Monopol für die Schifffahrt auf dem Lech
Entstehungszeitraum:1630 - 1651
Frühere Signaturen:Fasz. 102, Nr. 19
Darin:Privileg der Stadt Augsburg über die Lechschifffahrt für Heugel, 1629 02 15 (Abschr.), fol. 52r-54r; Fürbittschreiben für die drei katholischen Schiffer von: Bischof Heinrich V. von Augsburg 1630 08 26 (Abschr.), fol. 7r-8v; der Stadt Augsburg, 1635 10 08 (Ausf.), fol. 28rv; Verzeichnis der von Martin Heugel und dessen Sohn Georg von 1582 bis 1630 für den Kaiser zumeist über Lech und Donau nach Wien geleisteten Schifffahrtsdienste (Schießpulver, Kugeln, andere Rüstungsgüter, Viktualien, Truppentransporte), [1631?], fol. 39r-42v; Wappenbrief für Martin Heugel, 1599 04 03, fol. 69r-71r, mit Ausführungen über dessen Schiffstransportdienste für den Kaiser, desgl. kaiserlicher Passbrief für Thomas Heugel, 1630 12 06 (Abschr.), fol. 45r-46v.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Heugel, Georg, Bürger und Lechschiffer in Augsburg; Heugel, Thomas und Jakob, seine Söhne
Beklagter/Antragsgegner:Hess, Oswald; Hess, Felicitas, seine Witwe; Bauer, Georg; Fichtel, Georg; katholische Bürger und Lechschiffer in Augsburg
Gegenstand - Beschreibung:Heugel bittet als Zulieferer für den Hof um die Bestätigung seines ihm von der Stadt Augsburg 1629 02 15 für zehn Jahre ausgestellten Privilegs. Er erhält ein kaiserliches Privileg für weitere fünf Jahre. Drei katholische Schiffer aus Augsburg bitten darum, ebenfalls auf dem Lech Schifffahrt betreiben zu dürfen. Der Lutheraner Heugel sei kein erfahrener Schiffer oder Flößer, sondern eigentlich ein Goldschmied. Konkurrenz halte die Preise niedrig. Sie selbst hätten schon Schifffahrtsdienste für den Kaiser geleistet und etwa 200 Zentner Munition um 200 Taler weniger, als Heugel verlangt habe, in das Zeughaus nach Wien geliefert. Die um Bericht angeschriebene Stadt führt aus, sie habe Heugel ein Privileg ausgestellt, weil schon dessen Vater Martin eine nützliche Flößerei auf der Wertach betrieben und Heugel selbst “die Schiffahrt uff dem Lech erfunden und mit nit geringen Unkhosten zu werckh gericht” (fol. 17r) habe. Das Privileg gelte unter dem Vorbehalt, dass Heugel in der Lage sei, genügend Flöße und Schiffe einzusetzen und den Preis nicht überziehe. In beiderlei Hinsicht sei gegen Heugel nichts einzuwenden. Da er sich allerdings weigere, katholische Predigten zu hören, hätte sie ihm ihr Privileg längst wieder entzogen, wenn er nicht eine kaiserliche Bestätigung und sogar Erweiterung desselben erhalten hätte. Daraufhin wird der Stadt bedeutet, dass die kaiserliche Privilegierung Heugel nicht von der Beachtung anderer kaiserlicher Gesetze (Restitutionsedikt 1629) befreien dürfe. Sie solle ohne Rücksicht auf die kaiserliche Privilegierung nach eigenem Ermessen gegen Heugel vorgehen. In der Folge bitten die katholischen Schiffer darum, Heugel das Privileg abzuerkennen und ihnen ein Privileg über die Lechschifffahrt zu erteilen. 1635 erhalten sie ihr Privileg. 1638 und 1651 bitten Heugels Söhne Thomas und Jakob jeweils um eine Erneuerung des 1631 ihrem Vater erteilten Privilegs. Wiederum drei Jahre später (1641) verwendet sich die Stadt für Felicitas Hess, der Witwe Oswalds, die möchte, dass ihr sechzehnjährigen Sohn Nikolaus die privilegierte Nachfolge ihres Mannes antritt. Dem widerspricht Georg Bauer mit dem Argument, das ihm, Hess und Fichtel 1635 erteilte Privileg gelte nur ad personam und erlösche somit mit dem Tod.
Entscheidungen:Privileg über die Lechschifffahrt für Heugel, 1631 09 02 (Abschr.), fol. 35r-38v (u. a.); Privileg über die Lechschifffahrt für Oswald Hess, Georg Bauer und Georg Fichtel, 1635 12 03 (Abschr.), fol. 61r-62v, erneuert für Hess und Bauer, 1638 06 25 (Abschr.), fol. 61r-64v.
Umfang:Fol. 1-79
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3287333
 

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