AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 104-26 Hornstein contra Welden und Konsorten; Streit um in eine Schuld umgewandelte Aussteuer und Mitgift, 1668-1670 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 104-26
Titel:Hornstein contra Welden und Konsorten; Streit um in eine Schuld umgewandelte Aussteuer und Mitgift
Entstehungszeitraum:1668 - 1670
Frühere Signaturen:Fasz. 104, Nr. 21
Darin:Schuldverschreibung Karls von Welden gegenüber der Schwäbischen Reichsritterschaft, Kanton Donau, über 1.000 Gulden, 1606 11 11 (Abschr.), fol. 87r-91v; Auszug aus dem Heiratsvertrag zwischen dem Kläger und Maria Elisabeth Claudia von Welden, 1637 08 10 (Abschr.), fol. 39r-40v; Schuldverpflichtung Karl Philipps und Johann Karls von Welden, Vater und Sohn, 1642 02 06 (Abschr.), fol. 3r-14v; Vergleich zwischen den weldelschen Erben und den Gläubigern, vermittelt und beurkundet von dem Direktor, dem Ausschuss und den Räten der Schwäbischen Reichsritterschaft, Kanton Donau, 1663 04 18 (Abschr.), fol. 47r-58v.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Hornstein, Balthasar Ferdinand von
Beklagter/Antragsgegner:Welden, Franz Philipp, Johann Karl, Friedrich Konstantin, Johann Dietrich, Anna Katharina, Maria Franziska von; für sie deren Vormund: Freyberg, Johann Dietrich von, Direktor des Kantons Donau, Schwäbische Reichsritterschaft
RHR-Agenten:Hornstein: Harrer, Ehrenreich (Vollmacht, 1670 06 20, gedr. Ausf., fol. 108r) Freyberg: Leutner, Simon Lorenz
Gegenstand - Beschreibung:Hornstein trägt vor, er habe 1637 in Laupheim Maria Elisabeth Claudia von Welden geheiratet. Mitgift und Aussteuer im Wert von 6.500 Gulden seien in eine zinspflichtige Schuld umgewandelt worden. Sein inzwischen verstorbener Schwiegervater Karl Philipp und dessen ebenfalls verschiedener Sohn Johann Karl von Welden hätten trotz bestehender Verträge die Schuldsumme nicht zurückgezahlt und seien mit den Zinszahlungen weit im Rückstand. Er bittet um einen Kommissionauftrag an Abt Nikolaus von Marchtal (Obermarchtal), der ihn in die verpfändeten Güter in Laupheim, insbesondere in die dortige Mühle, einsetzen solle, bis Schuld und Zinsrückstände abgetragen seien. Der beklagte Vormund erwidert auf den ihm zugestellten Zahlungsbefehl, die seinen Mündeln hinterlassenen Schulden seien so groß, dass kein Mitglied der Ritterschaft des Kantons Donau die Vormundschaft habe übernehmen wollen. Er übe die Vormundschaft qua Amt aus. Er sei 1663 mit allen Gläubigern übereingekommen, dass sie ihre Forderungen auf die Hälfte reduzieren. Daran müsse sich auch der Kläger halten. Dieser entgegnet, er habe einem solchen Vergleich nicht zugestimmt. Zwischenzeitlich bringt auch die Schwäbische Ritterschaft, Kanton Donau, Schuldforderungen gegen die weldenschen Erben vor. Sie und die beklagte Partei beantragen, dem Bischof von Konstanz mit einer Schuldenkommission zu beauftragen, welche die Eigen- und Lehngüter der Mündel scheiden, ihnen angemessene Erträge zum Unterhalt bestimmen und den Rest zur Bedienung von Gläubigeransprüchen aussetzen solle.
Umfang:Fol. 1-117
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3287387
 

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